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BUNDESTAG/3829: Heute im Bundestag Nr. 229 - 24.04.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 229
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 24. April 2013 Redaktionsschluss: 16:40 Uhr

1. Weiterer Baustein zur Finanzmarktregulierung
2. Arbeitsministerin von der Leyen fordert stärkere Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa
3. Freigabe der Pille danach umstritten
4. Koalitionsfraktionen gegen eigenen Bundestagsantrag auf NPD-Verbot
5. SPD-Fraktion: Bundestag soll Antrag auf NPD-Verbot stellen
6. Linke fordert bundesweite Wohnungslosenstatistik
7. Antwort der Bundesregierung zur Mustererkennung
8. 2,74 Milliarden Euro für Griechenland
9. Im Bundestag notiert: Fichtelgebirgsautobahn



1. Weiterer Baustein zur Finanzmarktregulierung

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch einen zentralen Baustein zur weiteren Finanzmarktregulierung beschlossen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP und nach Einfügung von 21 Änderungsanträgen der Koalition billigte der Ausschuss den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz, 17/12294). SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich, die Fraktion Die Linke lehnte den Entwurf ab. Zuvor waren mehrere Änderungsanträge der SPD-Fraktion abgelehnt worden.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion hob hervor, mit dem Gesetzentwurf werde eine sehr komplexe Materie geregelt. Ziel sei es, Finanzprodukte aus dem grauen Kapitalmarkt zu holen, aber nicht operativ tätige Unternehmen mit neuer Bürokratie zu belasten. Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz, das ein neues Kapitalanlagegesetzbuch darstellt, sollen sämtliche Arten von Investmentfonds und deren Verwalter einer Finanzaufsicht unterstellt werden. Damit soll ein in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager geschaffen werden. Für den Investmentbereich werde damit der auf den G 20-Gipfeln in Pittsburgh und London 2009 von den Staats- und Regierungschefs getroffene Beschluss im deutschen Recht verankert, nach dem kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt unbeaufsichtigt bleiben dürfe, argumentiert die Regierung in der Begründung des Entwurfs. Ein wichtiger Einzelpunkt ist das Verbot von Hedgefonds für Privatanleger. Damit sollen Kleinanleger vor besonders risikoreichen Anlagen geschützt werden.

Von der SPD-Fraktion gab es Kritik, dass die Fonds unter 100 Millionen Euro von den Schutzvorschriften ausgenommen seien. Die Fraktion verlangte eine Absenkung auf 20 Millionen Euro. Zwar werde mit dem Gesetzentwurf ein Schritt nach vorn gemacht, allerdings hätte man die Regulierung deutlich besser machen müssen. Grundsätzliche Kritik kam von der Linksfraktion. Es werde ein Riesenaufwand betrieben, um etwas zu regulieren, dessen volkswirtschaftlicher Nutzen nicht nachgewiesen sei. Die regulierten Finanzinstrumente seien riskant und würden zur Blasenbildung beitragen. Zwar sahen auch Bündnis 90/Die Grünen Verbesserungsbedarf, würdigten jedoch andererseits, dass für Energiegenossenschaften gute Regelungen gefunden worden seien.

Die FDP-Fraktion begrüßte wie schon zur die Union, dass normale Unternehmen nicht wie Fonds behandelt würden. Außerdem lobte die Fraktion die am Regierungsentwurf vorgenommenen Veränderungen für offene Immobilienfonds. Diese Fonds würden jetzt erhalten und würden zudem sicherer gemacht. Die ursprüngliche Regelung, dass Kleinanleger ihre Anteile nur einmal im Jahr zurückgeben können, wurde geändert. Jetzt wird eine börsentägliche Rückgabe und Ausgabe zugelassen.

