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BUNDESTAG/3922: Heute im Bundestag Nr. 322 - 12.06.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 322
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. Juni 2013 Redaktionsschluss: 13:00 Uhr

1. Oppositionsanträge zur Dienstwagen-Besteuerung abgelehnt
2. Änderungen am Mehrwertsteuersystem abgelehnt
3. Anträge zum Wildtierhandel im Umweltausschuss gescheitert
4. SPD will Plebiszite auf Bundesebene ermöglichen
5. Bundesregierung zieht gemischte Bilanz der Nationalen Strategie zur Umsetzung der Biologischen Vielfalt



1. Oppositionsanträge zur Dienstwagen-Besteuerung abgelehnt

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Steuerliche Vorschriften für die Nutzung von Firmen- und Dienstwagen werden nicht an ökologischen Kriterien ausgerichtet. Der Finanzausschuss lehnte am Mittwoch zwei entsprechende Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ab.

So hatte die Linke in ihrem Antrag (17/9149) Anreize zum Kauf klimafreundlicherer Firmenwagen angesichts des größeren Anteils an den Neuzulassungen, der überdurchschnittlich hohen Kohlendioxid-Emissionen sowie der Bedeutung für den Gebrauchtwagenmarkt als besonders dringlich bezeichnet. Daher wollte die Linksfraktion die steuerliche Abzugsfähigkeit für Firmenwagen entsprechend den fahrzeugspezifischen Kohlendioxidemissionen regeln. Auch bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Personenkraftwagen, die heute mit einem Prozent vom Listenpreis erfolgt, wurden Änderungen gefordert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie die SPD-Fraktion lehnten den Antrag ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Nur die Linksfraktion stimmte für den Antrag.

Ebenfalls mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8462), die gefordert hatte, die Abschreibungsmöglichkeiten mit steigendem Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern. Beim Überschreiten des Doppelten des Zielwertes sollen die Abschreibungsmöglichkeiten sogar ganz entfallen. Auch die steuerliche Behandlung bei privater Nutzung von Dienstwagen solle so geändert werden, dass sich die Besteuerung mit steigendem Kohlendioxid-Ausstoß erhöht. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie die SPD-Fraktion lehnten den Antrag ab, die Linksfraktion enthielt sich. Nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dafür.

Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde darauf hingewiesen, dass Dienstwagen oft weniger Geschäftszwecken dienen würden, sondern mehr ein Statussymbol seien. Die derzeitige Regelung sei eine Subvention zum Schutz der Premium-Fahrzeuge der Autohersteller. Auch die Linksfraktion erklärte, es müsse der Versuch unternommen werden, mit Änderungen bei der Besteuerung etwas zu bewirken. Bisher gebe es keine Erfolge bei der Kohlendioxid-Reduzierung. Die Fraktion sprach sich aber für eine differenzierte Regelung aus, weil Dienstwagen nicht nur Luxuskarossen seien. Auch Pflegekräfte würden Dienstwagen benutzen.

Die Unionsfraktion lehnte die Anträge strikt ab, weil die geltende Besteuerung sachgerecht sei. Die Oppositionsfraktionen hätten nicht verstanden, dass Kosten für Dienstwagen Betriebsausgaben seien und mit der Änderung die unternehmerische Gestaltungsfreiheit eingeschränkt werde. Zudem würden Arbeitsplätze bei deutschen Premium-Autoherstellern gefährdet. Die SPD-Fraktion nannte die Anträge überarbeitungsbedürftig. So würden in dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen die Mehrkosten für die Besteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht ausgewiesen. Die SPD-Fraktion sprach sich für eine grundlegende Änderung der Besteuerung aus, die aber erst in der nächsten Legislaturperiode erfolgen könne.

Die FDP-Fraktion erklärte, die Grünen hätten beim Thema Dienstwagen nur den Audi A 8 im Sinn, würden aber die Transportfahrzeuge für Handwerker vergessen. Deren Kohlendioxid-Ausstoß werde immer über den im Antrag genannten Grenzwerten liegen. Ziel beider Anträge sei eine Bestrafung der Dienstwagenfahrer. Die FDP-Fraktion setze dagegen auf Anreize für eine stärkere Nutzung von Fahrzeugen mit geringerem Kohlendioxid-Ausstoß.

