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FINANZEN/1104: Merkels Fiskalpolitik findet nicht im parlamentsfreien Raum statt - Mitreden statt Abnicken


DIE LINKE - Presseerklärung vom 19. Juni 2012

Merkels Fiskalpolitik findet nicht im parlamentsfreien Raum statt: Mitreden statt Abnicken!



Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärt Klaus Lederer, Mitglied des Parteivorstandes und LINKE-Landesvorsitzender in Berlin:

Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die Verhandlungen der europäischen Regierungen um die Zukunft der europäischen Fiskalpolitik sich nicht im parlamentsfreien Raum abspielen dürfen. Damit hat das höchste Gericht die Rechte der Abgeordneten des Deutschen Bundestages in zentralen Zukunftsfragen der EU und des europäischen Währungsraums erneut gestärkt. Das Bundesverfassungsgericht bezieht klar Position: Die Bundesregierung darf das Parlament nicht zum Abnickverein degradieren, sondern muss die Volksvertreterinnen und Volksvertreter so über den jeweiligen Verhandlungsstand informieren, dass sie sich fundiert mit den beabsichtigten Vereinbarungen und Rechtssetzungsakten auseinandersetzen können.

Die Regierung Merkel hat in jüngerer Zeit immer wieder versucht, die Ergebnisse ihrer asozialen und den europäischen Zusammenhalt zerstörenden Fiskal- und Budgetpolitik im Schnellverfahren durch den Bundestag zu schleusen.

Mit dieser Praxis der vollendeten Tatsachen wird eine demokratische und transparente Auseinandersetzung über politische Weichenstellungen von großer Tragweite für die sozialen, demokratischen und ökonomischen Perspektiven Europas behindert. DIE LINKE begrüßt deshalb, dass das Bundesverfassungsgericht nun erneut die Verfassung vor dem schwarz-gelben Kabinett Merkel in Schutz genommen hat.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 19. Juni 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2012