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SOZIALES/2538: Gesetzentwurf zur 'Dritten Option' bleibt hinter den Möglichkeiten zurück



Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 15. August 2018

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 'Dritten Option' bleibt hinter den Möglichkeiten zurück

"Es ist vermutlich dem breiten Protest aus den trans*- und inter*-Communities zu verdanken, dass der Entwurf wenigstens auf die gänzlich achtlosen Personenstandsoptionen 'anderes' oder 'weiteres' verzichtet. Ansonsten bleibt es leider dabei, dass er weitgehend über die Interessen und Vorschläge der Betroffenen hinweg erarbeitet wurde und hinter den Möglichkeiten eines zeitgemäßen Geschlechtervielfaltsgesetzes weit zurückbleibt", kommentiert Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine dritte Geschlechtsoption. Achelwilm weiter:

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war ein Meilenstein. Umso trauriger ist es, dass es im Innenministerium von Horst Seehofer nun nicht auf Verständnis und Gegenliebe trifft, sondern so minimal wie möglich umgesetzt werden soll. Familienministerin Franziska Giffey spricht immerhin von Selbstbestimmung als Dreh- und Angelpunkt und positiver Identität, aber der Gesetzentwurf genügt diesem Anspruch nicht. Warum hält er an den für die Betroffenen entwürdigenden medizinischen Begutachtungen fest? Warum zielt er nur auf inter*-Personen ab, statt ein umfassendes 'Geschlechtervielfaltsgesetz' zu ermöglichen, in dem sich jede*r selbstbestimmt verorten und eine positive Geschlechtsidentität entwickeln kann?

DIE LINKE fordert ein unkompliziertes, selbstbestimmtes Verfahren für den Eintrag und die Änderung des rechtlichen Geschlechts. Pathologisierung, Diskriminierung und Gutachtenpflichten müssen ein Ende haben. Das Transsexuellengesetz mit den psychisch enorm belastenden Gerichtsverfahren samt Gutachten gehört abgeschafft, medizinisch nicht notwendige geschlechtsangleichende Operationen an Säuglingen und Kindern müssen verboten werden. Das Abstammungsrecht sollte vielfältige Familienformen anerkennen: Automatische Mutterschaft bei Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien muss ebenso selbstverständlich möglich sein wie Elternschaft für trans*-Menschen."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 15. August 2018
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. August 2018

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