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BUNDESTAG/4246: Heute im Bundestag Nr. 111 - 05.03.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 111
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 5. März 2014 Redaktionsschluss: 11:50 Uhr

1. Polizeieinsätze im Ausland
2. Vereinigungen der Atomlobby
3. Atomvorhaben in Europa
4. Drohnen-Flüge über Bayern
5. Mehr Transparenz bei Videostreams
6. Sicherheit des AKW Gundremmingen
7. Löschung von Kinderpornos
8. Kaum Ausweichverkehr wegen Lkw-Maut



1. Polizeieinsätze im Ausland

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) 171 Beamte von Bundespolizei und Bundeskriminalamt sowie Zoll und Länderpolizeien sind mit Stand vom 24. Februar dieses Jahres an insgesamt 13 Auslandsmissionen beteiligt gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/676) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/469) zu "Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland" hervor. Danach waren an einer Mission auch 15 zivile nichtpolizeiliche deutsche Experten beteiligt.

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2. Vereinigungen der Atomlobby

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Rund ein Dutzend Einrichtungen, an denen der Bund beteiligt ist, sind Mitglied in Vereinigungen der Atomlobby. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/668) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/464) hervor. Die Abgeordneten hatten darin deutlich gemacht, dass sie die Förderung solcher Vereinigungen mit öffentlichen Geldern für unangebracht halten. Dies gelte verstärkt spätestens seit dem in Deutschland beschlossenen Atomausstieg aufgrund der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima.

In ihrer Antwort listet die Bundesregierung die Mitgliedschaften auf. Danach ist unter anderem das KIT (Karlsruher Institut für Technologie) Mitglied in der Kerntechnische Gesellschaft e. V. (KTG), dem Deutsches Atomforum (DAtF), der VGB PowerTech e. V. und seit 2012 auch bei NUGENIA - Nuclear Generation II & III Association. 2013 ist die Mitgliedschaft in der European Nuclear Education Network (ENEN) Association dazu gekommen. Die GSI (Gesellschaft für Schwerionenforschung mbH) und das HZG (Helmholtz-Zentrum Geesthacht - Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH) sind danach lediglich Mitglied in der Kerntechnischen Gesellschaft e. V. (KTG). Das HMGU (Helmholtz-Zentrum München - Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt GmbH) ist laut der Tabelle bis 31. Dezember 2012 Mitglied bei der Kerntechnischen Gesellschaft gewesen. Das HZB (Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH) gibt an, Mitglied bei der Kerntechnische Gesellschaft e. V. (KTG), beim Deutschen Atomforum (DAtF) und der VGB PowerTech e. V. zu sein.

Zudem wollten die Grünen wissen, welche dieser vom Bund getragenen Einrichtungen welche Projekte im In- oder Ausland im Bereich der Atomkraft seit 2011 gefördert hat. Laut der Antwort hätten die Einrichtungen und Unternehmen gegenüber der Bundesregierung angegeben, außer den Mitgliedsbeiträgen keine Förderungen an die genannten Vereinigungen getätigt zu haben. Die Beitragshöhe solcher Mitgliedschaften variiert demzufolge von jährlichen Beiträgen von wenigen hundert bis zu mehreren tausend Euro. Am teuersten ist die Mitgliedschaft beim Wirtschaftsverband Kernbrennstoff-Kreislauf und Kerntechnik e.V., bei dem die Beitragshöhe derzeit jährlich rund 37.000 Euro beträgt.

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3. Atomvorhaben in Europa

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Russland will bis zum Jahr 2030 insgesamt 21 neue Kernkraftwerksblöcke bauen. Dies habe die russische Regierung im Rahmen des territorialen Energieplanungsprogramms zur Standortverteilung der Kernkraftkapazitäten vom 11. November 2013 bewilligt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/677) auf eine Kleine Anfrage (18/447) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Acht Kernkraftwerke befänden sich bereits im Bau.

Die Grünen hatten sich in ihrer Anfrage nach den aktuellen Atomkraftvorhaben in Europa erkundigt. Da Deutschland von einem atomaren Unfall in Europa ebenfalls betroffen wäre, müsse sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fraktion "zu den Vorhaben im Atombereich ausdrücklich positionieren und sich ebenfalls an den grenzüberschreitenden Verfahren wie Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) oder Strategischen Umweltprüfungen (SUP) beteiligen".

