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INNEN/3788: Bundesrat kann Schnüffelgesetz noch verhindern


DIE LINKE - Presseerklärung vom 1. Mai 2013

Bundesrat kann Schnüffelgesetz noch verhindern



"Die LINKE fordert die Bundesländer auf, dem Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft nicht zuzustimmen. Das Gesetz widerspricht in Teilen den Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes und gefährdet die Anonymität und Vertraulichkeit bei der Internetnutzung in unverhältnismäßiger Weise. Insbesondere von SPD und FDP erwarte ich, dass sie ihre Positionen überdenken. Noch besteht die Chance, dem fortgesetzten Grundrechteabbau Einhalt zu gebieten. Das Land Brandenburg wird sich aufgrund der ablehnenden Position der LINKEN innerhalb der Koalition im Bundesrat der Stimme enthalten", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:

"Mit den Stimmen einer ganz großen Koalition aus CDU, FDP und SPD hat der Deutsche Bundestag Ende März das Telekommunikationsgesetz und das sogenannte "Bestandsdatenauskunftsgesetz" neu geregelt. Damit soll den Ermittlungsbehörden unter anderem erlaubt werden, über eine elektronische Schnittstelle vollautomatisch Kundendaten bei den Telekommunikationsanbietern abzufragen. Das bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Die Hürden dafür sind so niedrig gehängt worden wie nur irgend möglich. Weder muss eine konkrete Gefahr bestehen, noch muss vorher ein Richter gefragt werden. Polizeibehörden und Geheimdienste sollen so viele Freiheiten wie möglich haben. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger werden dabei mit Füßen getreten.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 klare Vorgaben für eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Bestandsdatenauskunft gemacht. Aus unserer Sicht sind diese durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht erfüllt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind völlig unverhältnismäßig, schon einfache Ordnungswidrigkeiten können den Datenabgriff einleiten. Selbst eine zarte Beschränkung, wie sie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz vorgeschlagen hatte, wurde abgelehnt.

Für eine bürgerrechtliche Kehrtwende ist es noch nicht zu spät. Ich fordere die Kolleginnen und Kollegen von SPD, Grünen und FDP in den Bundesländern auf, ebenfalls ihre Möglichkeiten zu nutzen und diesem Gesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen."

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 1. Mai 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2013