Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → DIE LINKE


SOZIALES/2671: Wohnkosten nach Modernisierung


DIE LINKE - Pressemitteilung vom 9. Oktober 2019

Wohnkosten nach Modernisierung


Zum BGH-Verfahren um Härtefallregelungen bei Wohnkosten von Hartz IV-Empfängern nach Modernisierung sagt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE:

Luxussanierung ist klassischer Bestandteil von Geschäftsmodellen, mit denen Gewinne zu Lasten der Mieterinnen und Mieter gemacht werden. Für Menschen mit geringem Einkommen bedeutet das oftmals Entmietung durch Modernisierung. Derartige Entmietung durch Modernisierung muss der Vergangenheit angehören.

Es ist bekannt, dass sich schon heute viele Menschen ihre Wohnungen kaum noch leisten können, dass Umzüge an bezahlbaren Alternativen scheitern und dass Menschen in Hartz IV Bezug oftmals noch Geld von ihren zu knappen Regelleistungen nehmen müssen, um die Wohnkostenlücke auszugleichen. All das gehört abgestellt, nicht nur in Härtefällen, die dann unter Umständen einzeln juristisch erstritten werden müssen.

Wenn wir den Mietenwahnsinn insgesamt stoppen wollen, brauchen wir mindestens 250.000 zusätzliche Sozialwohnungen jährlich, einen bundesweiten Mietendeckel, eine wirksame Mietpreisbremse und die Überführung von Miethaien in öffentliche oder genossenschaftliche Hand.

*

Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 9. Oktober 2019
Bundesgeschäftsstelle
Kleine Alexanderstraße 2, 10178 Berlin
Telefon: 030/240 09-0, Fax: 030 / 240 09 220
E-Mail: bundesgeschaeftsstelle@die-linke.de
Internet: www.die-linke.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang