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BUNDESTAG/3959: Heute im Bundestag Nr. 359 - 26.06.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 359
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. Juni 2013 Redaktionsschluss: 14:40 Uhr

1. Bund will im kommenden Jahr 295,4 Milliarden Euro ausgeben
2. Datenaustausch mit den USA beschlossen
3. Grünes Licht für Bildungssparen und Altersvorsorge beim Betreuungsgeld



1. Bund will im kommenden Jahr 295,4 Milliarden Euro ausgeben

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Der Bund will im kommenden Jahr 295,4 Milliarden Euro ausgeben. Das geht aus dem Etatentwurf der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2014 hervor, den das Bundeskabinett am Mittwochmorgen verabschiedet und den Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) anschließend im Haushaltsausschuss vorstellte.

Damit sollen die Ausgaben um 14,6 Milliarden Euro geringer ausfallen als in diesem Jahr. Die Neuverschuldung soll 2014 insgesamt 6,2 Milliarden Euro betragen, das strukturelle Defizit (Staatsdefizit, der nicht auf konjunkturelle Schwankungen zurückzuführen ist) beträgt laut Entwurf -0,008 Prozent.

Schäuble wies darauf hin, dass die Neuverschuldung im kommenden Jahr so gering sei wie zuletzt vor 40 Jahren. Seit Beginn der Legislaturperiode 2010 seien die Ausgaben konstant bei rund 300 Milliarden Euro im Jahr gehalten worden. Diese Ausgabendisziplin sei der Schlüssel für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, sagte der Minister.

"Die Zahlen sind ausgesprochen erfreulich und sprechen für sich", erklärte der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Damit würden die Anforderungen der Schuldenbremse des Grundgesetzes vier Jahre früher erfüllt als vorgesehen. Er erinnerte daran, dass auch im kommenden Jahr 4,3 Milliarden Euro in den Kapitalstock des ESM überwiesen werden müssen. Daher liege die tatsächliche Neuverschuldung lediglich bei 1,9 Milliarden Euro. Gesamtstaatlich gehe erstmals seit 1950 die Gesamtverschuldung zurück. Trotzdem investiere der Bund auch im kommenden Jahr zusätzlich in die Infrastruktur und in Bildung und Forschung. Der Sprecher der FDP-Fraktion betonte, dass es finanzielle Puffer in den Sozialsystemen gebe.

Für die SPD-Fraktion mussten die Ausgaben nur deshalb nicht erhöht werden, weil es zur Zeit ein historisch niedriges Zinsniveau gebe und die Kosten für den Arbeitsmarkt wegen der guten Konjunktur gesunken seien. "Dies muss nicht immer so bleiben", erklärte der haushaltspolitische Sprecher. Eine Änderung des Zinsniveaus und ein schlechteres Wirtschaftswachstum seien auch die Hauptrisiken für kommendes Jahr. Er kritisierte, dass die Investitionsquote deutlich zu niedrig sei. Dies gelte vor allem für die Verkehrsinfrastruktur.

Dem stimmte die Fraktion Die Linke zu. Es sei ein Fehler, im Verkehrsetat zu sparen. Die Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass trotz geringem Zinsniveau und höheren Steuereinnahmen insgesamt knapp fünf Milliarden Euro aus den Sozialkassen entnommen würden. Davon allein 3,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds. Außerdem sei keine Vorsorge für Risiken getroffen und der Haushalt nicht strukturell umgebaut worden. "Statt in die Zukunft zu investieren, investieren sie in Betreuungsgeld", sagte sie mit Blick auf Schäuble.

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2. Datenaustausch mit den USA beschlossen

