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BUNDESTAG/3683: Heute im Bundestag Nr. 083 - 20.02.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 083
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. Februar 2013 Redaktionsschluss: 12:00 Uhr

1. Bundestag debattiert über rot-grüne Landespolitik
2. Innenausschuss gibt grünes Licht für neuerliche Wahlrechtsreform
3. Sozialausschuss votiert für Gesetzesinitiative des Bundesrates zum Bildungs- und Teilhabepaket
4. Rechtsausschuss unterstützt Gesetzentwurf des Bundesrates zur Videokonferenztechnik
5. Schiffseigentümer sollen für Wrackbeseitigung zahlen
6. Bundesregierung: Zahl der Menschen ohne Krankenversicherung hat stark abgenommen
7. Sicherheitslage in vielen Teilen Afghanistans "instabil"



1. Bundestag debattiert über rot-grüne Landespolitik

Innen/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/TVW) Der Bundestag debattiert in dieser Woche in einer Aktuellen Stunde über die Politik der von SPD und Grünen gemeinsam regierten Bundesländer. Die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP beantragte Debatte zum Thema "Umstrittene Weichenstellungen - rot-grüne Politik in den Bundesländern" findet am frühen Donnerstagnachmittag statt.

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2. Innenausschuss gibt grünes Licht für neuerliche Wahlrechtsreform

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Gut sieben Monate vor der Bundestagswahl hat der Innenausschuss den Weg für die geplante Reform des Wahlrechts frei gemacht. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke verabschiedete der Ausschuss am Mittwoch einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (17/11819) in geänderter Fassung. Ein Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Wahlrechtsreform (17/11821) wurde von den anderen vier Fraktionen abgelehnt. Beide Vorlagen stehen am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Die neuerliche Änderung des Bundeswahlgesetzes ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine 2011 von der schwarz-gelben Koalition durchgesetzte Wahlrechtsreform im Juli vergangenen Jahres (2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11) als verfassungswidrig verworfen hatte. In der Vier-Fraktionen-Vorlage heißt es, der Entwurf halte am Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl fest, "bei dem die Personenwahl von Wahlkreisbewerbern nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien kombiniert ist und durch Anrechnung der gewonnenen Direktmandate auf die Listenmandate der Grundcharakter der Verhältniswahl gewahrt wird".

Zur Vermeidung des Phänomens des so genannten negativen Stimmgewichts soll die mit der Wahlrechtsreform von 2011 eingeführte länderweise Verteilung der Sitze auf die Landeslisten der Parteien in modifizierter Form als erste Stufe der Sitzverteilung beibehalten werden. Nach einem vom Ausschuss angenommenen Änderungsantrag von Union, SPD, FDP und Grünen sollen die Sitzkontingente der Länder nicht wie ursprünglich vorgesehen indirekt über eine Verdoppelung der nach Bevölkerungsanteilen auf die Länder verteilten Wahlkreise gebildet werden, sondern unmittelbar nach dem jeweiligen Bevölkerungsanteil. "Zur Vermeidung von Überhangmandaten" wird der Vorlage zufolge "in einer zweiten Stufe der Sitzverteilung die Gesamtzahl der Sitze so weit erhöht, bis bei anschließender bundesweiter Oberverteilung an die Parteien und Unterverteilung auf die Landeslisten alle Wahlkreismandate auf Zweitstimmenmandate der Partei angerechnet werden können".

Nach dem Gesetzentwurf der Linksfraktion soll "entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Urteil vom 25. Juli 2012 zum negativen Stimmgewicht und dem Umgang mit Überhangmandaten" künftig die Anrechnung von Direktmandaten auf das Zweitstimmenergebnis einer Partei auf der Bundesebene erfolgen. "Soweit dennoch - im Ausnahmefall - Überhangmandate entstehen, erfolgt ein Ausgleich, der sich nach den auf der Bundesebene erzielten Zweitstimmenanteilen der Parteien richtet", heißt es in dieser Vorlage weiter. Dieses Modell führe "in der Regel zu keiner Vergrößerung des Bundestags".

Die CDU/CSU-Fraktion betonte, dass mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf von Koalition, SPD und Grünen das negative Stimmgewicht vermieden werde. Dass mit der Reform eine Vergrößerung des Bundestages möglich sei, sei zwar nicht schön, doch habe man nun ein "gutes Wahlrecht".

Die SPD-Fraktion hob hervor, dass das im Vier-Fraktionen-Entwurf vorgesehene Wahlrecht verfassungsgemäß sei. Es gleiche Überhangmandate aus und beseitige das negative Stimmgewicht.