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass sowohl bei der grenzüberschreitenden UVP als auch bei der SUP jeweils die zuständige deutsche Behörde entscheide, ob eine Beteiligung Deutschlands an dem Zulassungsverfahren des anderen Staates erforderlich sei. Die Entscheidung richte sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach Art und Ausmaß der potenziellen Betroffenheit Deutschlands. Bei der Einschätzung der möglichen grenzüberschreitenden Auswirkungen des Vorhabens oder Plans würden vor allem die Angaben des Ursprungsstaats bei der Notifikation des Vorhabens sowie gegebenenfalls sonstige der Behörde vorliegende Erkenntnisse berücksichtigt, heißt es weiter.

Da die Russische Föderation weder Mitgliedstaat der Europäischen Union sei noch Vertragsstaat der Espoo-Konvention, die das UVP-Verfahren regle, bestünden für sie auch keine Rechtspflichten aus diesen Übereinkommen und den einschlägigen EU-Richtlinien, betont die Bundesregierung. Im Einzelfall komme es aber zu einem Informationsaustausch auf freiwilliger Grundlage.

Als Beispiele für Kernkraftwerksneubauten beziehungsweise Kraftwerksausbauten in Europa, bei denen ein grenzüberschreitendes UVP-Verfahren eingeleitet oder inzwischen abgeschlossen worden sei, nennt die Bundesregierung Belgien, Finnland, Niederlande, Ungarn und Tschechien. Unter anderem plane Tschechien aktuell die Errichtung von zwei Kernkraftwerkseinheiten am bestehenden Standort Temelin. Gemäß dem tschechischen Energiekonzept solle die Kernenergie darüber hinaus weiter ausgebaut werden, schreibt die Regierung. Die Bundesregierung habe der Tschechischen Republik Mitte Dezember 2013 mitgeteilt, dass sich Deutschland an dem grenzüberschreitenden Verfahren zum tschechischen Energiekonzept beteiligen möchte.

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4. Drohnen-Flüge über Bayern

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Nach Kenntnis der Bundesregierung haben bislang noch keine Drohnen-Flüge im Verbindungskorridor zwischen den amerikanischen Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels stattgefunden. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/533) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/389) mit. Über beiden Truppenübungsplätzen seien Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet worden, die von den US-Streitkräften auch für Drohnen-Flüge genutzt werden können. Zwischen den beiden Truppenübungsplätzen existiere ein weiteres Flugbeschränkungsgebiet, dass für den Flug von Drohnen des Typs "Hunter" genutzt werden soll. Das entsprechende flugbetriebliche Verfahren dazu sei Ende Juni 2013 abgeschlossen worden, das technische Genehmigungsverfahren allerdings noch nicht. Nach Regierungsgaben sind die in Deutschland stationierten "Hunter"-Drohnen ausschließlich mit optischer Aufklärungstechnik ausgestattet.

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5. Mehr Transparenz bei Videostreams

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/KOS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf mehr Rechtssicherheit für Internetnutzer, die Videostreams anschauen. In einer Kleinen Anfrage (18/643) wollen die Abgeordneten erfahren, welche Konsequenzen die Regierung aus der Affäre um das im Internet zugängliche Videostream-Portal Redtube zu ziehen gedenkt. Die Anfrage zielt unter anderem auf das Problem, dass die Betrachter von Videostreams nur dann nicht wegen der Verletzung von Urheberrechten belangt werden können, wenn sie keine Vorlage nutzen, die "offensichtlich rechtswidrig hergestellt" oder auf illegale Weise öffentlich zugänglich gemacht wurde. Diese Feststellung hatte die Regierung in einer Antwort (18/246) auf eine Kleine Anfrage (18/195) der Linksfraktion getroffen.

Die Grünen kritisieren, dass "durchschnittliche" Verbraucher nur schwer erkennen könnten, ob Videostream-Angebote im Internet rechtswidrig seien. Dies sei von "juristischen Laien" kaum zu beurteilen. Die Regierung solle nun darlegen, unter welchen Voraussetzungen es für Bürger deutlich werden soll, dass die Nutzung von Videostream-Angeboten im Internet illegal ist. Auch soll die Regierung mitteilen, ob aus ihrer Sicht die Betrachter solcher Filme "keine allgemeine Nachforschungspflicht" trifft. Die Grünen fragen, ob nicht im Interesse von Verbrauchern die unbestimmten Rechtsbegriffe der "offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlage" aus dem Urheberrechtsgesetz gestrichen werden sollten. Zudem will die Fraktion wissen, ob die Bundesregierung angesichts der Auslegungsschwierigkeiten bei diesen unbestimmten Rechtsbegriffen beim Streaming generell einen "gesetzgeberischen Klarstellungsbedarf" sieht.