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2. Arbeitsministerin von der Leyen fordert stärkere Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung will sich für eine effektivere Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa einsetzen. Bei der Krise der EU ginge es vorwiegend um die Konsolidierung der Staatsfinanzen, dabei seien aber auch die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit "zentrale Themen", sagte Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Mittwoch im Europaausschuss des Bundestages. Für den Abbau der Jugendarbeitslosigkeit spiele die Arbeitsmarktmobilität eine wichtige Rolle, betonte von der Leyen:"Das ist ein Thema, das wir nicht ruhen lassen können." Im Februar habe man sich im Ministerrat auf die Einführung einer Jugendgarantie verständigt. Danach sollen alle Jugendlichen unter 25 Jahren mit Verlassen der Schule innerhalb von vier Monaten einen Arbeits-, Ausbildungs- oder Weiterbildungsplatz erhalten. Ein besonderes Augenmerk wolle man dabei auf die Umsetzung der Maßnahmen legen. Dabei könne man auch auf die Erfahrungen von Deutschland zurückgreifen: "Wir haben gelernt, welche Maßnahmen wirken und welche weniger effizient sind", sagte die CDU-Politikerin. Hier zeige sich immer wieder die "enorme Bedeutung des Dualen Systems", erklärte sie. Wichtig sei auch die Mobilität der Arbeitnehmer. In Europa arbeiteten nur drei Prozent der Erwerbstätigen außerhalb ihres Nationalstaates, während die Mobilität in den Vereini gten Staaten 15-mal höher sei. Die größte Hürde stelle die Sprachbarriere da. Mit einem Sonderprogramm solle in Zukunft Jugendlichen aus anderen Ländern mit Sprachkursen in ihren Heimatländern, bei Praktika oder bei der Finanzierung von Reisekosten geholfen werden.

Er begrüße, dass die soziale Dimension der Europäischen Union betont werde, sagte Johann Wadepfuhl. Der CDU-Politiker erkundigte sich, was die Bundesregierung hinsichtlich der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien tue und was geschehe, um Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds besser abzurufen. Ministerin von der Leyen sagte, dass die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Rumänen und Bulgaren von 31.000 im Jahr 2007 auf 58.000 im Jahr 2011 gestiegen sei. Damit kämen 0,3 Prozent aller Arbeitskräfte in Deutschland aus diesen Ländern. "Ich will aber nicht negieren, dass sich in manchen Städten die Probleme unterm Brennglas zeigen", räumte sie ein. Gabriele Molitor (FDP) wies darauf hin, dass die "robuste Situation der Volkswirtschaft" Deutschland in einem besonderen Licht erscheinen lasse. Sie erkundigte sich danach, inwiefern junge Menschen, kompetente Ansprechpartner in der Arbeitsverwaltung hätten und wo die Grenzen der Kooperation lägen.

"Die Worte hör ich schön, allein fehlt mir der Glaube", sagte Kerstin Griese (SPD) zu den Äußerungen der Ministerin und bemängelte, dass die Bundesregierung keine Politik in diese Richtung mache. Man brauche daher mehr Maßnahmen für Wettbewerb und Beschäftigung. Auch Alexander Ulrich (Die Linke) kritisierte die Politik der Bundesregierung: "Das sind wohlfeile Argumente, aber das Handeln der Bundesregierung geht in eine andere Richtung. Hinsichtlich des Dualen Systems wies er darauf hin, dass es in einigen Ländern noch immer die Vorstellung gebe, dass für Ausbildung bezahlt werden müsse und nicht umgekehrt. Manuel Sarrazin (Bündnis90/Die Grünen) merkte kritisch an, dass die geplanten Maßnahmen für die Jugendgarantie auch finanziert werden müssten. Er wies außerdem darauf hin, dass es für Arbeitskräfte aus Kroatien eine zweijährige Frist für die Freizügigkeitseinschränkung gebe. Von der Leyen führte an, dass es für Arbeitnehmer aus Polen eine siebenjährige Übergangszeit gegeben hätte. "Die Übergangszeiten waren gut", sagte sie. Daher sollte man jetzt erst einmal abwarten. "Wir sollten offen in diese zwei Jahre reingehen", sagte von der Leyen.

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3. Freigabe der Pille danach umstritten

Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)

Berlin: (hib/SUK) Geht es nach dem Willen von SPD und Linken, soll die "Pille danach" mit dem Wirkung Levonorgestrel künftig rezeptfrei erhältlich sein. In einer Anhörung zu entsprechenden Anträgen der Fraktionen (17/11039, 17/12102) am Mittwoch, 24. April 2012, waren die geladenen Experten allerdings geteilter Meinung, ob dies wünschenswert und medizinisch sinnvoll wäre.

So erklärte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin, Thomas Rabe, er sei "gegen eine Freigabe zum jetzigen Zeitpunkt". Entscheidend seien die Risiken des Präparats: venöse Thrombosen und Thromboembolien. Außerdem bestehe die Möglichkeit der Wirkungslosigkeit bei einem Körpergewicht über 70 Kilogramm. Zudem stehe mit dem Präparat Ulipristal ein besseres Mittel zur Verfügung, das die Patientinnen nicht wählen könnten, weil es nicht freigegeben sei. Dieses Mittel sei wirksamer, weil es bis zu dem Moment, in dem der Eisprung durch ein Hormon ausgelöst werde, eingenommen werden könne. Zudem würde bei einer Freigabe des Mittels die Beratung durch den Frauenarzt entfallen; Apotheker im Notfalldienst könnten die nötige Aufklärung jedoch nicht leisten.

