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BUNDESTAG/3834: Heute im Bundestag Nr. 234 - 25.04.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 234
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 25. April 2013 Redaktionsschluss: 13:35 Uhr

1. Grüne fordern Ablehnung des "smart borders"-Pakets
2. Regierung hält Mindestzahlen für Pflegekräfte in Krankenhäusern nicht für sinnvoll
3. Regierung setzt beim Alkohol auf Prävention



1. Grüne fordern Ablehnung des "smart borders"-Pakets

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei den Verhandlungen über drei Verordnungsvorschläge der EU-Kommission im Rat eine Ablehnung der Errichtung eines "Elektronischen Einreise-/Ausreisesystems" (EES) und eines "Registrierprogramms für Reisende" (RPT) sowie einer Anpassung des Schengener Grenzkodexes an EES und RTP durchsetzen. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (17/13236) hervor, der am Donnerstagabend erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Darin verweist die Fraktion darauf, dass die EU-Kommission im Februar 2013 das sogenannte "smart borders"-Paket vorgelegt habe, das Verordnungsvorschläge für ein EES zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der EU-Staaten sowie zum RTP und zur Anpassung des Schengener Grenzkodex an EES und RTP enthalte. Die Umsetzung der Vorschläge des Pakets würde dem Antrag zufolge "extrem hohe Kosten verursachen". Zugleich seien Nutzen und Funktionsfähigkeit von EES und RTP "äußert zweifelhaft", schreiben die Abgeordneten. Zudem widersprächen "die vorgelegten Legislativvorschläge deutschen und europäischen Grundrechten".

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2. Regierung hält Mindestzahlen für Pflegekräfte in Krankenhäusern nicht für sinnvoll

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung lehnt gesetzliche Mindestanforderungen an die personelle Ausstattung in Krankenhäusern ab. Eine solche Vorgabe würde die notwendigen Dispositionsmöglichkeiten der Krankenhäuser "unangemessen einschränken", heißt es in einer Antwort der Regierung (17/13041) auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion (17/12787). Eine gesetzliche Regelung sei "nicht sinnvoll und auch kaum sachgerecht möglich".

Die Abgeordneten hatten argumentiert, die Personalsituation im Pflegedienst der Krankenhäuser in Deutschland habe sich in den vergangenen Jahren verschlechtert und zugespitzt. Die Zahl der Pflegekräfte sei zurückgegangen, während die Zahl der Patienten gestiegen sei. Folgen dessen seien eine Verdichtung von Arbeit und eine steigende Überlastung des Pflegepersonals. Die Bundesregierung schreibt, unter dem verstärkten Wettbewerbsdruck der vergangenen Jahre seien vielfach Arbeitsorganisation und Aufgabenverteilung in den Krankenhäusern "neu und effizienter" organisiert worden. Daher könne aus den gesunkenen Beschäftigtenzahlen im Bereich der Pflege "nicht automatisch auf eine Unterbesetzung geschlossen werden". Nach dem auf Befragungen beruhenden Krankenhausbarometer das Deutschen Krankenhausinstituts hätten im Jahr 2011 rund 70 Prozent der Krankenhäuser "Überschüsse oder ein ausgeglichenes Ergebnis" verzeichnet, knapp ein Drittel habe einen Fehlbetrag aufgewiesen. Damit sei dieser Anteil gegenüber dem Vorjahr zwar angestiegen, allerdings habe 2003 der Anteil der Krankenhäuser mit Fehlbetrag mit 44 Prozent deutlich höher gelegen. Die aktuelle Eintrübung erfolge demnach "auf einem vergleichsweise hohen Niveau".