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch eine Verbesserung der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und einen Ausbau des automatischen Austausches von Steuerdaten beschlossen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte der Ausschuss dem von der Koalition eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Mai 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen" (17/13704) zu. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Der Vertreter der Bundesregierung bezeichnete den automatischen Informationsaustausch zwischen den Staaten als das kommende, sich entwickelnde internationale Instrument. Auch von den Fraktionen wurde dieses Instrument übereinstimmend begrüßt, auch wenn die Beurteilungen im Detail auseinandergingen und die SPD wegen ihrer Bedenken nur "schweren Herzens" zustimmte. Wie die SPD-Fraktion hatte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zweifel, ob angesichts der US-Gesetzgebung vollständige Transparenz hergestellt werde, begrüßte aber den Gesetzentwurf, weil jetzt eine weitere Stufe zum Informationsaustausch über Europa hinaus genommen werde. Die Linksfraktion kritisierte dagegen, die amerikanische Vorschriften zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, die als Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) bekannt geworden sind, seien unzureichend umgesetzt worden. Die Bundesregierung halte daran fest, die Reste des Bankgeheimnisses zu bewahren. Die FDP-Fraktion nannte den internationalen Informationsaustausch die einzige Möglichkeit, in diesem als Problem erkannten Bereich voranzukommen.

Wie es in der Denkschrift zu dem Abkommen heißt, war der Austausch von Steuerdaten bereits mit dem Doppelbesteuerungsabkommen von 1989 mit Änderungsprotokoll vom 1. Juni 2006 vereinbart worden. "Mit dem vorliegenden Abkommen möchten beide Staaten die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter ausbauen", heißt es in der Denkschrift zum Abkommen, wo außerdem ausgeführt wird: "Beide Staaten sehen in einem automatischen Informationsaustausch, der die Nutzung ausländischer Bankkonten und bestimmte Kapitalanlagen einbezieht, ein geeignetes Mittel, Steuerhinterziehung im grenzüberschreitenden Bereich zu bekämpfen."

In dem Abkommen geht es auch die FATCA-Vorschriften. Damit werden ausländische Finanzinstitute in die Bekämpfung der Steuerhinterziehung dadurch einbezogen, indem sie bestimmten Meldepflichten gegenüber der US-Steuerbehörde unterliegen. Dabei geht es um Konten, deren Inhaber in den USA steuerpflichtig sind. Wenn ausländische Finanzinstitute die FATCA-Meldepflichten nicht erfüllen, wird auf Erträge aus amerikanischen Quellen eine besondere Quellensteuer in Höhe von 30 Prozent erhoben, "und diese Steuer wäre nur über aufwändige Verfahren wieder erstattungsfähig", heißt es in der Denkschrift.

Abgelehnt wurden die der Sitzung des Ausschusses mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen. So wollte die SPD-Fraktion die "aggressive Steuerplanung und Steuervermeidung internationaler Konzerne bekämpfen" (17/12819) und mit einem zweiten Antrag "globale Steuergestaltung verhindern - Regulierungsschlupflöcher stopfen" (17/13716). In einem gemeinsamen Antrag hatten SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13717) gefordert, die Steuerzahlungen multinationaler Unternehmen transparent zu machen und nach Ländern auszuweisen. Die CDU/CSU-Fraktion nannte die Oppositionsanträge "Aktionismus vor der Wahl".

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3. Grünes Licht für Bildungssparen und Altersvorsorge beim Betreuungsgeld

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin: (hib/AW) Das Betreuungsgeld soll für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge oder für ein sogenanntes Bildungssparen eingesetzt werden können. Der Familienausschuss verabschiedete am Mittwoch den entsprechenden Entwurf des Betreuungsgeldergänzungsgesetzes der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP (17/11315) in einer durch den Ausschuss geänderten Fassung gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich erhalten ab dem 1. August dieses Jahres all jene Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder nicht in einer staatlich geförderten Betreuungseinrichtung betreuen lassen. Das sogenannte Betreuungsgeldergänzungsgesetz sieht ab dem 1. Januar 2014 eine monatliche Aufstockung des Betreuungsgeldes um 15 Euro vor, wenn die Eltern es sich nicht bar auszahlen lassen, sondern für eine private Altersvorsorge oder für Ausbildungszwecke ihres Kindes ansparen.

Der Ausschuss konkretisierte den ursprünglichen Gesetzentwurf noch einmal durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Demnach muss der geschlossene Vertrag über das Bildungssparen mit einem Kreditinstitut oder einem Versicherungsunternehmen mindestens bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes abgeschlossen werden. Die Anlagesumme darf nach Auslaufen des Vertrages "für die Schulbildung, die Hochschulbildung, die berufliche Aus- und Fortbildung, für sonstige Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen oder angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung des Kindes" verwendet werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 359 - 26. Juni 2013 - 14:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2013