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BUNDESTAG/3792: Heute im Bundestag Nr. 192 - 11.04.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 192
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 11. April 2013 Redaktionsschluss: 11:30 Uhr

1. Öffentliches Fachgespräch zu Finanzkonglomeraten
2. Öffentliches Fachgespräch zur Kreditanstalt für Wiederaufbau
3. Öffentliche Anhörung zum Flensburger Punktesystem
4. Im Bundestag notiert: Nachnutzung der ehemaligen deutsch-österreichischen gemeinschaftlichen Grenzzollämter
5. Im Bundestag notiert: keine Einwendungen
6. Im Bundestag notiert: Mauterhebung
7. Im Bundestag notiert: Transaktionen von Wohnungsbeständen
8. Im Bundestag notiert: Bau des Regionalbahnhofs Berlin-Köpenick
9. Im Bundestag notiert: Fichtelgebirgsautobahn



1. Öffentliches Fachgespräch zu Finanzkonglomeraten

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt am Montag, den 15. April, ein öffentliches Fachgespräch zur Finanzmarktregulierung durch. Dabei geht es um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/97/EG, 2002/87/EG, 2006/48EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (17/12602), mit dem auch neues EU-Recht umgesetzt wird. Ziel des Entwurfs ist die verschärfte Beaufsichtigung von Gruppen von Unternehmen aus verschiedenen Finanzmarktsektoren zum Beispiel aus dem Bankensektor und dem Versicherungssektor. Dazu sollen die bisher im Kreditwesengesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz enthaltenen Regelungen zur Beaufsichtigung von Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats zusammengeführt werden.

Zu dem um 13.00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses beginnenden einstündigen Fachgespräch werden sieben Sachverständige von verschiedenen Einrichtungen erwartet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesverband der Deutschen Industrie, BVI Bundesverband Investment und Asset Management, Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft und Professor Helmut Gründel (Goethe-Universität Frankfurt).

Zu den mit dem Entwurf geplanten Änderungen gehört die Einbeziehung gemischter Finanzholdinggesellschaften in die Versicherungsgruppenaufsicht. Bei der Festlegung, ob eine Unternehmensgruppe als Finanzkonglomerat einzustufen ist, soll eine stärkere Risikoorientierung erfolgen. Die Aufsichtsbehörde soll ermächtigt werden, Stresstests auf Konglomerats-Ebene verlangen zu können. Damit werde es der Finanzmarktaufsicht erleichtert, einen besseren Überblick über Gruppenrisiken zu erhalten. Geändert werden soll der Schwellenwert für die Freistellung von der zusätzlichen Aufsicht, und auch Vermögensverwaltungsgesellschaften und Vermögensverwalter von alternativen Investmentfonds sollen bei der Bestimmung als Finanzkonglomerat einbezogen werden.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Öffentliches Fachgespräch zur Kreditanstalt für Wiederaufbau

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Um die Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geht es bei einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses am Montag, den 15. April. Das um 14.15 Uhr beginnende Fachgespräch findet im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt und soll eine Stunde dauern.

Die Neuregelung des KfW-Gesetzes sieht vor, dass das Bundesfinanzministerium im Benehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium in Zukunft per Rechtsverordnung festlegen soll, welche bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften bei der staatlichen Förderbank KfW anzuwenden sind. In dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (17/12815) heißt es weiter, die KfW unterliege nicht dem Kreditwesengesetz, weil sie ein besonderes Geschäftsmodell habe, einen gesetzlich festgelegten staatlichen Auftrag verfolge und daher grundsätzlich nicht mit anderen Kreditinstituten vergleichbar sei. Außerdem sei sie von der Vorschriften der europäischen Bankenrichtlinie ausgenommen. Zwar halte die KfW bereits heute wesentliche Aufsichtsvorschriften freiwillig ein, aber es gebe ein Bedürfnis, rechtsverbindlich und transparent festlegen zu können, welche bankenaufsichtlichen Standards für die KfW entsprechend gelten. Dabei müsse auch weiterhin die besondere Rolle der KfW berücksichtigt werden.

Erwartet werden Sachverständige von sechs Institutionen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), Deutsche Bundesbank, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Die Deutsche Kreditwirtschaft und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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3. Öffentliche Anhörung zum Flensburger Punktesystem

Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Berlin: (hib/MIK) Die von der Bundesregierung geplante Reform des Flensburger Punktesystems für Autofahrer ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwoch, dem 17. April.

Der Gesetzentwurf (17/12636) sieht vor, dass es künftig im Punktesystem nur noch drei Kategorien geben soll: ein Punkt bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zwei Punkte bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen sowie bei Straftaten ohne Führerscheinentzug, und drei Punkte bei Straftaten mit Führerscheinentzug. Die Transparenz solle durch Verzicht auf komplizierte Tilgungsregelungen erreicht werden, heißt es weiter. Stattdessen sollen künftig feste Tilgungslisten für die jeweiligen Verkehrsverstöße und ein einheitlicher Beginn für die tilgungsfristen mit dem Tag der Rechtkraft gelten.