Um einem weiteren Personalabbau entgegenzuwirken, habe die Regierung aber im Jahr 2009 dafür gesorgt, dass mit dem so genannten Pflegestellen-Förderprogramm über drei Jahre bis zu 14.400 zusätzliche Pflegestellen in Krankenhäusern geschaffen worden seien, in denen Bedarf bestanden habe. Es habe sich aber gezeigt, "dass allein die Bereitstellung finanzieller Mittel nicht ausreicht, um die Situation im Pflegedienst der Krankenhäuser zu verbessern". Nötig seien auch die verstärkte Ausbildung des entsprechenden Personals und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Generelle Aussagen zur Bewertung der Personalausstattung deutscher Krankenhäuser könnten nicht getroffen werden; dies sei nur für einzelne Krankenhäuser möglich. Dauerhafte personelle Unterdeckungen könnten für das Personal zusätzliche Belastungen und "Qualitätseinbußen in der Versorgung" der Patienten bedeuten. Die Verantwortung für eine ausreichende Personalausstattung müsse bei den Kliniken bleiben, "denn nur sie können auf ihre jeweilige Situation zugeschnittene Lösungen finden". Bundeseinheitlich allgemeingültige Anforderungen festzulegen sei "kaum möglich".

Auf die Frage der Abgeordneten, warum die zwischen 1993 und 1995 existierenden allgemeinverbindlichen Vorgaben zur Personalbemessung im allgemeinen Pflegedienst der Krankenhäuser 1997 vollständig außer Kraft gesetzt worden sei, verweist die Regierung auf die damalige Gesetzesbegründung: Das Soll neu geschaffener Stellen sei um deutlich mehr als 50 Prozent überschritten worden, zudem sei die Pflege-Personalregelung nur bedingt kompatibel gewesen mit den wettbewerblichen Elementen des Vergütungssystems.

Die Regierung schreibt, es gehöre zur Organisationsverantwortung der Krankenhäuser, ,mit einer ausreichenden Personalausstattung "Gefährdungen von Patientinnen und Patienten soweit wie möglich zu verhindern". Welche Personalbemessungsverfahren sie einsetzten, sei Sache der Krankenhäuser. Weiter heißt es, eine wirtschaftliche Unternehmensführung "sollte auch im Krankenhaus einen effizienten Einsatz der Personalressourcen" umfassen. Allerdings finde der Wirtschaftlichkeitsmaßstab "dort seine Grenzen, wo das Personal unvertretbar belastet oder Patienteninteressen beeinträchtigt werden".

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3. Regierung setzt beim Alkohol auf Prävention

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/SUK) Für die Bundesregierung ist die steigende Zahl alkoholbedingter Krankenhausbehandlungen "kein Beleg für ein wachsendes Problem". Sie geht vielmehr davon aus, dass "gerade durch die erhöhten Präventionsbemühungen die Aufmerksamkeit steigt" und häufiger als früher Rettungssanitäter zu Hilfe gerufen werden. So heißt es in einer Antwort der Regierung (17/13011) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/12917). Dennoch unterstreiche die Entwicklung der Zahl der Krankenhauspatienten mit Alkoholvergiftung, "dass Alkoholprävention bei Jugendlichen und Erwachsenen weiterhin von höchster Relevanz ist".

Die Regierung schreibt, der Anteil der Personen "mit riskantem Alkoholkonsum" an der Gesamtbevölkerung sei zwischen 2000 und 2009 von 28,8 Prozent auf 17,4 Prozent gesunken. Der Anteil riskanter Konsumenten sei unter Männern höher als unter Frauen. Zudem liege ein "Effekt der Sozialschicht" mit einem tendenziellen Anstieg der Abhängigkeitsrate in der niedrigsten sozialen Schichten und einem tendenziellen Rückgang in der höchsten Schicht vor. Gefragt nach der Zahl der infolge eines riskanten oder missbräuchlichen Alkoholkonsums Verstorbener gibt die Regierung an, Untersuchungen zu alkoholbezogenen Gesundheitsstörungen und Todesfällen gingen von etwa 74.000 Todesfällen aus, die allein durch den Alkoholkonsum oder durch den Konsum von Tabak und Alkohol bedingt seien. Etwa 26 Prozent dieser Todesfälle seien allein auf den Alkoholkonsum zurückzuführen. Gesunken sei die Zahl der Alkoholunfälle im Straßenverkehr: Hier gibt die Regierung für das Jahr 2011 15.898 Alkoholunfälle mit Personenschäden und 400 Getötete an. 2000 seien es noch 25.333 Unfälle und 932 Getötete gewesen. Gesundheitsökonomische Schätzungen für das Jahr 2007 hätten ergeben, dass sich die durch den Alkoholkonsum verursachten direkten und indirekten Kosten für die Gesamtwirtschaft auf 26,7 Milliarden Euro belaufen würden. Dies sei eine Erhöhung um neun Prozent gegenüber der Schätzung für 2002.