Dem schloss sich auch Holger Grüning von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an: Es gehe "nicht darum, reproduktive Selbstbestimmungsrechte zu beschneiden". Beratung über und Verabreichung der "Pille danach" gehöre "in ärztliche Hand". Christian Albring, Präsident des Berufsverbands der Frauenärzte, wies darauf hin, dass es Fälle gebe, in denen die Verschreibung der "Pille danach" nicht nötig sei und die damit verbundenen Risiken nicht eingegangen werden müssten. Die entsprechende Beratung dazu könnten jedoch nur Frauenärzte erbringen. Albring betonte zudem, wenn Ärzte sich aus religiösen oder anderen Gründen weigerten, die "Pille danach" zu verschreiben, sei dies "nicht vereinbar mit der ärztlichen Ethik und Moral"; er gehe davon aus, dass dies "in naher Zukunft nicht mehr der Fall" sein werde.

Dies sahen die von der SPD benannten Sachverständigen gänzlich anders. So sagte Gudrun Ahlers vom Verband Deutscher Pharmazeutinnen, es gebe weder medizinische noch pharmazeutische und ethische Gründe, Levonorgestrel in der Verschreibungspflicht zu belassen. Dafür sprächen auch die Erfahrungen aus 28 anderen europäischen Ländern, in denen man keine negative Erfahrungen gemacht habe. Zudem seien Pharmazeuten durchaus in der Lage, zu beraten, "auch wenn es an der Klappe ist". Auch die demokratischen Pharmazeuten schließen sich dieser Forderung an. Der Wunsch nach einer Freigabe komme "von der Basis und aus den Beratungsstellen, so Ulrich Hagemann. Gleichzeitig habe eine Studie belegt, dass Ulipristal "nicht als neuer Standard angesehen" werden könne.

Für eine Freigabe plädierte auch der Verband pro familia. So schilderte die Vorsitzende Daphne Hahn "Versorgungslücken": Im Krankenhausalltag sei häufig zu wenig Zeit für Beratung, zudem würden Frauen davon berichten, bei ihrem Anliegen, die "Pille danach" zu bekommen, entwürdigend behandelt zu werden. Die Nichterstattungsfähigkeit der Arzneimittel sollte "kein Grund sein, die Pille danach nicht rezeptfrei zur Verfügung zu stellen".

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4. Koalitionsfraktionen gegen eigenen Bundestagsantrag auf NPD-Verbot

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen keinen eigenen Antrag auf ein Verbot der NPD stellen. In einem Antrag (17/13225), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, verweisen die CDU/CSU- und die FDP-Fraktion auf den Beschluss des Bundesrates vom 12. Dezember 2012, einen Antrag zur Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD zu stellen. Die Bundesregierung habe am 20. März dieses Jahres festgestellt, dass ein eigener Verbotsantrag nicht erforderlich sei, heißt es in der Vorlage weiter. Diese Auffassung soll der Bundestag dem Antrag zufolge teilen und zugleich begrüßen, dass die Bundesregierung "die Länder auch weiterhin im Rahmen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützen" werde.

Zugleich betonen die beiden Fraktionen, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Sie missachte die Menschenwürde, die Grundrechte und die demokratischen Grundwerte. Das von ihr vermittelte Gedankengut bereite den Nährboden für gewalttätige Rechtsextremisten. Ihrer Ideologie entgegenzutreten sei "Pflicht aller Demokraten". Diese Aufgabe obliege den Bürgern und der Politik.

