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SOZIALES/1976: Staat darf nicht Beihilfe zur Ausbeutung leisten


DIE LINKE - Presseerklärung vom 8. Mai 2013

Staat darf nicht Beihilfe zur Ausbeutung leisten



Die steigende Zahl der Aufstocker bei Hartz-IV zeigt, dass immer mehr Unternehmen ihr Geschäftsmodell auf Niedriglöhnen und Minijobs aufbauen. Die Weigerung, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, ist Beihilfe zur Ausbeutung. Die Subventionierung von Hungerlöhnen kostet die Steuerzahler jährlich Milliarden. Wir brauchen einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde und eine drastische Reduzierung der Minijobs. Wir wollen, dass Minijobs von der ersten Stunde an in voll sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze umgewandelt werden. Ziel muss es sein, dass Teilzeitarbeit nicht unter 18 Stunden in der Woche geleistet wird, sofern Beschäftigte es nicht ausdrücklich wünschen.

Berlin, 8.5.2013

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 8. Mai 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2013