Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → DIE LINKE


FINANZEN/1521: Bundesregierung duldete Cum-Ex Raubzüge


DIE LINKE - Presseerklärung vom 18. Oktober 2018

Bundesregierung duldete Cum-Ex Raubzüge


Der finanzpolitische Sprecher der LINKEN im Europäischen Parlament, Martin Schirdewan, zu den Enthüllungen der Investigativplattform CORRECTIV über das Ausmaß von Cum-Ex und Cum-Cum Geschäften:

"Der organisierte Steuerraub von Bankern in ganz Europa konnte nur mithilfe von Politikern gelingen, die die kriminellen Machenschaften schweigend mit ansahen." Schirdewan, Koordinator der Linksfraktion im Europäischen Parlament (GUE/NGL) im Sonderausschuss zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung (TAX3), weiter:

"Politiker von SPD bis Union haben ihre Wählerinnen und Wähler belogen, indem sie Ausgaben für Bildung, Pflege oder die Infrastruktur mit Verweis auf die Finanzlage des Staates ablehnten, während Großbanken seelenruhig die Staatskassen vieler europäischer Staaten plünderten. Anstatt die Nachbarländer zu warnen, hat die Bundesregierung den Kriminellen in Nadelstreifen noch die Tür des Fluchtwagens aufgehalten.

Die deutsche Regierung wusste seit 2002 von den Raubzügen der Finanzindustrie Bescheid. Aber erst 2012 wurde ein Gesetz erlassen, dass Cum-Ex Geschäfte für illegal erklärte. Besonders effektiv dürfte dieses jedoch nicht sein, da laut der Rechercheergebnisse diese Geschäfte in Deutschland und im europäischen Ausland weiterhin betrieben werden. Dieser Zustand ist nicht tragbar. Die Bundesregierung muss aus ihrer Apathie gegenüber dem organisierten Steuerraub aufwachen und ihm ein Ende setzen.

Wer in Deutschland Lebensmittel stiehlt, wird dafür belangt. Deswegen ist mehr als überfällig, dass wir in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht einführen."

*

Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 18. Oktober 2018
Bundesgeschäftsstelle
Kleine Alexanderstraße 2, 10178 Berlin
Telefon: 030/240 09-0, Fax: 030 / 240 09 220
E-Mail: bundesgeschaeftsstelle@die-linke.de
Internet: www.die-linke.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang