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BUNDESTAG/4275: Heute im Bundestag Nr. 140 - 19.03.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 140
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 19. März 2014 Redaktionsschluss: 13:00 Uhr

1. Wanka skizziert ihre Agenda vor Ausschuss
2. Grüne mit Antrag zur IAEO gescheitert
3. Adoptionsvertrag ratifizieren
4. Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
5. Fragen zur Extremismusprävention
6. Stromtransport durch neue Leitung



1. Wanka skizziert ihre Agenda vor Ausschuss

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Berlin: (hib/ROL) "Wichtig ist die Prioritätensetzung zugunsten von Bildung, Wissenschaft und Forschung, die im Zehn-Prozent-Ziel und im Drei-Prozent-Ziel zum Ausdruck kommen", sagt Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU), die dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochvormittag im Berliner Paul-Löbe-Haus ihre Agenda für die nächsten Jahre vorstellte. Beim Drei-Prozent-Ziel strebt die Bundesregierung an, die Forschungsinvestitionen bei drei Prozent des Bruttoinlandsprodukt (BIP) konstant zu halten. Das Zehn-Prozent Ziel beinhaltet, dass ab 2015 jährlich zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Bildung und Forschung fließen sollen.

Zudem betonte die Ministerin, dass die Hightech-Strategie zu einer Innovations-Strategie ausgebaut werden müsste. Die Entwicklung neuer Formate sei wichtig. Mit der Hightech-Strategie richtet die Bundesregierung ihre Innovationspolitik auf wichtige gesellschaftliche Herausforderungen aus. Die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und die Rahmenbedingungen für Innovationen sollen dabei verbessert werden. Bei der Hightech-Strategie und der Innovations-Strategie sei es Wanka wichtig, die Zivilgesellschaft mit einzubinden, also den Bürgerdialog zu suchen.

Ein weiteres Themenfeld, das Johanna Wanka nannte, ist der Energiebereich und die Energieforschung. Künftig müsste ein Fahrplan entwickelt werden, was für Schwerpunkte man setzen wolle und wie sie abgearbeitet werden sollen.

Ferner waren in der Sitzung die hohen Studienanfängerquoten an den Universitäten immer wieder Thema. "Es ist eine große gesellschaftliche Leistung, dass wir in wenigen Jahren in diesen Größenordnungen zusätzliche Leistung aufgebaut haben", so Wanka zum Hochschulpakt. Der Pakt beinhaltet, dass Bund und Länder zusätzliche Mittel für den Ausbau von Studienmöglichkeiten frei gestellt haben und damit der stark steigenden Studiennachfrage gerecht werden wollen. Die Studienanfängerzahlen liegen mittlerweile bei rund 51 Prozent eines Jahrganges. "Und wir haben trotzdem keine Eltern und Studenten, die demonstrieren", führte Wanka als Beleg dafür an, dass das Prozedere der Eingliederung so vieler junger Menschen an den Universitäten im Wesentlichen gelungen sei.

Der Vertreter der CDU/CSU begrüßte im Wesentlichen die Vorhaben der Bundesministerin. Gleichwohl fragte er, ob es für jeden Hochschulanfängerplatz gleich viel Geld vom Bund geben müsste, egal wie lange der Student an der Hochschule bleibe. Auch der SPD-Vertreter stimmte in vielem der Bundesministerin zu, betonte aber, dass eine Bafög-Reform in dieser Legislaturperiode kommen müsste. Dem widersprach die Bundesministerin im weiteren Teil der Sitzung nicht. Die Vertreterin der Linken fragte unter anderem, wie es sein könnte, dass Schüler, die erfolgreich einen Hauptschulabschluss absolviert hätten, dann doch zu oft keine Lehrstelle fänden und nicht eingestellt werden würden. Der Vertreter der Grünen zeigt sich über den Koalitionsvertrag insgesamt enttäuscht und bemängelte unter anderem, dass es keine Ausgestaltung der Wissenschaftspakte im Vertrag gäbe. Die Bundesbildungsministerin führte aus, dass sie eine genauere Ausgestaltung gegenüber den Ländern als unpassend empfunden hätte. Wanka sagte: "Den Ländern im Detail etwas vorzuschreiben, da s wäre arrogant gewesen. Wir müssen mit den Ländern verhandeln. Der Umbau des Wissenschaftssystems ist ein Prozess."