Wie die Abgeordneten weiter schreiben, hat die "ganz überwiegende Mehrheit der Wähler" bei zahlreichen Wahlen in den vergangenen Jahren "ihre eigene Antwort auf die Politik und die Ziele der NPD gegeben und sie nicht gewählt". Die Bundesrepublik sei seit Jahrzehnten eine gefestigte Demokratie, in der die Grundrechte und Freiheiten des Einzelnen geachtet und geschützt würden. Aber auch fast 70 Jahre nach Ende der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft gebe es in Deutschland "Erscheinungsformen des Rechtsextremismus, gegen die Politik, Staat und Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entschlossen vorgehen müssen". Die Aufdeckung der "schrecklichen Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU)" habe auf drastische Weise deutlich gemacht, "zu welchen grausamen Taten gewaltbereite Rechtsextremisten in Deutschland fähig sein können". Die "menschenverachtende Gesinnung von Rechtsextremisten" zeige sich in der "unerträglichen Leugnung und Verharmlosung des Holocaust, in Antisemitismus, in Ausländerhass und nicht zuletzt bei gewalttätigen Handlungen oder Diffamierungen, welche die Freiheit, Sicherheit und körperliche Unversehrtheit des Einzelnen bedrohen". In einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft dürfe dies nicht hingenommen werden.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, die Neuausrichtung des Verfassungsschutzverbundes unter Berücksichtigung der Ergebnisse des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages, der von der Innenministerkonferenz eingesetzten Bund-Länder-Kommission sowie der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung vorzunehmen. Auch soll die Regierung laut Vorlage "bestehende und zukünftige Programme und Maßnahmen möglichst im Zusammenwirken mit den Ländern verstärkt so auszurichten, dass Rechtsextremismus in allen seinen Erscheinungsformen umfassend bekämpft wird". Dabei sei "dem vermehrten Auftreten von gewaltbereitem politischem Extremismus entgegenzuwirken". Bewährte Präventionsprogramme sollten nach erfolgter Evaluierung unter Berücksichtigung ihrer Ergebnisse fortgeführt und weiterentwickelt werden.

Ferner fordern die Fraktionen die Bundesregierung auf, die Erfassung rechtsextremer Gewalttaten mit den Ländern "mit dem Ziel zu erörtern, eine einheitliche Praxis sicherzustellen, sowie die Ergebnisse des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus zur Einordnung von Altfällen zügig zu veröffentlichen". Auch soll die Regierung dem Antrag zufolge unter anderem prüfen, "ob und welcher Regelungsbedarf zugunsten von allen Opfern von Gewalttaten über die in den letzten Jahren verabschiedeten Gesetze zur Verbesserung der Hilfen für Opfer hinaus besteht. ;

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5. SPD-Fraktion: Bundestag soll Antrag auf NPD-Verbot stellen

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach dem Willen der SPD-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht beantragen, die NPD für verfassungswidrig zu erklären. Dies geht aus einem Antrag der SPD-Fraktion (17/13227) hervor, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll das Gericht auf Antrag des Parlaments ferner entscheiden, dass die NPD aufgelöst und ihr Vermögen zugunsten der Bundesrepublik für gemeinnützige Zwecke eingezogen wird, sowie ein Verbot aussprechen, Ersatzorganisationen für die NPD zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.

In der Begründung des Antrags schreibt die Fraktion, die Voraussetzungen für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD nach Artikel 21 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes lägen "in Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesrates" vor. Die NPD gehe "nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen und sogar zu beseitigen". Ihr politischer Kurs sei "bestimmt durch ihre aktivkämpferische, aggressive Grundhaltung, die grundsätzlich und dauernd tendenziell auf die Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist". Sie sei eine Partei, die "eine antisemitische, rassistische und ausländerfeindliche Einstellung hat und mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt ist".

Zugleich verweist die Fraktion auf die im Antrag der Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern erstellten "Materialsammlung für ein mögliches Verbotsverfahren". Anhand der Materialsammlung lasse sich die "dauerhafte und zielgerichtete Absicht" der NPD belegen, "die obersten Werte unserer Verfassungsordnung insgesamt - namentlich die Menschenwürde, die Freiheits- und Gleichheitsrechte sowie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip - zu beeinträchtigen".

Ein Verbot der NPD sei auch verhältnismäßig, denn die Partei sei eng mit der Neonazi- und rechtsextremistischen Szene verflochten, heißt es in der Begründung weiter. Ein solches Verbot stelle einen "wichtigen Beitrag gegen den parteigebundenen Rechtsextremismus dar und sei daher geboten.

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6. Linke fordert bundesweite Wohnungslosenstatistik

Verkehr und Bau/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll die Obdach- und Wohnungslosigkeit erkennen und bekämpfen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/13105). Deshalb soll die Regierung gemeinsam mit den Ländern die Grundlage für bundesweite Wohnungslosenstatistiken schaffen und besonders den sozialen Wohnungsbau bedarfsgerecht sichern. Weiter soll Obdachlosigkeit weiter wissenschaftlich untersucht werden und Modellprojekte zum Bau von neuem Wohnraum mit Hilfe der von Obdachlosigkeit Betroffenen fördern, um Wohnungslosen Wohnraum, soziale Verantwortung und Arbeit gleichzeitig zu verschaffen.

