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BUNDESTAG/3084: Heute im Bundestag Nr. 089 - 22.02.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 089
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 22. Februar 2012 Redaktionsschluss: 12:45 Uhr


  1. Gesetzentwurf zu Verbunddatei gegen Rechtsextremismus vorgelegt
  2. Blaue Karte soll den Zuzug ausländischer Akademiker erleichtern
  3. "Kalte Progression" soll abgebaut werden
  4. Zunächst weniger Mittel als geplant für "Energetische Stadtsanierung"
  5. 105 Menschen infolge politisch motivierter Straftaten im Dezember 2011 verletzt
  6. Vergabeerleichterungen bei Bauaufträgen ohne positive Wirkung
  7. Im Bundestag notiert: 43.185 Menschen mit einer Asylberechtigung
  8. Im Bundestag notiert: Rechtsextremisten
  9. Im Bundestag notiert: Trennung der Geschäftsbereiche von Banken
10. Im Bundestag notiert: Beraterverträge im Bundesministerium für Verkehr
11. Im Bundestag notiert: Alternativen zur Y-Trasse


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1. Gesetzentwurf zu Verbunddatei gegen Rechtsextremismus vorgelegt

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus"(17/8672) vorgelegt. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung einer gemeinsamen Datei und deren Nutzung durch die Polizeien und Nachrichtendienste geschaffen werden. Ziel ist es, "angesichts der Bedrohung durch den gewaltbezogenen Rechtsextremismus den Informationsaustausch zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten weiter zu verbessern".

Mit der "gemeinsamen standardisierten zentralen Datei" werde der Informationsaustausch zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA), den Landeskriminalämtern, den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) im Bereich der Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus intensiviert und beschleunigt, schreibt die Regierung in der Vorlage. Einzelne Erkenntnisse, über die eine Behörde bereits verfügt und die bei einer entsprechenden Verknüpfung mit den Erkenntnissen anderer beteiligter Behörden zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus beitragen können, würden durch die Datei leichter zugänglich.

Wie aus dem Entwurf weiter hervorgeht, werden die beteiligten Behörden zu diesem Zweck verpflichtet, in der Datei Daten zu relevanten Personen und Objekten zu speichern. Ein Datenabruf führe zu einer "deutlichen Vereinfachung des Verfahrens und damit zu einer Optimierung des Informationsaustausches".


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2. Blaue Karte soll den Zuzug ausländischer Akademiker erleichtern

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung will hoch qualifizierten Ausländern die Zuwanderung nach Deutschland erleichtern und dazu einen neuen Aufenthaltstitel einführen: die "Blaue Karte EU". In ihrem Gesetzentwurf (17/8682) schreibt die Regierung, mit ihrer Vorlage wolle sie die Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen und gleichzeitig den "Standort Deutschland für gut ausgebildete ausländische Zuwanderer attraktiver" gestalten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, so heißt es in dem Entwurf, habe Deutschland ein "besonderes Interesse an einem auf Dauer angelegten Zuzug" von Spezialisten und leitenden Angestellten mit besonderer Berufserfahrung.

Die Blaue Karte EU soll künftig erhalten, wer einen Hochschulabschluss oder eine "durch mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachgewiesene vergleichbare Qualifikation besitzt". Eine weitere Voraussetzung für den neuen Aufenthaltstitel ist, dass Bewerber ein Arbeitsverhältnis vorweisen können, mit dem ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44.000 Euro erzielt wird. Damit wird die bisherige Gehaltsschwelle von derzeit 66.000 deutlich abgesenkt. Für Berufe, in denen "ein besonderer Bedarf an Drittstaatsangehörigen" besteht, ist die Gehaltsgrenze nochmals niedriger: Für die Erteilung der Blauen Karte EU an Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte soll die Gehaltsgrenze 33.000 Euro pro Jahr betragen. Für Ehepartner der Fachkräfte, die eine so genannte Blue Card erhalten, ist "das sofortige und uneingeschränkte Recht auf Zugang zu jeder Beschäftigung" vorgesehen. Zur Begründung heißt es, die Möglichkeit der Ehepartner, eine Arbeit aufnehmen zu dürfen, sei für ausländische Fachkräfte "ein wesentliches Kriterium" für ihre Entscheidung zu einer dauerhaften Zuwanderung. Die Blaue Karte EU soll bei der erstmaligen Erteilung auf höchstens vier Jahre befristet sein oder für die Dauer des vorgelegten Arbeitsvertrages zuzüglich drei Monate ausgestellt werden.

