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BUNDESTAG/3873: Heute im Bundestag Nr. 273 - 16.05.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 273
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 16. Mai 2013 Redaktionsschluss: 10:20 Uhr

1. Fremdenfeindlichkeit und Integrationsdefizite in Deutschland sind Thema im UN-Menschenrechtsrat
2. Nur mittelmäßige Standards bei deutschen Kitas
3. SPD-Fraktion legt Entwurf für Anti-Doping-Gesetz vor
4. SPD will Managereinkünfte beschränken
5. Koalitionsfraktionen setzen auf Integrationspotenziale des Sports
6. Im Bundestag notiert: genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten



1. Fremdenfeindlichkeit und Integrationsdefizite in Deutschland sind Thema im UN-Menschenrechtsrat

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Berlin: (hib/AHE) Die internationale Staatengemeinschaft sieht in Deutschland insbesondere bei der Bekämpfung von Rassismus und bei der Integration von Einwanderern Verbesserungsbedarf. Das habe die Anhörung im UN-Menschenrechtsrat in Genf im Rahmen der "Universal Periodic Review" (UPR) Ende April ergeben, berichtete ein Vertreter des Auswärtigen Amtes am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.

Der Menschenrechtsrat überprüft regelmäßig die Menschenrechtslage in allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen. Die Bundesrepublik hat das seit 2007 bestehende Verfahren erstmals im Jahre 2009 durchlaufen. Der Menschenrechtsrat wird nun Empfehlungen ausarbeiten, die Deutschland annehmen oder ablehnen kann. Der Vertreter des Auswärtigen Amtes sagte, bis September werde die Bundesrepublik zu den Empfehlungen Stellung nehmen.

Er unterstrich, dass die Vertreter einer Reihe von Staaten, darunter der Türkei, insbesondere die dem "Nationalsozialistischen Untergrund" zugeschrieben Morde und die Pannenserie der Behörden bei der Aufklärung in den Mittelpunkt ihrer Fragen und Empfehlungen stellten. Weitere Themen waren die Integration von Einwanderern und deren Kindern und die Geschlechtergerechtigkeit etwa in Bezug auf die Entlohnung.

Daneben hätten eine Reihe von Staaten "politische Fragen" gestellt: So hätten Russland und Weißrussland Polizeigewalt in Deutschland thematisiert, Nordkorea Einschränkungen bei der Versammlungsfreiheit moniert. Der Vertreter des Auswärtigen Amtes verteidigte in diesem Zusammenhang auf einige kritische Nachfragen der Abgeordneten im Ausschuss den Kerngedanken des Überprüfungsverfahrens: Auch wenn solche Fragen manch einem merkwürdig vorkommen können, böten die Äußerungen in der Anhörung eine "Bezugsgröße" und "Berufungsgrundlage" unter den Staaten - und nicht zuletzt die Gelegenheit zur Gegenfrage an den Fragesteller.

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2. Nur mittelmäßige Standards bei deutschen Kitas

Kinderkommission

Berlin (hib/ldi). Über die Qualität von Bildungseinrichtungen diskutierte die Kinderkommission des Deutschen Bundestages am Mittwochnachmittag in einer nichtöffentlichen Expertenanhörung.

"Wir haben keine Informationen über die tatsächliche Qualität in Kindertageseinrichtungen", betonte Prof. Dr. Wolfgang Tietze von der Freien Universität Berlin zu Beginn der Sitzung. Man wisse jedoch, dass die Qualität im internationalen Standard nur mittelmäßig sei, zehn Prozent der Einrichtungen sei sogar nur unzureichend. Besondere Schwierigkeiten beobachte man in Tagesstätten mit einem hohen Migrantenanteil. Vor allem hier sah Professor Tietze Handlungsbedarf. Zudem schlug er Finanzierungshilfen der Einrichtungen abhängig vom Qualitätsnachweis vor.

