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BUNDESTAG/3597: Heute im Bundestag Nr. 602 - 20.12.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 602
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 20. Dezember 2012 Redaktionsschluss: 14:20 Uhr

1. Bundesagentur für Arbeit will mit mehr Erwerbstätigkeit von Frauen Fachkräftemangel bekämpfen
2. Bundesrat versagt Zustimmung zu Streubesitzdividendenregelung
3. Im Bundestag notiert: Kapitalgesellschaften mit kommunaler Beteiligung
4. Im Bundestag notiert: Schutz des Erbrechts
5. Im Bundestag notiert: Nationaler Sozialbericht



1. Bundesagentur für Arbeit will mit mehr Erwerbstätigkeit von Frauen Fachkräftemangel bekämpfen

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/VER) Zur Bewältigung des Fachkräftemangels sollen die Erwerbsbeteiligung und das Arbeitszeitvolumen von Frauen erhöht werden. Dies sei "im Rahmen der Perspektive 2025" der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein "langfristiges strategisches Ziel", schreibt die BA in ihrem Eingliederungsbericht 2011, über den die Bundesregierung den Bundestag unterrichtet (17/11575). Ein wesentliches Potenzial würden "qualifizierte Frauen aus der Stillen Reserve" darstellen. Unter anderem durch eine enge Kooperation mit Unternehmen und kommunalen Einrichtungen will die BA "präventive Impulse" setzen. Darüber hinaus will sie auch die Teilhabe behinderter Menschen verbessern und die Potenziale von Menschen mit Migrationshintergrund erschließen.

Außerdem zieht die BA in ihrem Eingliederungsbericht eine Bilanz zur Erwerbstätigkeit 2011 in Deutschland. Diese habe "deutlich zugenommen". Mehr als 41 Millionen Erwerbstätige zählte die BA laut Bericht im vergangenen Jahr, "zu denen neben den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unter anderem auch Selbständige, Beamtinnen und Beamte sowie geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten zählen". Den Angaben zufolge wurde somit der höchste Stand seit der Wiedervereinigung erreicht.

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2. Bundesrat versagt Zustimmung zu Streubesitzdividendenregelung

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat seine Zustimmung zu dem vom Bundestag am 29. November 2012 beschlossenen Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (17/11314, 17/11711, 17/11718) versagt. Dies teilt der Bundesrat in einer Unterrichtung (17/11940) mit.

Nach dem Bundestagsbeschluss sollten sogenannte Streubesitzdividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, steuerfrei sein. Damit sollte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland) umgesetzt werden. Das Gericht hatte die Erhebung der Abgeltungsteuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen untersagt, wenn die Beteiligung unter zehn Prozent liegt und damit die sogenannte "Mutter-Tochter-Richtlinie" keine Anwendung findet. In diesen Fällen war bisher Kapitalertragsteuer von 25 Prozent einbehalten worden, bei Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommens 15 Prozent. Bei inländischen Unternehmen wurde zwar auch die Kapitalertragsteuer erhoben, sie wurde jedoch mit der Körperschaftsteuer verrechnet. Die unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Unternehmen war vom EuGH als Verstoß gegen europäisches Recht angesehen worden.

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3. Im Bundestag notiert: Kapitalgesellschaften mit kommunaler Beteiligung

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VER) "Zur Verwirklichung demokratischer Kontrolle von kommunalen Unternehmen in privater Rechtsform bedarf es spezieller Rechtsvorschriften." Das ist die Meinung der Fraktion Die Linke, die deshalb den "Entwurf eines Gesetzes über Kapitalgesellschaften mit kommunaler Beteiligung" (17/11587) in den Bundestag eingebracht hat. Ziel sei es, eine "effektive demokratische Steuerung und Kontrolle kommunaler Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform" zu ermöglichen, heißt es in der Vorlage weiter.

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4. Im Bundestag notiert: Schutz des Erbrechts

Recht/Antwort

Berlin: (hib/VER) Die Geburt jedes Kindes muss bereits mit Angabe von Namen, Geburtstag und -ort im Geburtseintrag jedes Elternteils aufgeführt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11630) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/11418) zum Schutz des Erbrechts nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder. Im Hinblick auf "die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder" sieht das Personenstandsgesetz diese Regelung den Regierungsangaben zufolge bereits seit dem 1. Januar 2009 vor.

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5. Im Bundestag notiert: Nationaler Sozialbericht

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/VER) Im Bereich der sozialen Inklusion und Armutsvermeidung verfolgt die Bundesregierung vor allem das Ziel, "die sozialen und ökonomischen Teilhabechancen benachteiligter Personengruppen zu verbessern". Dies gelte auch für Bildungschancen für alle Bevölkerungsgruppen in verschiedenen Lebensphasen, schreibt die Bundesregierung unter dem Titel "Nationaler Sozialbericht Deutschlands an die Europäische Union" in ihrer Antwort (17/11640) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/11424).

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 602 - 20. Dezember 2012 - 14:20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2012