Die FDP-Fraktion verwies ebenfalls darauf, dass das künftige Wahlrecht voraussichtlich zu einem größeren Bundestag führen werde. Ein "perfektes Wahlrecht" gebe es nicht, weshalb man sich für die nun gefundene Lösung entschieden habe.

Die Linksfraktion argumentierte, die anderen Fraktionen bewerteten den Aspekt des föderalen Proporzes höher als das Ziel, den Bundestag mit der Reform nicht zu vergrößern. Sie selbst halte dagegen an diesem Ziel und daher auch an ihrem Entwurf fest.

Die Grünen-Fraktion unterstrich, für sie habe im Vordergrund gestanden, dass das negative Stimmgewicht "weitestgehend" vermieden und Überhangmandate ausgeglichen werden. Dass der Bundestag möglicherweise vergrößert werde, müsse man in Kauf nehmen, doch erschienen Annahmen, das Parlament werde auf 700 bis 800 Abgeordnete anwachsen, als "irreal".

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3. Sozialausschuss votiert für Gesetzesinitiative des Bundesrates zum Bildungs- und Teilhabepaket

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/VER) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich mehrheitlich für einen Gesetzentwurf (17/12036) des Bundesrates zum sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ausgesprochen.

Infolge der Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 sei mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2011 das Bildungs- und Teilhabegesetz eingeführt worden, heißt es in der Vorlage. Doch die Erfahrungen der Praxis der vergangenen zwei Jahre hätten gezeigt, "dass die derzeitigen Regelungen an einigen Punkten zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen und die Inanspruchnahme ungewollt erschweren", schreibt die Länderkammer zur Begründung.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der SPD- und Grünenfraktion votierte der Ausschuss in seiner Sitzung am Mittwochvormittag für diese Initiative. Die Linksfraktion enthielt sich.

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4. Rechtsausschuss unterstützt Gesetzentwurf des Bundesrates zur Videokonferenztechnik

Rechtsausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/VER) Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochvormittag mehrheitlich für einen Gesetzentwurf (17/1224) des Bundesrates zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in deutschen Gerichten votiert.

Der Entwurf erweitere die Möglichkeit, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher durch Bild- und Tonübertragung zu hören, schreibt die Länderkammer. Die Zuschaltung per Videokonferenztechnik erspare Reisen von Prozessbeteiligten, auf deren persönliche Anwesenheit es in aller Regel nicht ankomme, argumentiert die Länderkammer. Durch eingesparte Reisekosten und reduzierten Zeitaufwand werde der Prozess so insgesamt kostengünstiger. Das vorliegende Gesetz erweitere videogestützte Prozesshandlungen konsequent auf zahlreiche Bereiche unterschiedlicher gerichtlicher, aber auch staatsanwaltschaftlicher Verfahren. Die Entscheidung, ob solche Technik zum Einsatz komme, liege dabei immer beim Gericht selbst, heißt es in der Vorlage weiter.

Für die Gesetzesinitiative stimmte neben den Koalitionsfraktionen auch die SPD-Fraktion. Die Linksfraktion votierte gegen sie, während sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt.

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5. Schiffseigentümer sollen für Wrackbeseitigung zahlen

Verkehr und Bau/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/12343) zu dem Internationalen Übereinkommen von Nairobi von 2007 über die Beseitigung von Schiffwracks vorgelegt. Mit dem Vertragsgesetz soll der Beitritt zu dem Übereinkommen ermöglicht werden.

Das Internationale Übereinkommen von Nairobi von 2007 über die Beseitigung von Wracks sei ein weiterer Schritt zur Besserung der Sicherheit des internationalen Seeverkehrs und zum Schutz der Meeresumwelt, heißt es in dem Gesetzentwurf. Anlass für die Initiative sei die nach dem Seevölkerrecht nur eingeschränkte Möglichkeit der Küstenstaaten, gegen Wracks und Schifffahrtshindernisse vorzugehen und den Eigentümer eines Schiffes zur Beseitigung und Kostentragung zu verpflichten.

Das Wrackbeseitigungsübereinkommen statuiere als wichtige Weiterentwicklung des Seevölkerrechts erstmalig eine Pflicht zur Beseitigung eines die Meeresumwelt oder die Schifffahrt gefährdenden Wracks in der ausschließlichen Wirtschaftszone durch den Eigentümer eines Schiffes. Dazu werde ein Tätig werden des betroffenen Küstenstaates anstelle des eingetragenen Eigentümers normiert und Kostenforderungen gegen den Eigentümer geregelt.