"Jede Situation in einer Kita ist eine individuelle Situation", sagte Anette Stein, Leiterin des Programms "Wirksame Bildungsinvestitionen" der Bertelsmann Stiftung. Es sei wichtig nicht nur aus Eltern-Perspektive eine Einrichtung zu betrachten, sondern auch aus den Augen des Kindes. Eine gute Kita sei sehr komplex und deshalb müsse man auch in dieser Komplexität denken. "Einzelne Regelungen bringen nichts."

Norbert Hocke von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft forderte: "Nach der Ausbauphase muss man sich mit der Qualitätsphase auseinandersetzen." Stärker als bisher müsse man die Frage nach Mindestanforderungen aufnehmen - auch auf Bundesebene. Ein großes Problem in den Kindertagesstätten ist in Hockes Augen zudem der Anstieg der Beschäftigungen mit Teilzeitverträgen und befristeten Verträgen. Ein Drittel der Beschäftigten steige spätestens nach anderthalb Jahren wieder aus dem Beruf des Erziehers aus. Auch das verbessere nicht die Qualität der Kita.

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3. SPD-Fraktion legt Entwurf für Anti-Doping-Gesetz vor

Sport/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Der Besitz von Dopingmitteln soll künftig strafbar sein. Das sieht ein von der SPD-Fraktion vorgelegter Gesetzentwurf zur Dopingbekämpfung im Sport (17/13468) vor. Danach kann mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafen bestraft werden, "wer Dopingmittel erwirbt, besitzt, einführt oder sich sonst verschafft". Damit geht der Entwurf über die geltenden Regelungen hinaus. Nach den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) gilt derzeit die Besitzstrafbarkeit nur, wenn es sich um "nicht geringe Mengen" handelt.

Aus Sicht der Sozialdemokraten wird mit der Aufhebung der Straffreiheit des Besitzes geringer Mengen eine Lücke geschlossen, "die im Gesamtsystem der Verfolgung von Dopingvergehen als problematisch empfunden wurde". Auch die Problematik, dass es sich bei Dopingmitteln oftmals um Arzneimittel im Sinne des AMG handelt, die zu Therapiezwecken genutzt werden dürfen, löse der Entwurf, in dem die "relevanten Tathandlungen subjektiv eingegrenzt werden", heißt es in der Begründung. Strafbarkeit bestehe laut dem Gesetzentwurf nur dann, wenn der Einsatz der Mittel "zu Dopingzwecken im Sport" erfolgt. Damit im Einzelfall verbundene Nachweisprobleme müssten in Kauf genommen werden, urteilen die Sozialdemokraten.

Eine grundlegende Neuerung stellt auch die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Strafbarkeit des Eigendopings dar. Im Hintergrund dessen stehe ein Bündel von schützenswerten Interessen, schreibt die SPD-Fraktion zur Begründung. Dazu gehörten die Gesundheit der Sportler, der Gedanke der Fairness und Chancengleichheit im Sport, der Schutz von Konkurrenten und, insbesondere im Spitzensport, der Schutz von Förderern einschließlich des Staates sowie von Arbeitgebern und Veranstaltern. Das Eigendopingverbot stütze sich im Wesentlichen auf den legitimen Zweck der Anti-Dopinggesetzgebung, den lauteren sportlichen Wettkampf zu schützen, heißt es weiter. "Daher tritt der Rechtsgrundsatz, dass Selbstschädigungen nicht zu verbieten sind, ausnahmsweise zurück." Die Strafbarkeit erstreckt sich daher bewusst nur auf den Bereich des organisierten Wettkampfsports, da eine weitergehende Strafbarkeit das Selbstverantwortlichkeitsprinzip verletzen könnte, schreiben die Sozialdemokraten in der Begründung.

