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BUNDESTAG/4043: Heute im Bundestag Nr. 443 - 03.09.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 443
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 3. September 2013 Redaktionsschluss: 10:40 Uhr

1. Regierung: Lebensversicherungen kommen mit niedrigem Zinsniveau klar
2. Regierung: Keine Hinweise, dass USA in Deutschland Daten ausspähen
3. Grünen-Fraktion fragt nach "Überwachung der Internet- und Telekommunikation"
4. Regierung soll EU-Vorschläge für den Ökolandbau bewerten



1. Regierung: Lebensversicherungen kommen mit niedrigem Zinsniveau klar

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat davor gewarnt, die Situation der mit dem niedrigen Zinsniveau kämpfenden deutschen Lebensversicherungen schlechtzureden. Von einer Notlage zu reden, sei aus Sicht der Regierung "zum einen abwegig, zum anderen verantwortungslos", sagte der Vertreter der Bundesregierung am Montag Abend in einer Sitzung des Finanzausschusses. Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erinnerte daran, dass es in Deutschland 100 Millionen Lebensversicherungsverträge gebe. Er warnte davor, "Ängste zu schüren".

Die Abgeordneten waren zusammengekommen, um sich über die Situation dieser privaten Säule der Altersversorgung der Bundebürger informieren zu lassen. Grund waren Zeitungsberichte, nach denen mehrere Lebensversicherungsunternehmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Anträge gestellt hätten, um die Mindestzuführungspflicht zu Gunsten ihrer Versicherten zu reduzieren. Wenn die BaFin diese Anträge genehmigt, können die Versicherer Zahlungen an ihre Kunden aussetzen, müssen diese aber bei Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage nachholen.

Nach Angaben der Regierung ist die in Zeitungsberichten genannte Zahl von zehn Unternehmen, die solche Anträge gestellt hätten, "schlichtweg falsch". Es gebe nur ein Unternehmen, das solch einen Antrag gestellt habe. Dabei handele es sich um einen Einzelfall. Denn das Unternehmen betreibe kein Neugeschäft, sondern verwalte nur bestehende Lebensversicherungsverträge. Andere Anträge würden bei der BaFin nicht vorliegen. Es sei auch nicht bekannt, dass Unternehmen solche Anträge stellen wollten. Auf Grund von Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte die Regierung mit, im vergangenen Jahr seien vier Anträge von Unternehmen angekündigt, aber nur ein Antrag sei von dem Unternehmen ohne Neugeschäft gestellt worden. Seit Beginn der Finanzkrise seien überhaupt nur vier Anträge gestellt worden. Sie hätten alle das Jahr 2008 betroffen. Die Anträge seien von der BaFin mit der Auflage genehmigt worden, die reduzierte Beteiligung der Versicherten später nachzuholen.

Der Vertreter der Bundesregierung erklärte aber auch, es sei nicht zu bestreiten, dass die Erreichung ausreichender Renditen angesichts des niedrigen Zinsniveaus schwierig sei. 2012 sei die Umlaufrendite für Anleihen des Bundes erstmals unter den Garantiezins in der Lebensversicherung gefallen. Es gebe Unternehmen, die ihre stillen Reserven mobilisieren würden, indem sie Wertpapiere, deren Kurse aufgrund der niedrigen Zinsen stark gestiegen seien, verkaufen und damit die Kursgewinne realisieren würden. Die Lebensversicherungswirtschaft sei aber insgesamt so aufgestellt, dass sie auch über einen längeren Zeitraum mit dem niedrigen Zinsumfeld klarkommen könne.

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2. Regierung: Keine Hinweise, dass USA in Deutschland Daten ausspähen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben keine Hinweise, dass durch die USA in Deutschland Daten ausgespäht werden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14602) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14512) zugleich ausführt, kann sie nicht ausschließen, dass mit dem Programm PRISM oder vergleichbaren Programmen personenbezogene Daten deutscher Staatsangehöriger oder sich in Deutschland aufhaltender Personen erhoben oder verarbeitet werden.

Der Antwort zufolge legte die US-Seite im Rahmen der Aufklärungsaktivitäten der Bundesregierung "zwischenzeitlich dar, dass entgegen der Mediendarstellung zu PRISM und weiteren Programmen nicht massenhaft und anlasslos Kommunikation über das Internet aufgezeichnet wird, sondern eine gezielte Sammlung der Kommunikation Verdächtiger in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität, Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit der USA erfolgt". PRISM diene zur Umsetzung der Befugnisse nach Section 702 des "Foreign Intelligence Surveillance Act" (FISA). Die USA hätten mitgeteilt, dass PRISM "allein der Aufgabenerfüllung gemäß Section 702 FISA dient". Diese Norm erlaube die "gezielte Sammlung von Meta- und Inhaltsdaten zu Zwecken der Bekämpfung unter anderem des Terrorismus, der Proliferation und der organisierten Kriminalität sowie dem Schutz der nationalen Sicherheit". Diese Sammlung beziehe sich also auf konkrete Personen, Gruppen oder Ereignisse.