Zur Sicherung dieser Verpflichtungen sei eine Versicherungspflicht des Eigentümers und ein Direktanspruch des Küstenstaates gegen die Versicherung vorgesehen. Damit würden zukünftig die Kosten für Beseitigungsmaßnahmen von Wracks nicht länger zu Lasten des Bundeshaushaltes gehen, schreibt die Regierung.

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6. Bundesregierung: Zahl der Menschen ohne Krankenversicherung hat stark abgenommen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/TVW) Die Bundesregierung berichtet, dass die Zahl der Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom ersten Quartal 2007 bis zum Jahr 2011 um gut 35 Prozent (von 211.000 auf 137.000) zurückgegangen sei. Dies ist der Antwort der Bundesregierung (17/12317) auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12154) zu entnehmen. Zugleich hätten von April 2007 bis Ende 2012 rund 145.000 zuvor unversicherte Mitglieder wieder einen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erlangt. Durch die Neuregelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes vom 26. März 2007 sei allen Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall ein Zugang zur gesetzlichen oder zur privaten Krankenversicherung (PKV) eröffnet worden. "Dadurch sollte sichergestellt werden, dass grundsätzlich jeder Bürger im Krankheitsfall abgesichert ist", schreibt die Bundesregierung.

Die Bundesregierung weist ferner darauf hin, dass die Versicherungspflicht verbunden sei zum einen mit dem Recht auf eine umfassende gesundheitliche Versorgung, zum anderen aber auch mit der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zur Durchsetzung der Beitragspflicht sei der Säumniszuschlag für die schuldhafte Nichtzahlung der Beiträge ab dem 1. April 2007 von einem auf fünf Prozent des rückständigen Beitrages erhöht worden. Nach Auskunft der Bundesregierung kann die Krankenkasse für den Fall, dass der Versicherte seine Versicherungspflicht nicht rechtzeitig angezeigt hat, in ihrer Satzung eine Ermäßigung oder Stundung des nachzuzahlenden Beitrages, beziehungsweise sogar einen vollständigen Verzicht auf den Beitrag vorsehen. "Die Krankenkassen verfügen somit nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich über ein Instrument, um angemessen auf Härtefälle zu reagieren", heißt es weiter.

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7. Sicherheitslage in vielen Teilen Afghanistans "instabil"

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/BOB) Noch ist die Sicherheitslage der Bundesregierung zufolge in vielen Teilen Afghanistans "instabil". Auch wenn die Einsatzbereitschaft der afghanischen nationalen Sicherheitskräfte inzwischen so gut entwickelt sei, dass sie auf Bedrohungslagen in vielen Fällen "selbstständig und effektiv" reagieren können, blieben die regierungsfeindlichen Kräfte weiterhin handlungsfähig. Dies ist dem "Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Lage in Afghanistan 2012" zu entnehmen, der als Unterrichtung (17/11750) vorliegt. Die Bundesregierung nimmt darüber hinaus die wachsende Bedrohung "sehr ernst", die von Anschlägen sogenannter Innentäter in den Streitkräften des Landes auf ihre eigenen Kameraden und auf Angehörige der ISAF(International Security Assistance Force)-Truppen ausgeht. Im vergangenen Jahr hätten bis einschließlich Mitte November 48 Soldaten der ISAF ihr Leben bei solchen Anschlägen verloren.

Dauerhafter Frieden in Afghanistan werde nur eintreten, wenn der innerafghanische Versöhnungs- und Friedensprozess Fortschritte macht. Dies sei bisher nicht gelungen. Nach Sondierungsgesprächen zu Beginn des vorigen Jahres hätten die Taliban schon bald diese Gespräche mit den USA wieder ausgesetzt. Die Tür zu Verhandlungen stehe ihnen jedoch weiter offen. Es gebe erste Anzeichen dafür, dass wichtige, bestimmende Teile der Taliban eine Wiederbelebung des Friedensprozesses wollten. Nach Ansicht der Bundesregierung darf es jedoch "keinen Frieden um jeden Preis" geben.

Die Bundesregierung wird sich weiter entschlossen für die friedliche Entwicklung eines demokratischen Afghanistan einsetzen, das Menschen aller Volksgruppen und beiderlei Geschlechts eine sichere Zukunft bietet. Sie habe deshalb ihre Bereitschaft zu einer deutschen Beteiligung an einer Beratungs-, Ausbildungs- und Unterstützungsmission erklärt, die nicht als Kampfmission geplant werden soll. Damit würden die afghanischen Sicherungskräfte auch nach 2014 die notwendige Unterstützung erhalten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 083 - 20. Februar 2013 - 12:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2013