Ebenfalls vorgesehen in dem Entwurf sind erweiterte Strafvorschriften gegen den Vertrieb und die Abgabe von Dopingmitteln und die Schaffung von Verbrechenstatbeständen "namentlich gegen gewerbs- und bandenmäßiges Handeln". Auch die Überwachung der Telekommunikation bei bestimmten schweren Straftaten soll ermöglicht werden. Als Beitrag zur Dopingprävention sollen zuständige öffentliche Stellen verpflichtet werden, die Bevölkerung über die gesundheitlichen Gefahren von Doping, vor allem über die Nebenwirkungen, Risiken von Dauerschädigungen und Todesfolgen sowie über die Gefahren für die Fairness im Sport aufzuklären und eine diesbezügliche Beratung anzubieten. "Doping ist nicht nur im Spitzensport verbreitet, sondern inzwischen auch im Breitensport und im Fitnessbereich angekommen", schreiben die Abgeordneten. Vielen Menschen, vor allem Kindern und Jugendlichen, fehle aber das Bewusstsein, dass Medikamentenmissbrauch zur Steigerung der Leistungsfähigkeit die Gesundheit beeinträchtigt, zu Dauerschädigungen und sogar zum Tode führen kann.

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4. SPD will Managereinkünfte beschränken

Recht/Antrag

Berlin: (hib/KOS) Nach dem Willen der SPD sollen "exorbitante Managergehälter" effizienter als bisher begrenzt werden. In einem Antrag (17/13472) heißt es, hierzulande seien die Einkünfte von Managern "teilweise so hoch, dass ein sinnvoller Zusammenhang zwischen Leistung und Einkommen nicht mehr erkennbar ist".

Konkret fordert die Fraktion, die volle steuerliche Absetzbarkeit von Vorstands- und sonstigen Managereinkommen einschließlich Boni und Abfindungen auf 500.000 Euro im Jahr zu begrenzen. Von jenen Beträgen, die 500.000 Euro übersteigen, sollen höchstens 50 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können. Zudem verlangt die SPD, im Aktiengesetz Aufsichtsräte zu verpflichten, in den jeweiligen Unternehmen ein Verhältnis zwischen Vorstandsvergütungen und Arbeitnehmereinkommen zu bestimmen und im Jahresabschluss zu veröffentlichen: Die dabei festzulegende Höchstgrenze für die Relation zwischen der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen dürfe durch die vertraglichen Vorstandsvergütungen nicht überschritten werden. Bei Managergehältern verlangt der Antrag überdies die Festlegung eines Maximalverhältnisses zwischen Grundgehalt und Boni. Für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens verschlechtere, müsse das Aktiengesetz in Zukunft zwingend eine Herabsetzung von Vorstandsbezügen vorschreiben.

Zur Begründung dieses Vorstoßes heißt es im Antrag, Managergehälter ließen oftmals den "Zusammenhang zwischen wirtschaftlichem Erfolg, persönlichem Risiko und Einkommen vermissen". Dies gelte auch für Millionenabfindungen beim Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern oder bei Firmenzusammenschlüssen. Das 2009 verabschiedete "Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung" habe zwar in Teilbereichen Wirkung gezeigt, das Ansteigen dieser Einkünfte aber nicht verhindern können. Aus Sicht der SPD richtet ein zu starkes Gewicht variabler und vor allem kurzfristig kalkulierter Vergütungsbestandteile das unternehmerische Handeln zu sehr auf Risiken und kurzfristige Erfolge aus. Dies gelte nicht nur für die Finanzbranche, sondern auch für andere Wirtschaftsbereiche.

Zu hohe Vorstandseinkünfte und falsche Vergütungsstrukturen würden von immer mehr Bürgern nicht akzeptiert, schreibt die SPD. Dies zeige auch die Schweizer Volksabstimmung über die "Abzocker-Initiative". Die eidgenössische Lösung, in börsennotierten Unternehmen die Hauptversammlung über Managergehälter befinden zu lassen, lehnt der Antrag jedoch für Deutschland ab. In solchen Hauptversammlungen würden häufig Banken, institutionelle Anleger und internationale Investoren dominieren, die vor allem hohe Renditen und nicht die Begrenzung von Vorstandsvergütungen im Blick hätten. Für die Fraktion ist in Deutschland hingegen der Aufsichtsrat der richtige Ort für Beschlüsse über Managergehälter, da diesen Gremien in mitbestimmten Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten auch Arbeitnehmervertreter angehören.