Auch für die Hochqualifizierten, die sofort ein Daueraufenthaltsrecht - also eine so genannte Niederlassungserlaubnis - erhalten können, wird die Gehaltsgrenze gesenkt: auf 48.000 Euro jährlich. In dem Entwurf heißt es, der gewollte vermehrte Zuzug dieser Personengruppe werde gleichzeitig mit dem Signal verbunden, dass der privilegierte Aufenthaltsstatus "nur Ausländern zu Gute kommen soll, denen die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt gelingt".

Zudem will es die Bundesregierung ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen erleichtern, nach ihrem Studienabschluss eine Beschäftigung aufzunehmen. Deshalb soll ihnen "unbeschränkter Arbeitsmarktzugang während der einjährigen Suchphase nach einer dem Studienabschluss angemessenen Beschäftigung" gewährt werden. Auf ein Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels für sie soll künftig verzichtet werden. Die ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen können künftig schon nach zwei Jahren Aufenthalt mit einem Aufenthaltstitel eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen ihrem Hochschulabschluss angemessenen Arbeitsplatz verfügen. Sie müssen dann "lediglich 24 Monate Rentenversicherungsbeiträge" nachweisen. Durch diesen erleichterten Zugang will die Regierung einen zusätzlichen Anreiz für diese Absolventen schaffen, sich nach dem Studium in Deutschland auch hier niederzulassen. Durch eine solche Perspektive werde "auch die Attraktivität Deutschlands für ein Studium von Ausländern erhöht und die deutsche Position im Wettbewerb um internationale Studierende verbessert".

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt, weil damit nicht nur die EU-Richtlinie umgesetzt werde, sondern auch Verbesserungen in der Arbeitsmigration geschaffen würden. Die Länderkammer möchte den Anwendungsbereich der Blauen Karte EU nicht nur auf Hochschulabsolventen begrenzen. Die Regierung will von dieser Einschränkung jedoch nicht abrücken.


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3. "Kalte Progression" soll abgebaut werden

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will inflationsbedingte und "nicht gewollte Steuerbelastungen" abbauen. Diesem Ziel dient der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression (17/8683). Zur Begründung heißt es, im System des progressiv gestalteten Einkommensteuertarifs profitiere der Staat von systembedingten Steuereinnahmen, die über den Effekt der kalten Progression entstehen würden. Es solle jedoch verhindert werden, "dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen".

Daher ist eine stufenweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags in zwei Schritten zum 1. Januar 2013 auf 8.130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro (insgesamt plus 350 Euro) vorgesehen. Die Anhebung orientiert sich an der voraussichtlichen Entwicklung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums. Auch der Tarifverlauf soll prozentual wie der Grundfreibetrag um 4,4 Prozent angepasst werden. Ohne Anpassung des Tarifverlaufs käme es durch die alleinige Anhebung des Grundfreibetrags bei konstantem Eingangssteuersatz zu einer nicht gewollten "Stauchung" des Tarifs innerhalb der ersten Progressionszone und damit zu einem Anstieg der Progression, wird erläutert.

In der Begründung des Gesetzentwurfs verweist die Bundesregierung auf die positiven Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen. Dessen Prognosen würden für die nächsten Jahre den Spielraum eröffnen, den Bürgern in zwei Schritten inflationsbedingte Mehreinnahmen in einem Volumen von sechs Milliarden Euro zurückzugeben und das "im vollen Einklang mit der konsequenten weiteren Umsetzung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse". So werde sichergestellt, dass der Staat nicht von Lohnerhöhungen profitiere, denen keine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen zugrundeliege. "Verbunden damit ist das klare Bekenntnis, bewusst nicht auf progressionsbedingte Mehreinnahmen aus einer Inflation zu setzen, um aus der Verschuldung herauszuwachsen", versichert die Regierung.

Im Verhältnis zur gezahlten Steuer soll die Entlastung der unteren Einkommensgruppen am größten sein. Dazu legt die Bundesregierung Beispielsrechnungen vor. So werde ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttolohn von 30.000 Euro aufgrund der Tarifänderung 2014 jährlich etwa 150 Euro weniger Steuern zahlen müssen als nach geltendem Recht. Dies entspreche einer Entlastung von 3,4 Prozent seiner bisherigen Steuerzahllast von 4.328 Euro (Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag). Ein Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttolohn von 60.000 Euro werde im Jahr 2014 dagegen nur 2,5 Prozent weniger Steuern zahlen müssen als nach geltendem Recht (bisherige Steuerbelastung 14.590 Euro).

