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BUNDESTAG/3920: Heute im Bundestag Nr. 320 - 12.06.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 320
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. Juni 2013 Redaktionsschluss: 10:50 Uhr

1. Innenausschuss gibt grünes Licht für Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl
2. Keine Änderung bei Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur
3. Regierung: Fonds zu Heimerziehung West und Ost werden sehr gut angenommen



1. Innenausschuss gibt grünes Licht für Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die geplante Änderung des Europawahlgesetzes frei gemacht. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/13705) in modifizierter Fassung. Mit der Vier-Fraktionen-Vorlage, die am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, soll die Fünf-Prozent-Klausel im Europawahlgesetz gestrichen und eine Drei-Prozent-Klausel eingeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2011 festgestellt, dass die Fünf-Prozent-Klausel bei der Europawahl nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Der Entwurf sieht ferner eine Anpassung der Zahl der in Deutschland zu wählenden Europaabgeordneten auf 96 vor. Zur Begründung verweisen die vier Fraktionen darauf, dass nach dem EU-Vertrag von Lissabon kein Mitgliedstaat im Europäischen Parlament mehr als 96 Sitze erhält. Damit seien in Deutschland nicht mehr wie bisher 99 Abgeordnete zu wählen. Zudem zielt die Vorlage unter anderem auf eine Angleichung des Rechtsschutzes bei der Europawahl an die im "Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen" von 2012 getroffenen Regelungen ab.

Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen nahm der Ausschuss zugleich einen gemeinsamen Änderungsantrag der vier Fraktionen an. Damit soll klargestellt werden, "dass die Zurückweisung eines Wahlvorschlags durch den Bundeswahlausschuss durch die neu eröffnete, spezielle Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht nur insoweit angefochten werden kann, als das Wahlvorschlagsrecht der Partei oder sonstigen politischen Vereinigung" verneint wurde. Soweit der Wahlvorschlag aus anderen Gründen zurückgewiesen worden sei, sei die Beschwerde zum Bundeswahlausschuss statthaft.

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2. Keine Änderung bei Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur

Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung muss nicht jährlich zusätzlich zwei Milliarden Euro für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stellen. Einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion (17/13191) mit dieser Forderung lehnte der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwochmorgen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP ab. Die SPD stimmte zu; die beiden anderen Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Die SPD forderte in ihrem Antrag zudem von der Regierung ein Programm zur Sanierung der Bundesautobahnen mit Schwerpunkt Autobahnbrücken und eine verbesserte Finanzausstattung für den Erhalt der Schienenwege im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Schiene. Weiter sollte sie die Instandsetzung der "überalterten" Schleusen an Flüssen und Kanälen mit hoher Netzbedeutung zügig angehen. Schließlich sollte die Regierung unverzüglich Planungen auf den Weg zu bringen, um die Kapazität des Schienennetzes für den Güterverkehr bis 2030 zu verdoppeln und gleichzeitig mehr Kapazitäten für den Schienenpersonenverkehr zu schaffen.

Die Sprecher der Koalition wiesen darauf hin, dass trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung die meisten Forderungen des SPD-Antrages bereits erfüllt seien. Der Antrag biete wenig neues. Die Linke und die Grünen begründeten ihre Enthaltung vor allem damit, dass nicht aufgeführt sei, welche Projekte Vorrang haben sollten.

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3. Regierung: Fonds zu Heimerziehung West und Ost werden sehr gut angenommen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Unterrichtung

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung zieht eine erste positive Zwischenbilanz über die Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches "Heimerziehung". In Abstimmung mit den Bundesländern und mit den Kirchen sei es gelungen, zwei in ihren Leistungen vergleichbare Fonds für Betroffene von Misshandlungen in den west- und ostdeutschen Heimen zu etablieren, schreibt die Regierung in ihrem entsprechenden Bericht, den sie dem Bundestag als Unterrichtung vorlegte (17/13671). Am 1. Januar 2012 hätten der Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik in den Jahren 1949 bis 1975" und am 1. Juli 2012 der Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" ihre Arbeit aufgenommen. Die steigende Zahl abgeschlossener Vereinbarungen zur Gewährleistung von konkreten Hilfen belege, dass die Fondsleistungen von den Betroffenen "sehr gut" angenommen werde.

Nach Angaben der Regierung sind bis zum 31. März 2013 vom Fonds "Heimerziehung West" rund 25 Millionen Euro an Rentenersatzleistungen und Leistungen für Folgeschäden ausgezahlt worden. Aus dem Fonds "Heimerziehung Ost" seien es rund fünf Millionen gewesen. Insgesamt sollen innerhalb von fünf Jahren aus dem Fonds "Heimerziehung West" 120 Millionen Euro und aus dem Fonds "Heimerziehung Ost" 40 Millionen Euro ausgezahlt werden.

Die Regierung sieht beide Fonds als "wichtigen Beitrag zur Herstellung des Rechtsfriedens" an, da Ansprüche der Betroffenen die am Unrecht beteiligten Institutionen und Personen in der Heimerziehung wegen der Verjährung und weitgehend fehlender Beweismöglichkeiten schwer oder gar nicht durchgesetzt werden könnten. Mit den Anlauf- und Beratungsstellen in allen Bundesländern, einer Geschäftsstelle und dem Lenkungsausschuss, in dem auch ein Ombudsmann die Betroffenen vertritt, sei es gelungen, den Spagat zwischen nachvollziehbaren Wünschen der Betroffenen einerseits und den Möglichkeiten eines Hilfesystems zu absolvieren.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 320 - 12. Juni 2013 - 10:50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2013