Im Jahr 2011 seien insgesamt 26.349 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen zehn und 20 Jahren wegen einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert worden. Dies bedeute im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 1,4 Prozent. Deutlich größer sei dieser Anstieg in der Gruppe der 10- bis 15-jährigen Jungen mit 3,9 Prozent gewesen. Die größte Gruppe der Jugendlichen mit Alkoholvergiftungen seien noch immer die 15- bis 20-jährigen jungen Männer: Deren Zahl habe sich in den letzten zwölf Jahren von 4.726 Fällen im Jahr 2000 auf 14.239 Fälle im Jahr 2011 "mehr als verdreifacht". Die Regierung betrachte diese Entwicklung der Fallzahlen "mit großer Sorge" und habe deshalb bereits in der Vergangenheit Maßnahmen entwickelt, um diesem Trend zu begegnen. Die "Zahlen allein" ließen jedoch keine Aussage darüber zu, "ob es sich wirklich um ein wachsendes Problem" handele. Für einen aufmerksameren Umgang mit der Problematik spräche auch, "dass die Promillewerte bei den eingelieferten Jugendlichen eher zurückgehen". Die Ergebnisse regelmäßiger bundesweiter Repräsentativbefragungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigten, dass Rauschtrinken bei Jugendlichen zwischen zwölf und 17 Jahren rückläufig sei.

In der Antwort heißt es, eine erste Auswertung der "Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland" und weitere Studien deuteten darauf hin, "dass Risikokonsum und Rauschtrinken sowie Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit in Deutschland ein relevantes Gesundheitsproblem" seien. So liege die Prävalenz von Risikokonsum bei Frauen bei 25,6 Prozent und bei Männern bei 41,6 Prozent.

Die Regierung bezeichnet die Reduzierung des missbräuchlichen Konsums von Alkohol als "eines der vordringlichen Ziele" ihrer Gesundheitspolitik. Die Regierung stelle rund 1,3 Millionen Euro für die Alkoholprävention zur Verfügung. Eine Anhebung der Alkoholsteuern sei ebenso wenig geplant wie eine Senkung der Obergrenze der Blutalkoholkonzentration im Straßenverkehr. Eine Ausdehnung des Alkoholverbotes für Fahranfänger auf weitere Personengruppen sei "nicht vorgesehen". Der Grenzwert von 0,5 Promille werde "in der Bevölkerung inzwischen allgemein akzeptiert". Primär solle auch künftig im Rahmen der Verkehrssicherheit "durch Präventionsarbeit und Aufklärung auf einen freiwilligen Alkoholverzicht im Straßenverkehr hingewirkt werden". Auch ein vollständiges Verbot von Alkoholwerbung hält die Regierung nicht für nötig: Werbung für alkoholhaltige Getränke müsse bestimme Standards erfüllen, sei aber "nicht der einzige Einflussfaktor auf das Trinkverhalten von Erwachsenen und Jugendlichen". Die Regierung schreibt, den hauptsächlichen Handlungsbedarf sehe sie zum einen bei der Überwachung der bestehenden gesetzlichen Regelungen und zum anderen bei einer Präventionsstrategie, "die auf das Bewusstsein der Gefährlichkeit und des Suchtpotentials sowie bei Erwachsenen auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol" ziele.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 234 - 25. April 2013 - 13:35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. April 2013