Der Ausschuss hat als Sachverständige unter anderem geladen: Walter Eichendorf (Deutscher Verkehrssicherheitsrat), Anja Hänel (Verkehrsclub Deutschland), Markus Schäpe (ADAC), Professor Bernhard Schlag (Technische Universität Dresden) sowie Dietmar Zwerger (Verwaltungsgericht München).

Die Anhörung beginnt um 9 Uhr im Sitzungssaal E 300 im Paul-Löbe-Haus, Berlin, und soll gegen 11 Uhr beendet sein. Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32426, Fax: 030/227-30017, E-Mail: verkehrsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

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4. Im Bundestag notiert: Nachnutzung der ehemaligen deutsch-österreichischen gemeinschaftlichen Grenzzollämter

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Deutschland und Österreich wollen die bestehende Infrastruktur der ehemaligen gemeinschaftlichen Grenzzollämter an der deutsch-österreichischen Grenze weiter nutzen. Die Wirtschaft solle damit auch in Zukunft die Möglichkeit einer Zollabfertigung als Dienstleistungsangebot haben, heißt es in dem von der Bundesregierung als Gesetzentwurf (17/12954) vorgelegten Abkommen vom 23. Juli 2012 über die Nachnutzung der ehemaligen deutsch-österreichischen gemeinschaftlichen Grenzzollämter. Da der Vertrag über die Erleichterungen in der Grenzabfertigung von 1955 nach dem EU-Beitritt Österreichs nicht mehr dauerhaft habe herangezogen werden können, sei der Abschluss eines neuen Staatsvertrags notwendig geworden.

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5. Im Bundestag notiert: keine Einwendungen

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat keine Einwendungen zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/97/EG, 2002/87/EG, 2006/48EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (17/12602), mit dem auch neues EU-Recht umgesetzt wird. Dies teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (17/12997) mit. Ziel des Entwurfs ist die verschärfte Beaufsichtigung von Gruppen von Unternehmen aus verschiedenen Finanzmarktsektoren zum Beispiel aus dem Bankensektor und dem Versicherungssektor.

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6. Im Bundestag notiert: Mauterhebung

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung prüft alle in Betracht kommenden Optionen (Vertragsverlängerung, Übernahme der Toll Collect GmbH, europaweite Ausschreibung) zur Sicherung der Einnahmen aus der Mauterhebung über den Zeitpunkt der regulären Beendigung des Betreibervertrags am 31. August 2015. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12887) auf eine Kleine Anfrage (17/12596) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Prüfung der einzelnen Optionen dauere noch an.

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7. Im Bundestag notiert: Transaktionen von Wohnungsbeständen

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres sind insgesamt zwölf Transaktionen von Wohnungsbeständen (mehr als 800 Wohnungen) durchgeführt worden. Dabei wurden insgesamt rund 120.000 Wohneinheiten gehandelt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/12950) auf eine Kleine Anfrage (17/12664) der Fraktion Die Linke hervor. Von den zwölf Transaktionen seien zehn Wiederverkäufe und zwei Erstverkäufe gewesen, heißt es weiter. Der räumliche Schwerpunkt habe in den Bundesländern Berlin (32 Prozent) und Baden-Württemberg mit einem Anteil von 18 Prozent gelegen.

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8. Im Bundestag notiert: Bau des Regionalbahnhofs Berlin-Köpenick

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Haltung der Bundesregierung zum Bau des Regionalbahnhofs Berlin-Köpenick will sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/12942) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem begründen, warum sie die Finanzierungszusage für den Ausbau des Bahnhofs Berlin-Köpenick zu einem Regionalbahnhof zurückgezogen hat und ob sie sich bei der DB Netz AG für einen Ausbau des Bahnhofs in Finanzierungsverantwortung des Landes Berlin einsetzen wird.

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9. Im Bundestag notiert: Fichtelgebirgsautobahn

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die Streichung der B 303 (Fichtelgebirgsautobahn) aus dem Bundesverkehrswegeplan ist Thema einer Kleinen Anfrage (17/12936) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie sie den vierstreifigen Ausbau von Teilstücken der B 303 vor dem Hintergrund beurteilt, dass ein Neubau der gesamten B 303 vom zuständigen bayrischen Innenminister negativ beschieden wird und wie sie die künftige Verkehrsentwicklung für den Abschnitt zwischen A 93 und der Grenze zur Tschechischen Republik einschätzt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 192 - 11. April 2013 - 11:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2013