Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → DIE LINKE

INNEN/3697: Bundestag muss Beweismaterial zum NPD-Verbot einsehen dürfen


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 3. Dezember 2012

Bundestag muss Beweismaterial zum NPD-Verbot einsehen dürfen



"Die Innenminister müssen das Belastungsmaterial für ein mögliches neues Verbotsverfahren gegen die NPD auch den Bundestagsabgeordneten vorlegen, damit sich diese selbst ein Bild über die Chancen eines NPD-Verbots bilden können", sagt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, im Vorfeld der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz, auf der über ein mögliches erneutes Verbotsverfahren beraten wird. Jelpke weiter:

"Ich habe keinen Zweifel, dass es sich bei der faschistischen NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, deren Verbot die Neonazis von staatlicher Parteienfinanzierung und dem Schutz des Parteienprivilegs abschneiden würde.

Um die Stichhaltigkeit des Belastungsmaterials zu prüfen, muss auch das Parlament einbezogen werden. So müssen sich auch die Abgeordneten davon überzeugen können, dass das Material nicht erneut oder immer noch durch V-Leute in der NPD kontaminiert ist.

Bevor über ein neues Verbotsverfahren entschieden wird, muss sichergestellt sein, dass die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen beachtet werden. Ein weiteres Scheitern gegen die faschistische Partei wäre nicht zu verantworten und der endgültige GAU für den Verfassungsschutz."

*

Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 3. Dezember 2012
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
E-Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2012