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EUROPA/1332: Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern ist eine Schande


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 15. September 2015

Jan Korte: Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern ist eine Schande


"Im Umgang mit geflüchteten Menschen versagt die Bundesregierung politisch und menschlich auf ganzer Linie. Die Grenzkontrollen treffen vor allem Pendler und Reisende und erhöhen den Druck auf die, die Flüchtlinge aus ihrem Elend in Ungarn oder Serbien befreien und sie mit ihren Privatautos zu uns holen. Wer Frauen, Männern und Kindern aus humanitären Gründen und ohne Gegenleistung aus ihrer menschenunwürdigen Situation vor unseren Grenzen heraushilft, ist nicht kriminell, sondern verdient Anerkennung und Unterstützung. Die Kriminalisierung von zivilem Engagement muss umgehend aufhören", erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:

"Die europäischen Staaten versagen im Umgang mit der menschlichen Krise eklatant. Die europäischen Innenminister sind sich nur in einem Punkt einig, nämlich so wenig Flüchtlinge wie möglich nach Europa zu lassen. Sonst regiert nationaler Egoismus. Ohne europäische Solidarität aber droht der europäischen Idee der Garaus. Zum Glück engagieren sich Bürgerinnen und Bürger, die das Elend nicht ertragen wollen. Sie sind die wahren Europäerinnen und Europäer. Dass diese Helfer, die sich nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen wollen, strafrechtlich verfolgt werden, ist eine Schande für die ganze Republik. Statt Anzeigen wegen Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt oder Einschleusung sollte man Tankgutscheine an sie verteilen.

DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, die Grenzkontrollen umgehend einzustellen. Sie spalten und stehen im Gegensatz zur europäischen Idee. Es ist aberwitzig, dass tausende Bundespolizisten ihre Überstundenkonten noch weiter auffüllen müssen, weil die schwarz-rote Koalition Signale an die Stammtische senden will. Die Bundesregierung muss unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um zivile, unentgeltliche Hilfe vom Straftatbestand der Beihilfe oder Schleusung auszunehmen"

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 15. September 2015
Deutscher Bundestag
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Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. September 2015

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