Im Dezember hatten zehntausende Internetnutzer, die sich über ein Streaming-Angebot Redtube-Filme angeschaut hatten, Abmahnungen erhalten: Die Betroffenen sollten 250 Euro zahlen und für die Zukunft eine Unterlassungserklärung abgeben. In der Anfrage der Grünen heißt es, diese Abmahnwelle habe offenbar Verbraucher verunsichert, "die Internet-Portale bisher in dem guten Glauben nutzen, dies sei rechtlich ohne weiteres zulässig".

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6. Sicherheit des AKW Gundremmingen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Sicherheit des Atomkraftwerks (AKW) Gundremmingen steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (18/644) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Um zu erfahren, ob das AKW die Sicherheitsanforderungen an Atomkraftwerke erfüllt, fragen die Abgeordneten unter anderem, inwiefern und in welchem Umfang das "Zusätzliche Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystem" (ZUNA) bislang zur Bewertung der Erdbebenfestigkeit der Nachkühlketten sowie zur Beherrschung von Störfällen herangezogen worden sei.

Die Fraktion begründet ihre Anfrage damit, dass die Bearbeitung eines bis Dezember 2013 anhängigen Antrags auf Leistungserhöhung für das AKW Gundremmingen Fragen zur sicherheitstechnischen Auslegung des Atomkraftwerks ergeben hätte.

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7. Löschung von Kinderpornos

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/KOS) Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im Jahr 2012 die Löschung von rund 5.500 kinderpornographischen Präsentationen im Internet in die Wege geleitet. Dies geht aus einer von der Regierung vorgelegten Unterrichtung (18/688) des Bundestags hervor. Nach dieser Übersicht wurden 75 Prozent dieser Angebote im Ausland ins Netz gestellt, bei einem Viertel der Fälle geschah dies im Inland. Insgesamt wurden laut der Unterrichtung 2012 vom BKA etwa 6.200 Hinweise auf solche Internet-Seiten bearbeitet. In rund 550 Fällen hätten die Urheber kinderpornographischer Internet-Präsentationen nicht ermittelt werden können. In etwa 150 Fällen hätten Hinweise aus rechtlichen Gründen nicht an einen ausländischen Kooperationspartner weitergeleitet werden können - dabei handele es sich in der Regel um Staaten, in denen für Sexualdelikte die Todesstrafe verhängt werde. Nach Einschätzung der Regierung funktioniert die Löschung kinderpornographischer Inhalte im Netz sehr gut, im Inland dauere dies im Schnitt zwei Tage, dies sei ein "gutes Ergebnis". Parallel zur Löschung, zu der die jeweiligen Provider aufgefordert werden, leitet das BKA in Deutschland auch die für die Strafverfolgung erforderlichen Schritte ein. In der Unterrichtung weist die Regierung darauf hin, dass Löschungsaktionen im Ausland länger dauerten, da dort die zuständigen Stellen Zeit für die inhaltliche Prüfung der betreffenden Internet-Präsentationen, zur Feststellung des Serverstandorts und zur Einleitung der Strafverfolgung benötigten. Seine Erkenntnisse übermittelt das BKA über das Interpol-Netzwerk an ausländische Behörden, heißt es in der Dokumentation. Wie in der Übersicht erläutert wird, arbeitet das BKA mit Kooperationspartnern zusammen, etwa mit Beschwerdestellen. Letztlich entscheide das BKA, ob ein Hinweis als "kinderpornographisch" einzuordnen sei.

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8. Kaum Ausweichverkehr wegen Lkw-Maut

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Nach der Einführung der Lkw-Maut auf vier- und mehrstreifigen Bundesstraßen sind in der Mehrzahl der Strecken keine signifikanten Verkehrsverlagerungen aufgetreten. Dies geht aus dem Bericht über Verkehrsverlagerungen auf das nachgeordnete Straßennetz infolge der Einführung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/689) vorgelegt hat.

Gab es signifikante Rückgänge an den Bundesstraßen mit Lkw-Maut, so führten diese nur in Ausnahmefällen zu einer Weiterverlagerung auf nachgeordnete Straßen, heißt es weiter. Wegen der erheblichen Zeitverluste seien die mautfreien Bundes- und Landesstraßen keine "wirkliche Alternative" für den schweren Lkw-Verkehr.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 111 - 5. März 2014 - 11:50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2014