Noch deutlich wird die größere Entlastung unterer Einkommensgruppen nach Berechnungen der Regierung am Beispiel eines verheirateten Arbeitnehmers mit zwei Kindern. Bei einem Jahresbruttoarbeitslohn von 30.000 Euro zahle dieser Arbeitnehmer 2014 164 Euro weniger Steuern. Dies entspreche einer Entlastung von 10,6 Prozent seiner bisherigen Steuerbelastung. "Ein vergleichbarer Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Jahresbruttolohn erfährt 2014 hingegen nur eine Entlastung von 3,3 Prozent seiner bisherigen Steuerzahllast, das sind 301 Euro weniger Steuern im Jahr", schreibt die Bundesregierung.

In dem Gesetzentwurf wird darauf hingewiesen, dass hohe Einkommen wesentlich stärker zum Steueraufkommen beitragen würden als untere Einkommensgruppen. Prozentual würden höhere Einkommen weniger entlastet, nur in absoluten Beträgen betrachtet steige die Wirkung des Ausgleichs der kalten Progression bei steigender Steuerbelastung an. Dies gelte jedoch nur für mittlere Einkommen bis zum Erreichen des Höchststeuersatzes von 42 Prozent. "Bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 55.000 Euro ab 2014 kommt es zu einer tariflichen Entlastung von absolut rund 380 Euro im Jahr, die für höhere Einkommen - trotz stark steigender Steuerlast - nicht mehr zunimmt", rechnet die Bundesregierung vor.


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4. Zunächst weniger Mittel als geplant für "Energetische Stadtsanierung"

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Für das KfW-Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" sind in diesem Jahr Kassenmittel in Höhe von acht Millionen Euro und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 92 Millionen Euro aus dem Energie- und Klimafonds vorgesehen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Einnahmesituation des Fonds habe das Finanzministerium den Fachressorts zunächst nur 50 Prozent der Barmittel und 60 Prozent der Verpflichtungsermächtigungen zur Bewirtschaftung zugewiesen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/8597) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Nach Angaben der Bundesregierung sollen mit dem neuen KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung" vertiefte integrierte Quartierskonzepte sowie investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur insbesondere zur Wärmeversorgung entwickelt und fortgesetzt werden. Zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung seien Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in allen rund 12.000 deutschen Kommunen und ihren Quartieren erforderlich, heißt es.


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5. 105 Menschen infolge politisch motivierter Straftaten im Dezember 2011 verletzt

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Dezember vergangenen Jahres sind in Deutschland 105 Menschen infolge politisch motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/8563) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion (17/8409) hervor.

Bis zum 28. Januar dieses Jahres sind danach dem Bundeskriminalamt (BKA) für Dezember 2011 insgesamt 1.612 solcher Straftaten gemeldet worden, darunter 110 Gewalttaten und 870 Propagandadelikte. Bis zum genannten Stichtag konnten den Angaben zufolge 774 Tatverdächtige ermittelt werden. Zwölf von ihnen seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Vorlage weiter heißt, wurde kein Haftbefehl erlassen.

Von den 1.612 Straftaten entfielen laut Antwort 1.119 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. Die Zahl der darunter befindlichen Gewalttaten wird mit 61 angegeben und die der Verletzten mit 70.

Die Zahl der politisch links motivierten Straftaten beläuft sich den Angaben zufolge auf 305, von denen 36 Gewalttaten waren. In diesem Bereich wurden laut Regierung 28 Verletzte registriert.

43 Straftaten, darunter sechs Gewalttaten, wurden laut Vorlage der politisch motivierten Ausländerkriminalität zugeordnet; in diesem Bereich wurden zwei Verletzte verzeichnet.

Die Zahl der sonstigen politisch motivierten Straftaten lag bei 145, von denen sieben Gewalttaten waren, wie die Regierung weiter mitteilte. Hier wird die Zahl der Verletzten mit fünf angegeben.

Die aufgeführten Zahlen geben der Vorlage zufolge die beim BKA mit Stand vom 28. Januar 2012 eingegangenen Meldungen der Länder wieder und können sich "aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch - teilweise erheblich - verändern".


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6. Vergabeerleichterungen bei Bauaufträgen ohne positive Wirkung

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die im Rahmen des Konjunkturpakets II geschaffenen Möglichkeiten zur erleichterten Vergabe öffentlicher Aufträge haben nicht zu einer Beschleunigung öffentlicher Investitionen geführt. Statt dessen wurde der Wettbewerb stark eingeschränkt. Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht des Bundesrechnungshofes über Vergabeerleichterungen bei Bauvorhaben des Bundes, der dem Deutschen Bundestag als Unterrichtung (17/8671) vorgelegt wurde. Insgesamt wurden bei den Bauvorhaben des Bundes mehr als 16.000 Vergaben untersucht. mit den Vergabeerleichterungen waren besonders die Möglichkeiten ausweitet worden, unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht öffentliche Vergabeverfahren (Beschränkte Ausschreibung, Freihändige Vergabe) anzuwenden.

