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WIRTSCHAFT/1939: Atommüllendlager - Gesetz muss dringend nachgebessert werden


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 21. Dezember 2016

Atommüllendlager: Gesetz muss dringend nachgebessert werden


"Der Gesetzentwurf missachtet grundlegende Vorschläge der Endlagerkommission. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf", kritisiert Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg, den heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes für die Suche nach einem Atommüllendlager. Zdebel weiter:

"Es ist bezeichnend, dass das generelle Exportverbot für hochradioaktive Abfälle ausgeklammert wurde. Dabei hatte sich die Endlagerkommission im Rahmen ihres Berichts für ein generelles Exportverbot für hochradioaktive Abfälle ausgesprochen und der Bundesregierung, empfohlen, eine Neuregelung zu einem Exportverbot auch für bestrahlte Brennelemente aus Forschungsreaktoren zu erarbeiten.

Auch die Regelungen zu einer besseren Öffentlichkeitsbeteiligung und zu den Rechten der Bürgerinnen und Bürger im Verfahren sind derzeit noch völlig unzureichend. Es bleibt ein schweres Manko, dass die bestehenden Probleme bei der Zwischenlagerung und auch bei den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in der Arbeit der Endlagersuchkommission ausgeklammert wurden.

DIE LINKE wird bei der anstehenden Novellierung des Standortauswahlgesetzes alles dafür tun, ein öffentliches, faires und ausschließlich an der Minimierung der Strahlenbelastung von Mensch und Natur orientiertes Verfahren durchzusetzen. Der geologisch ungeeignete und politisch verbrannte Standort Gorleben muss aus dem Suchverfahren ausgeschlossen werden."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 21. Dezember 2016
Deutscher Bundestag
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Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Dezember 2016

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