Die SPD plädiert dafür, bei Managern von vornherein Vergütungen anzustreben, die leistungs- und marktgerecht seien, die kurzfristige und risikoreiche Entscheidungen finanziell unattraktiv machten sowie in der Höhe "angemessen und transparent sind". Solche Gehaltsstrukturen müssten auch von den Beschäftigten einer Firma mitgetragen werden und dürften von den Steuerzahlern nur in begrenzter Höhe mitfinanziert werden.

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5. Koalitionsfraktionen setzen auf Integrationspotenziale des Sports

Sport/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Im Interesse der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sollte bei der Fortführung des "Nationalen Aktionsplans Integration" der Sport weiter angemessen berücksichtigt werden. Das fordern die Koalitionsfraktionen in einem Antrag (17/13479), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Unions- und FDP-Fraktion weisen in der Vorlage darauf hin, dass dem Sport große Integrationspotenziale innewohnen, "die politisch begleitet und vor Ort genutzt werden müssen". Schließlich gelinge Integration durch Sport häufig schneller und problemloser als in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen, urteilen die Fraktionen.

Allerdings sei gelungene Integration auch im Sport kein Automatismus. "Integration lebt von offenen und toleranten Menschen, die neugierig sind und sich füreinander interessieren", schreiben die Koalitionsfraktionen. Deshalb liege der Fokus für eine gelungene Integration im und durch den Sport unter anderem auf dem Ehrenamt und der Selbstorganisation der Menschen. Die Institutionen zu unterstützen und die Menschen zu motivieren sei ein zentraler Wesenszug einer zukunftsgerichteten Integrationspolitik im Sport. "Ohne die im Sport engagierten Menschen kann keine staatliche Integrationspolitik gelingen", betonen die Abgeordneten.

Angesichts dessen fordern CDU/CSU- und FDP-Fraktion die Bundesregierung auf, "im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel" die bereits bestehenden Integrationsprogramme des Bundes zu stärken und dabei die sportwissenschaftliche Expertise und die Erfahrungen der bisherigen Integrationsarbeit des Sports noch stärker einzubeziehen, um Integrationspotenziale effektiver zu nutzen. Außerdem sollten verstärkt Projekte gefördert werden, die die Übertragung von Integrationserfolgen im Sport auf andere Lebensbereiche unterstützen und dabei die Möglichkeiten von Sportvereinen mit der gesellschaftlichen Vernetzung nutzen.

Bei der Förderung der "Dualen Karriere" und bei der Laufbahnberatung an den Leistungs- und Olympiastützpunkten sollen nach den Vorstellungen der Fraktionen die besonderen Rahmenbedingungen und Lebensumstände von Migranten "weiterhin beachtet werden". Das Programm "Integration durch Sport", welches vom Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) umgesetzt wird, soll zudem auf einem höheren Niveau als derzeitig mit Bundesmitteln gefördert werden, fordern die Koalitionsfraktionen. Schließlich setzen sie sich auch dafür ein, den organisierten Sport bei der Gewinnung und Qualifizierung von ehrenamtlich Engagierten mit Migrationshintergrund, etwa hinsichtlich der Vorstandsarbeit oder der Übungsleiter- oder Schiedsrichterausbildung, "kraftvoll zu unterstützen".

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6. Im Bundestag notiert: genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) In den Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt und beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie im Bundespresseamt sind im vergangenen Jahr insgesamt 434 genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten gemäß Paragraph 99 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes genehmigt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/13363) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12993) hervor. Im Jahr 2011 belief sich die Zahl dieser Nebentätigkeiten auf 394 und im Jahr 2010 auf 344.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 273 - 16. Mai 2013 - 10:20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2013