Die Einführung einer bundesweiten Wohnungslosenstatistik sei eine entscheidende Voraussetzung für die wirkungsvolle Umsetzung zukünftiger Programme und Maßnahmen gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland, heißt es in dem Antrag.

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7. Antwort der Bundesregierung zur Mustererkennung

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) In zahlreichen Verbundprojekten erforscht die Bundesregierung die sogenannte Mustererkennung. Daten aus verschiedenen Sensoren, darunter Video- und Audiodaten, werden automatisiert erfasst und analysiert. Die erlangten Informationen werden dafür nach Auffälligkeiten abgesucht. Hierfür muss das aufzuspürende Verhalten zunächst als "verdächtig" oder "unerwünscht" klassifiziert werden. In ihrer Antwort "Forschungen zum Einsatz automatisierter Mustererkennung und Biometrie zum Aufspüren von sogenanntem bedrohlichem Verhalten" (17/13056) schreibt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken (17/12704), dass das Programm "Forschung für die zivile Sicherheit" als Rahmenprogramm der Bundesregierung konzipiert sei.

Projektvorschläge könnten ausschließlich innerhalb thematisch fokussierter, zeitlich beschränkter Bekanntmachungen von Förderrichtlinien eingereicht werden. Diese würden im Bundesanzeiger und unter www.bmbf.de veröffentlicht. Es handele sich um ein Wettbewerbsverfahren. Gefördert würden ausschließlich Projekte der anwendungsorientierten Grundlagenforschung in Form einer Anteilsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuwendungen. Aufträge würden nicht erteilt. Die Verwertung der Ergebnisse obliege den Zuwendungsempfängern. Sie verpflichten sich, dass diese Ergebnisse nach Projektende grundsätzlich in Deutschland zur Mustererkennung verwertet werden.

Ziel der Mustererkennung sei die Erforschung innovativer Verfahren zur automatischen Erfassung, gezielten Erkennung und Verarbeitung von Daten aus unterschiedlichen Quellen. Diese sollten der zivilen Sicherheit dienen. Darüber hinaus soll die Sicherheit von Zugängen zu sensiblen Anwendungen oder zu einer Infrastruktur verbessert werden. Behörden sollen bei der Ermittlung von Straftätern unterstützt werden. Im Vordergrund stehen laut Bundesregierung präventive Lösungen unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes und der sozialen Akzeptanz der Technologien.

Durch das Projekt "Mustererkennung und Video Tracking: sozialpsychologische, soziologische, ethische und rechtswissenschaftliche Analysen (MuVit)" würden die Verbundvorhaben bei der Entwicklung von Mustererkennungs-Technologien begleitet und Fragen der Anwendung im Zusammenhang von Werten wie Freiheit, Sicherheit, Menschenwürde und Recht auf Privatssphäre untersucht. Laut Bundesregierung sei es das Ziel dieses Projekts, Kriterien herauszuarbeiten, wie die Entwicklung und der Einsatz von Systemen zur Mustererkennung den gesellschaftlichen, ethischen und rechtlichen Anforderungen genügen können, um schließlich Lösungen anbieten zu können.

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8. 2,74 Milliarden Euro für Griechenland

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Die überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im letzten Quartal des vergangenen Jahres summieren sich auf insgesamt 3,27 Milliarden Euro. Davon sind alleine 2,74 Milliarden Euro an Zahlungen an Griechenland vorgesehen. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/12605) hervor. Davon sollen in diesem Jahr 599 Millionen Euro abfließen, im kommenden Jahr 532 Millionen Euro und 2015 412 Millionen Euro. Die Verpflichtungen enden im Jahr 2026 mit Zahlungen von 18 Millionen Euro.

Die bewilligten über- und außerplanmäßigen Ausgaben belaufen sich im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2012 auf 56,89 Millionen Euro, heißt es weiter. Die ohne Einwilligung Bundesministeriums der Finanzen getätigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben betrugen 1,62 Millionen Euro.

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9. Im Bundestag notiert: Fichtelgebirgsautobahn

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Mit der Fertigstellung der A 6 Nürnberg-Prag hat sich die Verkehrssituation auf der B 303 (Fichtelgebirgsautobahn) vor allem im Abschnitt bei Schirnding entspannt. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13018) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12936). Deshalb ist aus Sicht des Bundes eine Überprüfung der Gesamtkonzeption des Ausbaus der B 303 bis zur Landesgrenze erforderlich.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 229 - 24. April 2013 - 16:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2013