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RECHT/503: Härtere Strafen schützen nicht vor Wohnungseinbrüchen


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 10. Mai 2017

Härtere Strafen schützen nicht vor Wohnungseinbrüchen


"Die Gesetzesverschärfung bei Wohnungseinbrüchen infolge der Veröffentlichung der polizeilichen Kriminalstatistik 2016 ist grundsätzlich zweifelhaft. Statistisch gesehen sind diese Delikte 2016 im Vergleich zu 2015 um fast zehn Prozent gesunken. Motiv für die Gesetzesverschärfung dürfte eher die diesjährige Bundestagswahl sein", sagt Frank Tempel, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zu härteren Strafen bei Wohnungseinbrüchen. Tempel weiter:

"Zwei Maßnahmen sind für die Verringerung der Wohnungseinbrüche notwendig: Eine erhöhte Polizeipräsenz durch präventive Streifeneinsätze vor Ort - dies erhöht für Täter das Entdeckungsrisiko - sowie eine Stärkung der personellen und materiellen Ressourcen der Ermittlungs- und Beweissicherungsstrukturen.

Strafverschärfungen hingegen werden organisierte kriminelle Strukturen nicht aufbrechen und niemanden von der Tat abschrecken."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 10. Mai 2017
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2017

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