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BUNDESTAG/3701: Heute im Bundestag Nr. 101 - 27.02.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 101
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 27. Februar 2013 Redaktionsschluss: 11:45 Uhr

1. Ausschuss macht Weg frei für "frühe Öffentlichkeitsbeteiligung" bei Planung von Großvorhaben
2. Grüne fordern Rente für Dopingopfer in der DDR



1. Ausschuss macht Weg frei für "frühe Öffentlichkeitsbeteiligung" bei Planung von Großvorhaben

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Die Öffentlichkeit soll bei der Planung von Großvorhaben künftig stärker beteiligt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren" (17/9666) verabschiedete der Innenausschuss am Mittwochvormittag gegen die Stimmen der Opposition in modifizierter Fassung. Ziel des Gesetzentwurfes ist es laut Bundesregierung, "durch die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung die Planung von Vorhaben zu optimieren, Transparenz zu schaffen und damit die Akzeptanz von Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen zu fördern".

Vorgesehen ist, im Verwaltungsverfahrensgesetz allgemeine Vorschriften über die "frühe Öffentlichkeitsbeteiligung" einzuführen. Sie soll vor dem eigentlichen Verwaltungsverfahren - also vor der förmlichen Antragstellung - erfolgen und eine "frühzeitige Unterrichtung über allgemeine Ziele des Vorhabens, die Mittel der Verwirklichung und die voraussichtlichen Auswirkungen" ebenso umfassen wie die Gelegenheit zur Äußerung für die Öffentlichkeit, Erörterung und Mitteilung der Ergebnisse an die zuständige Behörde. Diese soll verpflichtet werden, bei dem Vorhabenträger auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuwirken. Eine Verpflichtung des Trägers zu ihrer Durchführung soll indes nicht eingeführt werden.

Ferner sollen "verallgemeinerungsfähige Regelungen" zum Planfeststellungsverfahren, die mit dem sogenannten Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz von 2006 eingeführt wurden, aus verschiedenen Fachgesetzen in das Verwaltungsverfahrensgesetz übertragen werden. In den betroffenen Fachgesetzen sollen die überflüssig gewordenen Regelungen gestrichen werden.

Nach einem im Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit angenommenen Änderungsantrag der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion soll das Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur der Behörde, sondern auch der "betroffenen Öffentlichkeit" mitgeteilt werden. Zudem sollen "öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen parallel auch immer im Internet erfolgen". Keine Mehrheit fand dagegen im Ausschuss ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion, in dem die Sozialdemokraten unter anderem dafür plädierten, eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung verpflichtend festzulegen.

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2. Grüne fordern Rente für Dopingopfer in der DDR

Sport/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Für eine monatliche Unterstützung der Opfer des Dopings in der DDR von "wenigstens 200 Euro" spricht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/12393) aus. Die Abgeordneten fordern, das Dopingopfer-Hilfegesetz wieder zu öffnen, da sich die Kriterien für ein Hilfeleisten bereits bei der Auszahlung aus dem bundeseigenen Fonds bewährt hätten. Aus dem Fonds mit einem Umfang von zwei Millionen Euro hätten insgesamt 194 Anspruchsberechtigte einmalig knapp 10.500 Euro erhalten, schreiben die Abgeordneten. Dies habe die Situation der Betroffenen zwar zeitweise verbessert. Da es sich bei den Folgen des Dopings jedoch um dauerhafte Gesundheitsschäden handle und die Beschwerden mit steigendem Alter zunehmen würden, könne eine Einmalzahlung nicht als dauerhaft ausreichende Unterstützung betrachtet werden. "Bleibende Schäden verlangen bleibende Hilfe", urteilen die Grünen.

Zugleich verweisen sie darauf, dass infolge der Schädigungen bei den Opfern die Erwerbstätigkeit und damit auch der Erwerb von Rentenansprüchen stark eingeschränkt sei. Daher käme aus Sicht der Abgeordneten die Gewährung der Rente als zusätzliche Leistung erst ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters für viele Betroffene zu spät.

In dem Antrag schlägt die Fraktion vor, den anspruchsberechtigten Personenkreis aus dem Dopingopfer-Hilfegesetz dahingehend zu beschränken, dass die erstmalige Verabreichung der Dopingsubstanz vor Eintritt der Volljährigkeit erfolgt sein muss. Außerdem soll ihrer Ansicht nach die Gewährung der Leistung nicht von der Inanspruchnahme der Einmalzahlung nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz abhängig gemacht werden. Die Antragmöglichkeit solle zudem dauerhaft gewährleistet und nicht zeitlich eingegrenzt werden.

Die Abgeordneten der Grünen sehen auch einen erhöhten Beratungsbedarf bei den Betroffenen. Daher müssten für die Einrichtung und den Betrieb einer unabhängigen Beratungsstelle für Dopingopfer "zeitlich begrenzt" Finanzmittel bereitgestellt werden, wird gefordert. Des Weiteren wird in dem Antrag verlangt, alle notwendigen Schritte zu ergreifen, um einen Zugang für Dopingopfer zu den noch vorhandenen Aktenbeständen, die das DDR-Doping dokumentierten, zu erleichtern. Aufbau und Unterhalt eines Dopingopfer-Archives müssten zudem finanziell und inhaltlich unterstützt werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 101 - 27. Februar 2013 - 11:45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2013