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BUNDESTAG/3760: Heute im Bundestag Nr. 160 - 20.03.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 160
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. März 2013 Redaktionsschluss: 12:25 Uhr

1. Bundesumweltamt: Arzneimittel in Gewässern schädigen die Umwelt
2. Bericht der Unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts vorgelegt



1. Bundesumweltamt: Arzneimittel in Gewässern schädigen die Umwelt

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Öffentliches Fachgespräch)

Berlin: (hib/HAU) Wenn Humanarzneimittel in Gewässer gelangen, ist das schädlich für die Umwelt. Das machte Klaus Günter Steinhäuser vom Bundesumweltamt während eines öffentlichen Fachgespräches im Umweltausschuss deutlich. Zwar seien die Gewässer in Deutschland nicht flächendeckend mit Konzentrationen belastet, die dramatisch zu nennen seien. Gleichwohl sei dies "ein Thema, mit dem man sich beschäftigen sollte und um das man sich sorgen soll", sagte der Vertreter des Bundesumweltamtes.

Rund 8.000 Tonnen an Arzneimitteln gingen in Deutschland jährlich über die Tische der Apotheken, sagte Steinhäuser. Von den insgesamt zur Verfügung stehenden 3.000 Wirkstoffen seien etwa die Hälfte "potenziell umweltschädigend". Das Problem, so der Experte, ergebe sich daraus, dass die Medikamente wasserlöslich sein müssten, um vom Körper aufgenommen zu werden. Kläranlagen könnten jedoch nicht alle der schädigenden Stoffe herausfiltern. Steinhäuser verweis auf das Schmerzmittel Diclofenac, dessen nierenschädigende Wirkung bekannt sei und das schon in geringer Dossierung die Nieren von Fischen schädigen könne. Ein spezieller Fall seien auch die Antibiotikaresistenzen. "Wir stellen in Gewässern immer wieder antibiotikaresistente Keime fest", sagte.

Aus Sicht des Bundesumweltamtes sollte man die Umweltqualitätsnorm für wichtige Wirkstoffen rechtlich verankern. Zudem sollte der Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter als Risikobeurteilungswert in die Zulassung eingeführt werden. Auch die Risikokommunikation müsse eine größere Rolle spielen, forderte Steinhäuser. Dabei sei es nicht das Ziel, Arzneimittel zu verbieten oder in die Handlungsfreiheit von Ärzten einzugreifen. Vielmehr könnten mit einer Ampellösung "umweltkritische Mittel" gekennzeichnet werden. Schließlich gehe es auch um die Entsorgung. Es müsse deutlich gemacht werden, dass Arzneimittel nicht in die Toilette gehören. Eine Entsorgung über den Hausmüll nannte der Bundesumweltamts-Vertreter hingegen hinreichend.

Die Reduzierung oder Vermeidung des Arzneimitteleinsatzes ist mit Blick auf den Schutz der Umwelt nachhaltiger als eine Optimierung der Kläranlagen, lautete die Einschätzung des ebenfalls zu dem Fachgespräch geladenen Vertreters des Genossenschafts-Verbandes Emscher-Lippe, Issa Nafo. Sein Verband sei der größte Abwasserentsorger in Deutschland, betreibe 60 Kläranlagen und reinige eine Milliarde Kubikmeter Abwasser pro Jahr, sagte Nafo. In verschiedenen Anlagen habe man neue Techniken der Abwasserentsorgung, wie etwa die Membranfiltration, die Oxidation und die Adsorption an Aktivkohle getestet. Ergebnis dessen sei, dass sich die Reduktionsrate von vielen Spurenstoffen im Vergleich zu konventionellen Kläranlagen von 65 auf 80 Prozent erhöht habe. Eine vollständige Elemination sei aber auch mit weitergehenden Abwasserbehandlungsverfahren nicht zu erreichen, fügte er hinzu.

Außerdem, so Nafo weiter, seien die neuen Verfahren mit einer Steigerung des Energieverbrauches "um 30 Prozent und mehr" verbunden. Auch er forderte daher eine Minimierung der Einträge in die Gewässer. Dazu sei eine "Gewässerampel" für bestehende Medikamente ebenso nötig, wie der Ausbau und die Optimierung der Rücknahmesysteme von Arzneimitteln. Aber auch eine Veränderung der derzeitigen Verschreibepraxis, die Anpassung der Dosierungsmenge auf den Bedarf des menschlichen Körpers und die Entwicklung von abbaubaren Medikamenten könnten aus seiner Sicht einen Beitrag zum Gewässerschutz leisten.

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2. Bericht der Unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts vorgelegt

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) "Bericht und Empfehlungen der Unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts" liegen als Unterrichtung durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) (17/12500) vor. Die Kommission war vom Ältestenrat des Bundestages am 24. November 2011 eingesetzt worden und sollte "Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung und für die zukünftige Regelung der Altersversorgung von Abgeordneten" vorlegen.

Dem Bericht zufolge sieht die Kommission die Bezüge eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes als angemessene Ausgangsgröße für die Abgeordnetenentschädigung an. Ausgehend von dieser Größe soll die Entschädigung nach Ansicht der Kommission künftig dem vom Statistischen Bundesamt errechneten Nominallohnindex und damit der Entwicklung der Bruttomonatsverdienste der abhängig Beschäftigten in Deutschland folgen. Die Anpassung soll jeweils zum 1. Juli eines Jahres erfolgen und vom Bundestagspräsidenten in einer Drucksache veröffentlicht werden. Über die Beibehaltung einer solchen Regelung soll der Bundestag in einem Übernahmebeschluss zu Beginn jeder Wahlperiode neu entscheiden.

Einig ist sich die Kommission der Vorlage zufolge darin, dass es zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten und ihrer wirtschaftlichen Existenz ein finanziell hinreichend ausgestattetes Altersversorgungssystem geben muss. Dabei haben sich fünf Mitglieder der elfköpfigen Kommission "für eine Weiterverfolgung des bisherigen Ansatzes, gegebenenfalls mit Modifikationen," ausgesprochen, während weitere fünf für ein Modell votierten, "das aus einem schon vorhandenen Alterssicherungssystem, einer parlamentsgewährten Zusatzversorgung und eventuell einer Eigenvorsorge besteht". Ein Mitglied favorisiere ein "Modell, wie es in Baden-Württemberg, Bremen und Schleswig-Holstein verfolgt wird und das auf eine reine Eigenvorsorge setzt".

Ferner empfiehlt die Kommission, die Anrechnung von Renten auf Leistungen nach dem Abgeordnetengesetz einzuschränken. Mehrheitlich plädiert das Gremium zudem dafür, die Kostenpauschale in der jetzigen Ausgestaltung beizubehalten. Auch empfiehlt die Kommission, in das Abgeordnetengesetz eine Funktionsvergütung für Ausschussvorsitzende sowie die grundsätzliche Zulässigkeit der Zahlung von Funktionsvergütungen aus Fraktionsmitteln an Inhaber von Fraktionsämtern wie beispielsweise stellvertretende Fraktionsvorsitzende oder Parlamentarische Geschäftsführer aufzunehmen. Die Fraktionen sollen nach den Empfehlungen der Kommission in ihren Rechenschaftsberichten angeben, "welche Funktionsstellen besonders vergütet worden sind".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 160 - 20. März 2013 - 12:25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2013