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2. Änderungen am Mehrwertsteuersystem abgelehnt

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach Einführung eines betrugssicheren, transparenten und bürokratiearmen Mehrwertsteuersystems auf europäischer Ebene zurückgewiesen. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie mit Stimmen der Linksfraktion lehnte der Ausschuss einen Antrag (17/12065) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Darin wurde gefordert, die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer müsse auf europäischer Ebene weitestgehend angeglichen und verbreitert werden. Befreiungen und Ermäßigungen sollten nur noch in einem durch die EU gesteckten engen Rahmen möglich sein und weitgehend harmonisiert werden. Außerdem soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Mehrwertsteuerbefreiungen und - ermäßigungen für umweltschädliche Produkte und Dienstleistungen abgeschafft werden. Zudem soll das europäische Mehrwertsteuersystem durch mehrere Maßnahmen betrugssicher ausgestaltet werden. Nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte für den Antrag, während sich die SPD-Fraktion enthielt.

Von der Unionsfraktion hieß es, sie stehe grundsätzlich zu dem Ziel, ein einfacheres und betrugssicheres Mehrwertsteuersystem einzuführen. Die EU habe dafür schon einen Entwurf vorgelegt. Die Beratungen seien noch nicht abgeschlossen und deren Ergebnis müsse abgewartet werden. Die Grünen hätten einen "reinen Schaufensterantrag" vorgelegt. Die SPD-Fraktion bezeichnete viele Feststellungen des Antrags als zutreffend, fand aber die Forderungen zu wenig konkret. Auch die FDP-Fraktion kritisierte den "bunten Strauß von Forderungen". Die Linksfraktion warf Bündnis 90/Die Grünen vor, zu undifferenziert den Vorstellungen der EU-Kommission zu folgen. Die Linksfraktion kritisierte außerdem, dass Forderungen nach einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage nichts anderes als Steuererhöhungen bedeuten würden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verteidigte den Antrag mit dem Hinweis auf den hohen bürokratischen Aufwand für die Wirtschaft und gerade für mittlere Betriebe durch das heutige Mehrwertsteuersystem. Vereinfachungen seien dringend erforderlich.

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3. Anträge zum Wildtierhandel im Umweltausschuss gescheitert

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/AS) Im Umweltausschuss haben zwei Anträge zur Beschränkung des Wildtierhandels nicht die erforderliche Mehrheit gefunden. Ein gemeinsamer Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/13712) und ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/13713) wurden mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Zielrichtung beider Anträge war die Stärkung des Tier- und Artenschutzes durch eine Beschränkung des Wildtierhandels. Weiterhin wurde in den Anträgen gefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, die Einfuhr von Wildtieren für den kommerziellen Handel einzuschränken, wenn die Gefahr bestehe, dass es sich dabei um gefährliche Arten handele oder wenn diese Tiere gefährliche Krankheitserreger in sich trügen.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, dass es sich um ein berechtigtes Anliegen handele, über das lange Zeit einvernehmlich mit allen Fraktionen diskutiert worden sei. Es gebe mit Hinblick auf Entscheidungen in anderen Ausschüssen jedoch eine Situation, die keine Zustimmung möglich mache. Die SPD-Fraktion bezeichnete es als "Trauerspiel" und des "Themas unwürdig", dass bei dieser Problematik kein gemeinsamer interfraktioneller Antrag zustande gekommen sei. Der Vertreter der SPD sagte, dass in dieser Frage ein Signal "mehr als wichtig" gewesen wäre, weil es sich beim Wildtierhandel um eines der großen Probleme handele. Auch die FDP äußerte ihr Bedauern, dass man bei den Gesprächen "ins Stocken geraten" sei. Es gebe allerdings noch viele sachliche Fragen, die offen geblieben seien. Als zwei Beispiele nannte die FDP-Abgeordnete, dass noch immer viele Halter Wildtiere aussetzen würden oder diese Tiere bei Transporten ums Leben kämen. Das Thema Wildtierhandel werde daher weiter auf der Agenda bleiben.

Auch die Linke betonte, dass die Abstimmung über das Thema im Vorfeld gut gelaufen sei und man mit einem gemeinsamen Antrag "ein deutliches Signal" hätte setzen können. Es gebe mehr als einen Grund, dem illegalen Handel einen "Riegel vorzuschieben". Bündnis 90/Die Grünen bedauerten ebenfalls das Scheitern des Antrags. Es habe sich dabei nicht um Forderungen von "übereifrigen Tierschützern" gehandelt, sondern um berechtigte Forderungen. So führe etwa die Sammelwut vieler Importeure dazu, dass immer mehr Arten gefährdet seien. Ein Verbot des Verkaufs von Wildtieren auf Börsen wäre ein wichtiger Schritte. Aber auch die Tatsache, dass Auffangstationen für ausgesetzte Wildtiere fehlten, zeige, dass beim Thema Wildtierhandel "Handlungsbedarf dringend geboten" sei.