In der Unterrichtung heißt es, die für Straßenbau zuständigen Bauverwaltungen hätten die Vergabeerleichterungen gleich abgelehnt. Im Hochbau und im Bereich des Wasserstraßenbaus sei von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht worden, ohne sie jedoch vollständig zu nutzen. Zum Ergebnis schreiben die Prüfer: "Der Bundesrechnungshof konnte nicht feststellen, dass die Bauverwaltungen durch die Ausweitung nicht öffentlicher Vergabeverfahren die Dauer der Verfahren entscheidend verkürzen und damit die Bauvorhaben beschleunigen konnten." In der Regel beanspruche bei Baumaßnahmen die Vergabe im Vergleich zur Vorbereitung, Planung und Bauausführung einen ohnehin geringen Zeitanteil. "Der Bundesrechnungshof sieht daher in einer vermehrten Nutzung nicht öffentlicher Verfahren kein geeignetes Instrument, um investive Vorhaben nennenswert zu beschleunigen", so das Fazit der Prüfer.

Andererseits hätten die Vergabeerleichterungen den Wettbewerb deutlich eingeschränkt. Der erhöhte Anteil nicht öffentlicher Verfahren habe es weniger Unternehmen als zuvor ermöglicht, am Wettbewerb teilzunehmen. Im Hochbau sei die Zahl der Angebote im Vergleich zu früheren Jahren um zwölf Prozent und im Wasserstraßenbau um 15 Prozent zurückgegangen. Außerdem könne die Ausweitung der nicht öffentlichen Ausschreibungen zu erhöhten Korruptions- und Manipulationsrisiken führen.


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7. Im Bundestag notiert: 43.185 Menschen mit einer Asylberechtigung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Ende vergangenen Jahres waren im Ausländerzentralregister 43.185 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/8547) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8397) weiter hervorgeht, belief sich die Zahl der zum Stichtag 31. Dezember 2011 erfassten Personen mit Flüchtlingsschutz auf 70.033. Ferner waren den Angaben zufolge 27.332 Menschen mit Aufenthaltstiteln erfasst, die aufgrund von Abschiebungsverboten erteilt werden.


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8. Im Bundestag notiert: Rechtsextremisten

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hat nach Angaben der Bundesregierung in den Jahren 2010 und 2011 in 963 Verdachtsfällen wegen rechtsextremistischer Vorkommnisse in der Bundeswehr ermittelt. Dabei seien 69 Bundeswehrangehörige als Rechtsextremisten eingestuft worden. Dies geht aus einer Antwort der Regierung (17/8543) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8334) hervor.


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9. Im Bundestag notiert: Trennung der Geschäftsbereiche von Banken

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Ob in Deutschland das Kredit- und Einlagengeschäft der Banken von deren Kapitalmarkteinheiten getrennt werden soll, will die SPD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (17/8631) von der Bundesregierung erfahren. Die Regierung soll die Frage beantworten, ob es Geschäftskundenbanken im Grundsatz untersagt sein soll, sich an Hedgefonds oder privaten Beteiligungsgesellschaften zu beteiligen oder in diese zu investieren. Die SPD-Fraktion will auch erfahren, ob es vorteilhaft wäre, wenn durch eine Trennung der Geschäftsbereiche von Banken ein unabhängiges Management und ein getrenntes Berichtswesen entstehen würden.


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10. Im Bundestag notiert: Beraterverträge im Bundesministerium für Verkehr

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Für Beraterverträge im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/8651). Die Bundesregierung soll unter anderem die Frage beantworten, welche Beraterverträge in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen wurden und welche Beraterverträge in diesem Jahr abgeschlossen werden sollen. Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um die zweite Anfrage zu diesem Themenkomplex, nachdem die Regierung bereits Fragen zu Beraterverträgen im Jahr 2011 beantwortet hatte (17/5166).


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11. Im Bundestag notiert: Alternativen zur Y-Trasse

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Auskunft zur so genannten Y-Trasse zwischen Hamburg/Bremen und Hannover erwartet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/8649). Die Bundesregierung soll sich unter anderem zu Informationen äußern, nach denen der Bund von der Deutschen Bahn die Vorlage von Alternativen zur Y-Trasse erwartet.


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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 089 - 22. Februar 2012 - 12:45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Februar 2012