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FINANZEN/1334: Kleinanlegerschutz ist nur ein erster Schritt


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 12. November 2014

Susanna Karawanskij, Caren Lay: Kleinanlegerschutz ist nur ein erster Schritt



"Da wäre mehr drin gewesen. Statt den grauen Kapitalmarkt an die Leine zu legen, bleibt das Risiko bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern haften. Teile des Finanzmarktes bleiben trotz Transparenz grau", erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende und verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heute im Bundeskabinett verabschiedeten Kleinanlegerschutzgesetz. Susanna Karawanskij, Berichterstatterin für DIE LINKE im Finanzausschuss zum Kleinanlegerschutzgesetz, führt aus: "Unser Ziel ist es, den Grauen Kapitalmarkt weitestgehend verschwinden und kein Regulierungsgefälle zuzulassen. Dafür ist neben einem Finanz-TÜV eine effektive und einheitliche Aufsicht von Bedeutung." Lay weiter:

"Eine Prospektpflicht für Vermögensanlagen ist nicht falsch und eine Erweiterung sinnvoll. Allerdings zeigt der Fall Prokon, dass dies allein kein Allheilmittel ist, denn Prokon hatte ein Prospekt. Transparenz alleine reicht nicht aus. Wir fordern einen Finanz-TÜV, der dafür sorgt, dass Schrottpapiere erst gar nicht auf den Markt kommen und der präventiv tätig wird, statt das Risiko weiterhin den Kundinnen und Kunden zu überlassen. So bleiben unseriöse Finanzprodukte auf dem Markt. Und wer einmal in die Anlegerfalle getappt ist, dem helfen auch informativere Prospekte nicht. Ich begrüße es, dass Genossenschaften und gemeinnützige Projekte, die sich mit Crowdfunding finanzieren, von Vorschriften ausgenommen wurden, die für große Vermögensanlagen geschaffen werden."

Karawanskij ergänzt: "Leider konnte sich die Bundesregierung nicht dazu durchringen, die BaFin mit einer umfassenden inhaltlichen Produktaufsicht, die über Produktintervention hinausgeht, zu beauftragen. Nicht einmal die Finanzvermittler werden der BaFin unterstellt, sondern bleiben bei der Gewerbeaufsicht. Auch wenn ich die Ausweitung von Kompetenzen der Finanzaufsicht hin zum kollektiven Verbraucherschutz begrüße, ist eine effektive Verbraucherschutzbehörde mit Ermittlungsbefugnissen - zu der sich das Kabinett leider nicht durchringen konnte - besser. Zu prüfen bleibt, ob die jeweiligen Ausnahmeregelungen für soziale und gemeinnützige Projekte sowie für Crowdfinance-Projekte nicht Ausweichmöglichkeiten für unseriöse Anbieter schaffen, was immer zulasten des angestrebten Anlegerschutzes geht."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 12. November 2014
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2014