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INNEN/4457: Weitere Vorlagen von Selektorenlisten müssen auf Teilerfolg der Opposition folgen


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 17. November 2015

Martina Renner: Weitere Vorlagen von Selektorenlisten müssen auf Teilerfolg der Opposition folgen


"Das ist lediglich ein erster Schritt auf dem Weg in die Aufklärung des tatsächlichen Ausmaßes der Rechtsverstöße durch BND und NSA", sagt Martina Renner, Obfrau der Fraktion DIE LINKE im NSA-Untersuchungsausschuss, mit Blick auf die Entscheidung der Bundesregierung, den Obleuten im NSA-Untersuchungsausschuss im sogenannten Treptow-Verfahren Einblick in die Liste der strittigen BND-Selektoren zu gewähren. "Auf diesen Teilerfolg, den der Untersuchungsausschuss damit gegenüber den Geheimdiensten erzielt hat, müssen jetzt weitere umfassende Vorlagen zu den umstrittenen Selektorenlisten folgen." Renner weiter:

"Mit der jetzigen Entscheidung der Bundesregierung werden lediglich die umstrittenen BND-Selektoren vorgelegt - also die Suchbegriffe, mit denen der BND laut Medienberichten beispielsweise die Kommunikation eines deutschen Diplomaten oder des französischen Außenministers abgehört hat. Zudem erhalten lediglich die vier Obleute Einsicht in die BND-Selektoren und nicht etwa der gesamte Untersuchungsausschuss. Die Form der Einsichtnahme beschränkt sich allein auf einen kleinen Teil der Ausschussmitglieder im sogenannten Treptow-Verfahren. So soll das Informationsinteresse der Ausschussmehrheit beruhigt und dennoch eine Beweisaufnahme über die Abläufe in Kanzleramt und Bundesnachrichtendienst vermieden werden.

Es ist ein Erfolg der Aufklärungsbemühungen der Opposition, dass mit der Vorlage der BND-Selektorenliste sowohl die Bundesregierung als auch die Große Koalition anerkennen, dass der Untersuchungsauftrag des NSA-Untersuchungsausschusses auch originär die Praxis des BND umfasst.

Um den Aufklärungsauftrag des Parlaments zu erfüllen, müssen dem Untersuchungsausschuss aber auch die NSA-Selektorenlisten zur Einsichtnahme vorgelegt werden, die der BND auf Wunsch der NSA bei der Kommunikationsüberwachung eingesetzt hat. Denn nur wenn dem Untersuchungsausschuss sowohl die BND- als auch die NSA-Selektoren vollständig vorgelegt werden, können die Abgeordneten beurteilen, wie weitreichend das Ausmaß der rechtswidrigen Überwachungspraxis war und in welchem Umfang das Parlament und die Öffentlichkeit bislang über das Ausmaß der Überwachungspraxis getäuscht wurden."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 17. November 2015
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. November 2015

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