Laut Vorlage bedarf es bei der Durchführung von Maßnahmen nach Section 702 FISA nach Auskunft der US-Seite einer richterlichen Anordnung. Die Zuständigkeit für deren Erlass liege bei einem auf der Grundlage des FISA eingerichteten Fachgericht ("FISA-Court"). Eine Anordnung nach Section 702 FISA müsse jährlich erneuert werden. Über FISA-Maßnahmen sind laut Bundesregierung "der Justizminister und der Director of National Intelligence gegenüber dem Kongress und dem Abgeordnetenhaus berichtspflichtig".

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, erfolgt daneben "laut Informationen der US-Seite eine Erhebung nur von Metadaten gemäß Section 215 Patriot Act, die ebenfalls auf einem richterlichen Beschluss beruht". Diese Erfassung betreffe allein Telefonate innerhalb der USA sowie solche, deren Ausgangs- oder Endpunkt in den USA liegen.

"Von einer in den Medien behaupteten Totalüberwachung kann nach Mitteilung der US-Regierung nicht die Rede sein", schreibt die Bundesregierung weiter. Zwischenzeitlich habe der US-Nachrichtendienst National Security Agency (NSAA) gegenüber Deutschland dargelegt, dass er "in Übereinstimmung mit deutschem und amerikanischem Recht" handle.

Ferner verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf, dass eine deutsche Expertendelegation zur Klärung der Hintergründe des britischen Programms Tempora Ende Juli 2013 Gespräche mit den zuständigen britischen Behörden geführt habe. Im Ergebnis sei von der britischen Seite versichert worden, dass "die nachrichtendienstliche Tätigkeit entsprechend den Vorschriften des nationalen Rechts ausgeübt werde und den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention" entspreche, dass "keine rechtswidrige wechselseitige Aufgabenteilung der Nachrichtendienste stattfinde, um die jeweiligen Rechtsgrundlagen zu umgehen", dass generell keine Erfassung von Datenverkehr in Deutschland erfolge und auch keine Wirtschaftsspionage betrieben werde. "Alle Anordnungen müssten durch den zuständigen Minister (üblicherweise der Außenminister) genehmigt werden und unterliegen zudem der unabhängigen und engen Kontrolle durch einen Geheimdienst- und einen Beauftragten für Telekommunikationsüberwachung", heißt es in der Antwort weiter. Die Gespräche hätten gezeigt, "dass in Großbritannien zwar andere Kontrollmechanismen als in Deutschland, jedoch wirksame und vergleichbare für die technische Datenerhebung durch Nachrichtendienste vorliegen". Der Dialog zur Klärung weiterer offener Fragen werde auf Expertenebene fortgesetzt.

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3. Grünen-Fraktion fragt nach "Überwachung der Internet- und Telekommunikation"

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Überwachung der Internet- und Telekommunikation durch Geheimdienste der USA, Großbritanniens und in Deutschland" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14302). Darin schreiben die Abgeordneten, aus "den Aussagen und Dokumenten des Whistleblowers Edward Snowden, Verlautbarungen der US-Regierung und anders bekannt gewordenen Informationen" ergebe sich, "dass Internet- und Telekommunikation auch von, nach oder innerhalb von Deutschland durch Geheimdienste Großbritanniens, der USA und anderer Staaten, die als befreundete Staaten bezeichnet werden, massiv überwacht wird" und "dass der Bundesnachrichtendienst (BND) zudem viele Erkenntnisse über auslandsbezogene Kommunikation an ausländische Nachrichtendienste, insbesondere der USA und Großbritanniens, übermittelt". In der mehr als 100 Fragen umfassenden Vorlage erkundigt sich die Fraktion danach, wann und in welcher Weise die Bundesregierung von den "genannten Vorgängen" erfahren hat. Auch möchte sie unter anderem wissen, auf welche Weise und in welchem Umfang nach Kenntnis der Bundesregierung "ausländische Geheimdienste durch eigene direkte Maßnahmen und mit etwaiger Hilfe von Unternehmen" Kommunikationsdaten deutscher Teilnehmer erlauschen.

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4. Regierung soll EU-Vorschläge für den Ökolandbau bewerten

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Europäische Kommission hat in den vergangenen Wochen den Rechtsrahmen für den ökologischen Landbau überarbeitet. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert nun die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (17/14640) dazu auf, die vorgelegten Optionen "Verbesserter Status quo", "Markt-orientierte Option" und "Prinzip-orientierte Option" zur Änderung der EU-Öko-Basis-Verordnung (EG) Nr. 834 / 2007 zu bewerten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 443 - 3. September 2013 - 10:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. September 2013