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SICHERHEIT/1612: Entsendung der Bundeswehr in den Irak ohne UN-Mandat ist Verfassungsbruch


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 12. Dezember 2014

Alexander Neu: Entsendung der Bundeswehr in den Irak ohne UN-Mandat ist Verfassungsbruch



Der Bundestag kann dem von der Bundesregierung beabsichtigten Mandat für einen Einsatz der Bundeswehr im Irak nicht zustimmen, ohne einen Verfassungsbruch zu begehen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig. Die Bundeswehr darf gemäß Artikel 24 GG nur im Rahmen eines 'Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit' in einen Auslandseinsatz geschickt werden. Genau dies aber ist die so genannte Koalition der Willigen nicht", erklärt Alexander S. Neu, Obmann im Verteidigungsausschuss für die Fraktion DIE LINKE, zum geplanten Einsatz von ungefähr 100 Soldatinnen und Soldaten in den Irak. "Die naheliegende Lösung wäre, die kurdischen und irakischen Sicherheitskräfte in Deutschland auszubilden. Es wäre darüber hinaus effektiver und sicherer." Neu weiter:

"Wenn die Bundesregierung nun versucht, diesen Verfassungsrahmen auszuweiten, stellt sie sich bewusst außerhalb der Normen des Grundgesetzes und der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Völkerrechtlich mag für die Entsendung der Bundeswehr in den Irak eine bilaterale Übereinkunft mit der irakischen Regierung reichen, verfassungsrechtlich reicht dies keinesfalls. Dafür braucht es ein UN-Mandat. Absurderweise hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil von 1994 die NATO de facto zu einem 'Sicherheitskollektiv' geadelt, was dem sicherheitskollektiven Konzept völlig widerspricht.

Die Bundesregierung selbst bezieht sich in dem neuen Afghanistanmandat der Bundeswehr ('Resolute Support') auf dieses Urteil. Denn auch hier existiert kein UN-Mandat im Gegensatz zu dem früheren ISAF-Mandat. 'Resolute Support' aber wird zumindest von der NATO getragen und erfüllt damit laut Bundesregierung die genannten Kriterien des Bundesverfassungsgerichtsurteils als Sicherheitskollektiv.

Im Falle des Iraks jedoch gibt es weder ein UN-Mandat noch handelt es sich um eine Beteiligung der NATO als quasi Ersatz-Sicherheitskollektiv für die UNO. Eine Koalition der Willigen als 'ad hoc Sicherheitskollektiv' wäre eine absolut abenteuerliche Begründung. Damit fällt der geplante Irak-Einsatz aus dem Rahmen des Artikels 24 Grundgesetz. Die Bundesregierung muss aufhören, das Grundgesetz zu verbiegen, wie es ihr passt."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 12. Dezember 2014
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2014