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WIRTSCHAFT/2055: Entschädigung von Fluggästen - Urteil ist ein wichtiges Signal für die Verbraucher


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 17. April 2018

EuGH-Urteil ist ein wichtiges Signal für die Verbraucher


"Ich begrüße ausdrücklich das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hinsichtlich der Entschädigung von Fluggästen bei wilden Streiks. Das Urteil bedeutet die Schließung einer Regelungslücke und eine Stärkung der Fluggastrechte", erklärt Kerstin Kassner, Sprecherin für Tourismuspolitik der Fraktion DIE LINKE. Sie fährt fort:

"Bemerkenswert ist das Urteil vor allem deshalb, da es gegen ein Gutachten zu der Klage erfolgte. Demnach sind tarifrechtlich nicht legitimierte Arbeitsniederlegungen ein außergewöhnlicher Umstand, welcher nicht zu einer Entschädigungspflicht führt.

Zwar bedeutet das Urteil nicht automatisch einen Ausgleichsanspruch, denn laut EuGH muss weiterhin von Fall zu Fall entschieden werden. Und auch die mit Flugstreichungen und Umbuchungen einhergehenden Schwierigkeiten lassen sich für die betroffenen Urlauberinnen und Urlauber nicht vermeiden. Jedoch stärkt der Urteilsspruch die Rechte der Verbraucher, zumal sich immer mehr Menschen ihren wohlverdienten Urlaub vom Munde absparen müssen."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 17. April 2018
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2018

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