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RECHT/489: BGH-Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen der Kundus-Opfer


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 6. Oktober 2016

BGH-Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen der Kundus-Opfer


"Erst bombardieren, dann ignorieren. Der Bundesgerichtshof hat diese ignorante Haltung heute mit seinem Urteil zu Recht erklärt und damit der Bundeswehr für künftige Bombardierungen einen Blankoscheck ausgestellt. Das ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Angehörigen der Kundus-Opfer", kommentiert Christine Buchholz, verteidigungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die heutige Urteilsverkündung des BGH im Verfahren um Entschädigung von afghanischen Kriegsopfern. Buchholz weiter:

"Das Bombardement im September 2009 bei Kundus war ein Kriegsverbrechen. Doch weder fand eine strafrechtliche Verfolgung statt, noch wurden die Opfer angemessen entschädigt. Nicht einmal eine offizielle Entschuldigung wurde ausgesprochen. Wie ihre Vorgänger sitzt Verteidigungsministerin von der Leyen das Problem aus. So wird die Verantwortung Deutschlands für den Tod von mehr als hundert afghanischen Zivilisten vertuscht.

Mein Mitgefühl gehört den Klägern: Der Angriff war Unrecht, er war ein Verbrechen. Mit unverbindlichen Zahlungen in Höhe von 5.000 Dollar an einen Teil der betroffenen Familien kann sich die Bundesrepublik Deutschland nicht aus der Verantwortung stehlen. Diese Zahlungen ersetzen kein Schuldeingeständnis und keine angemessene Entschädigung."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 6. Oktober 2016
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2016

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