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RECHT/501: Schluss mit der Bestrafung von Lebensmittelrettern


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 5. April 2017

Schluss mit der Bestrafung von Lebensmittelrettern


"Bundesminister Schmidt muss endlich dafür sorgen, dass Lebensmittelretter nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Während das Wegwerfen essbarer Lebensmittel durch den Handel aus Profitgründen erlaubt ist, steht das Retten genießbarer Lebensmittel, das sogenannte Containern, unter Strafe. Damit muss Schluss sein", erklärt Karin Binder, ernährungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Auslobung eines Preises für das Engagement gegen Lebensmittelverschwendung durch Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) in Berlin. Binder weiter:

"Lebensmittelabfälle müssen als herrenlose Sache gelten. Der Handel muss verpflichtet werden, genießbare Waren, die aus dem Verkauf genommen wurden, kostenfrei an interessierte Personen, Kunden und Personal oder auch an gemeinnützige Einrichtungen weiterzureichen.

Jährlich werden nach Angaben des WWF Deutschland 18 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen, obwohl ein Großteil davon noch genießbar ist. Das entspricht fast einem Drittel des aktuellen Nahrungsmittelverbrauchs in Deutschland. Ein Viertel der vermeidbaren Nahrungsmittelverluste fallen im Lebensmittelhandel an. Hier wird genießbares Essen vor allem aus Marketinggründen wie Optik oder Frische weggeworfen.

Menschen, die vom Handel entsorgte genießbare Lebensmittel aus dem Müll fischen, müssen mit Strafanzeigen des Lebensmittelhändlers wegen Diebstahl und Hausfriedensbruch rechnen und werden teils zu hohen Geldstrafen verurteilt."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 5. April 2017
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2017

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