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INNEN/4780: Innenminister de Maizière muss für Fehler im BAMF Verantwortung übernehmen


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 5. Mai 2017

Innenminister de Maizière muss für Fehler im BAMF Verantwortung übernehmen


"Der Überforderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat Bundesinnenminister de Maizière monatelang zugesehen und mit kleinlichen Anweisungen sogar für noch mehr Arbeit gesorgt. Ohne das Missmanagement und die zeitraubenden Fehler des Bundesinnenministers hätte sich beim BAMF ausreichend qualifiziertes Personal auf die Anhörung und Identitätsfeststellung von Flüchtlingen konzentrieren können. Dass sich der mutmaßliche Rechtsterrorist Franco A. als Flüchtling ausgeben konnte und damit durchgekommen ist, geht auch auf die Kappe des Bundesinnenministers. Statt jetzt am Rande zu stehen und dabei zuzusehen, wie das BAMF von allen Seiten kritisiert wird, sollte er den Mumm haben, die Verantwortung zu übernehmen", erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:

"De Maizière hat die selbst verursachte Personalmisere beim BAMF viel zu spät mit der Abordnung und Einstellung von Personal aus anderen Behörden zu bekämpfen versucht, mit der Folge, dass dieses nicht ordentlich ausgebildet werden konnte. Der Druck auf das BAMF seitens des Innenministeriums zur Verfahrensbeschleunigung ohne Rücksicht auf Verluste und die Trennung von Bearbeitern und Entscheidern führt zwangsläufig zu Fehlern, nicht nur bei Anerkennungen, sondern auch bei Ablehnungen. Dass Mitarbeiter Entscheidungen zu Asylanträgen fällen, ohne die betroffenen Personen persönlich gesehen zu haben, kritisiert DIE LINKE seit langem.

Wenn man Äußerungen von Bayerns Innenminister Herrmann hört, könnte man meinen, dass es hier um ein von Flüchtlingen verursachtes Problem und nicht um einen mutmaßlichen Nazi aus der Bundeswehr mit Anschlagsplänen in der Bundesrepublik geht. Diese Realitätsverzerrung in Teilen der Union ist schon pathologisch."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 5. Mai 2017
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2017

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