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4. SPD will Plebiszite auf Bundesebene ermöglichen

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die SPD-Fraktion dringt auf die Einführung plebiszitärer Elemente auch auf Bundesebene. Die im Grundgesetz verankerte parlamentarisch-repräsentative Demokratie habe sich in der Bundesrepublik über mehr als sechs Jahrzehnte bewährt, doch wachse in der Bevölkerung der Wunsch nach stärkerer Beteiligung, schreibt die Fraktion in zwei Gesetzentwürfen zur Ergänzung des Grundgesetzes (17/13873) und "über Abstimmungen des Bundesvolkes" (17/13874). Anders als in Ländern und Kommunen, der EU und "vielen befreundeten Nationen" kenne die deutsche Verfassung außer zur Neugliederung des Bundesgebietes und zur Ablösung des Grundgesetzes keine Volksabstimmung. Dies werde "weithin als Lücke empfunden". Deutschland brauche deshalb auch auf Bundesebene eine "bürgerfreundliche Regelung für die Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheiden und Referenden".

Mit den beiden Vorlagen, die am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stehen, soll das Grundgesetz um die Einführung dieser plebiszitären Elemente ergänzt und diese Entscheidung in einfaches Recht umgesetzt werden. Danach sollen bei einer Volksinitiative 100.000 Wahlberechtigte das Recht haben, "den Bundestag im Rahmen seiner Zuständigkeit mit einer Gesetzesvorlage oder einem anderen bestimmten Gegenstand der politischen Willensbildung zu befassen". Der Haushaltsplan des Bundes, öffentliche Abgaben, die Dienst- und Versorgungsbezüge sowie die Besetzung eines Amtes mit einer konkreten Person sollen nicht Gegenstand einer Volksinitiative sein können.

Kommt innerhalb von sechs Monaten das vorgeschlagene Bundesgesetz nicht zustande oder fasst der Bundestag keinen der anderen Vorlage entsprechenden Beschluss, kann dem SPD-Entwurf zufolge ein Volksbegehren stattfinden. Es soll zustande kommen, wenn innerhalb von weiteren sechs Monaten mindestens eine Million Wahlberechtigte unterzeichnen.

Entspricht der Bundestag dem Volksbegehren innerhalb eines halben Jahres nicht, findet nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion innerhalb von weiteren sechs Monaten ein Volksentscheid statt, bei dem die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entscheidet. Dabei soll das Bundesgesetz oder die andere Vorlage nur zustande kommen, wenn mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten zustimmt. Bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates, sollen zudem die Bundesratsstimmen derjenigen Länder, in denen eine Mehrheit für das Volksbegehren gestimmt, der Mehrheit im Bundesrat entsprechen müssen.

Darüber hinaus sollen nach dem Willen der Sozialdemokraten eine Million Wahlberechtigte ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz einem Volksentscheid unterwerfen können. Auch soll der Bundestag selbst mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen können, "ein Bundesgesetz oder im Rahmen seiner Zuständigkeit einen anderen bestimmten Gegenstand der politischen Willensbildung dem Volksentscheid zu unterwerfen."

Geht es um eine Grundgesetzänderung, soll dem Entwurf zufolge ein Volksbegehren nur zustande kommen, wenn mindestens zwei Millionen Wahlberechtigte unterzeichnen. In der Abstimmung soll die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden, wobei die Änderung nur erfolgt, wenn mindestens ein Drittel der Wahlberechtigten zustimmt.

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5. Bundesregierung zieht gemischte Bilanz der Nationalen Strategie zur Umsetzung der Biologischen Vielfalt

Umwelt/Unterrichtung

Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung zieht eine gemischte Bilanz der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Viele der Ziele seien erreicht worden oder im Zeitplan, bei anderen Zielen sei es jedoch schwierig, sie fristgerecht zu verwirklichen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung (17/13390). Viele Maßnahmen seien zwar schon in Angriff genommen worden, die daraus resultierenden positiven Ergebnisse ließen aber noch auf sich warten, erklärt die Regierung. So würden etwa von den 690 in Deutschland registrierten Biotoptypen nach einer Untersuchung des Bundesamtes für Naturschutz aus dem Jahr 2006 insgesamt 500 Biotoptypen als "gefährdet" eingestuft. Zwei der Biotoptypen seien nicht mehr vorhanden. Für bestimmte Biotoptypen falle Deutschland eine besondere Verantwortung zu, weil sie - wie etwa das Wattenmeer oder Buchenwälder - hier ihren Verbreitungsschwerpunkt hätten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 322 - 12. Juni 2013 - 13:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2013