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GESUNDHEIT/1122: Bündnisvorschlag zur Bedarfsermittlung in der Krankenhauspflege gesetzlich verankern


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 13. August 2019

Bündnisvorschlag zur Bedarfsermittlung in der Krankenhauspflege gesetzlich verankern


"Endlich wird mit diesem gemeinsamen Konzept von ver.di, DKG und Deutschem Pflegerat in der Diskussion um die Pflegesituation in deutschen Krankenhäusern ein Vorschlag gemacht, der in die richtige Richtung weist. Jetzt gilt es, diesen Vorschlag nicht wieder zerreden zu lassen, sondern die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um ihn zu realisieren", erklärt Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die heute vorgelegten Eckpunkte zur neuen Bedarfsermittlung in der Krankenhauspflege. Weinberg weiter:

"Statt die von Gesundheitsminister Jens Spahn eingeführten und relativ willkürlich definierten Untergrenzen hinzunehmen oder den schlechten Istzustand auf den Stationen zum künftigen Soll zu deklarieren, schlägt dieses Konzept erstmals vor, zunächst den tatsächlichen Pflegebedarf anhand der Pflegepersonal-Regelung (PPR) zu ermitteln und danach den notwendigen Bestand an Pflegekräften auszurichten. Eine Maßnahme, die wir seit Langem fordern.

Die PPR war schon einmal Gesetz und wird - im Hintergrund - in vielen Krankenhäusern auch nach ihrer Aussetzung 1997 weiter als Grundlage für die Schichteinteilung angewendet. Sie ist einfach, selbsterklärend und bürokratiearm. Sie kann sowohl in die bestehende EDV implementiert als auch in Papierform angewendet werden. Und sie orientiert sich nicht an abstrakten Größen wie 'Quartile', 'Dezentile' usw., sondern am realen Pflegebedarf. Der Vorschlag würde auch zu einer Entbürokratisierung führen, weil die gesetzlichen Vorgaben zu Pflegepersonaluntergrenzen und zum Pflegequotienten dadurch ersetzt werden können."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 13. August 2019
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2019

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