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INNEN/3447: Kranke und traumatisierte Flüchtlinge brauchen ein Bleiberecht!


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 26. Januar 2012

Kranke und traumatisierte Flüchtlinge brauchen ein Bleiberecht!


"Bereits der Versuch und die Ankündigung, traumatisierte Flüchtlinge abzuschieben, lässt ihr Trauma wieder aufleben. Abschiebungen kranker und traumatisierter Menschen sind deshalb mit medizinischen, humanitären und menschenrechtlichen Mindeststandards unvereinbar", erklärt Annette Groth, menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Groth weiter:

"In einer öffentlichen Anhörung des Menschenrechtsausschusses zum Thema "Reisefähigkeitsuntersuchungen vor Abschiebungen" haben Ärztevertreter_innen und Menschenrechtsexpert_innen heute auf eklatante Mängel im Umgang mit traumatisierten und kranken Flüchtlingen hingewiesen. Marei Pelzer von Pro Asyl beschrieb mehrere Fälle, die verdeutlichen, wie oberflächlich die Reisefähigkeit von Flüchtlingen geprüft wird. Seit 1993 haben sich in Deutschland 160 Flüchtlinge, die abgeschoben werden sollten, das Leben genommen; 62 von ihnen befanden sich in Abschiebehaft. Im Dublin-Verfahren werden Flüchtlinge - im Regelfall völlig ohne Untersuchung ihrer Reisefähigkeit - in den EU-Mitgliedsstaat abgeschoben, aus dem sie nach Deutschland eingereist sind. Viele von ihnen sind aber gerade in diesem Land traumatisiert worden, haben dort Vergewaltigungen, rassistische Diskriminierung und Hunger ertragen müssen. Die Vorstellung, traumatisierte Flüchtlinge mit dem Ziel zu therapieren, sie reisefähig und damit für eine Abschiebung bereit zu machen, ist nicht nur unmenschlich. Diese Flüchtlinge reisefähig - d.h. abschiebefähig - zu machen, ist fast immer unmöglich, denn die traumatisierende Ohnmachtserfahrung wiederholt sich im Asylverfahren, sobald eine Abschiebung bevorsteht. Schon die Abschiebungsandrohung ist deshalb für traumatisierte Flüchtlinge "krankmachend und zerstörerisch", wie Frau Dr. Waltraut Wirtgen von Refugio in dem Expertengespräch erklärt hat.

Die Schlussfolgerungen liegen auf der Hand: Oberflächliche Reisefähigkeitsuntersuchungen verletzen Flüchtlinge in ihren Grund- und Menschenrechten. Traumatisierte Flüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden. Wir brauchen dringend ein Bleiberecht für kran ke und traumatisierte Flüchtlinge."


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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 26. Januar 2012
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2012