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2. Grüne mit Antrag zur IAEO gescheitert

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist am Mittwochmorgen im Umweltausschuss mit ihrem Antrag (18/772) für mehr Transparenz bei der Veröffentlichung von Daten und Zahlen bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) gescheitert. Die CDU/CSU-Fraktion stimmte dagegen, einzig die Fraktion Die Linke unterstützte den Antrag.

Die Grünen hatten kritisiert, dass die IAEO, Berichten der japanischen Zeitung "Tokyo Shimbun" zufolge, mit den Präfekturen Fukushima und Fukui sowie der Medizinischen Fakultät von Fukushima Verträge ausgehandelt habe, die eine gegenseitige Geheimhaltung zu bestimmten Informationen garantierten, wenn dies eine der Parteien wünsche. Deshalb hatte die Fraktion von der Bundesregierung gefordert, ein Peer-Review-Verfahren anzustoßen, das konkrete Kriterien für die Geheimhaltung von Informationen entwickeln soll. In diesen Prozess sollten die IAEO-Mitgliedstaaten, unabhängige Experten sowie Interessenvertreter aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft mit einbezogen werden. Außerdem sollte sich die Regierung dafür einsetzen, dass "die systematische Verharmlosung" von radioaktiver Strahlung als Tagesordnungspunkt auf der 58. Generalkonferenz der IAEO im September im Wien offen diskutiert und beendet werde.

Die Unionsfraktion begründete die Ablehnung des Antrags mit dessen Bezugnahme auf einen Medienbericht. Auf der Grundlage eines Zeitungsartikels könnten schwerlich Aussagen getroffen werden. Im Vordergrund des Antrags stehe außerdem eher eine "Ächtung der IAEO" als eine ernsthafte Debatte, wie mehr Transparenz hergestellt werden könne.

Die Linksfraktion unterstützte das Anliegen des Antrags, die Transparenz in der Internationalen Atomenergie-Organisation zu erhöhen. Doch forderte sie darüber hinaus, die Rolle der IAEO insgesamt in den Blick zu nehmen. Diese sei eine "Förderorganisation für Atomenergie", denn laut ihrer Satzung solle sie "den Beitrag der Kernenergie zu Frieden, Gesundheit und Wohlstand weltweit beschleunigen und vergrößern". Nach Ansicht der Fraktion soll sich die IAEO aber international für den Verzicht auf Atomenergie einsetzen. Sie forderte die Bundesregierung auf, sich für eine entsprechende Änderung der Satzung stark zu machen.

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3. Adoptionsvertrag ratifizieren

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Die Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern in seiner 2008 revidierten Fassung wollen die Grünen auf den Weg bringen. In einem Gesetzentwurf (18/842) weist die Fraktion darauf hin, dass in Deutschland noch die ursprüngliche Version dieses Vertrags des Europarats aus dem Jahr 1967 gilt, das die "Sukzessivadoption" nur Ehepaaren erlaubt. Danach kann nur ein Ehegatte ein Kind, das von dem mit ihm verheirateten Partner bereits adoptiert worden ist, nachträglich ebenfalls adoptieren. Hierzulande ist dies hingegen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern rechtlich noch verwehrt. Im Februar 2013 hat jedoch das Verfassungsgericht entschieden, dass dieses Verbot der Sukzessivadoption bei Lesben und Schwulen dem Grundgesetz widerspricht und der Bundestag bis Ende Juni dieses Jahres eine verfassungskonforme Neuregelung verabschieden muss. Die revidierte Fassung des Europarats-Übereinkommens erlaubt den Mitgliedsländern des Straßburger Staatenbunds, das Recht auf Sukzessivadoptionen auch homosexuellen Lebenspartnern einzuräumen. Mit ihrem Vorstoß wollen die Grünen erreichen, dass die Karlsruher Rechtsprechung und die anstehende gesetzliche Neuregelung mit den Vorgaben des Europarats in Einklang stehen.

In dem Gesetzentwurf wird der historische Hintergrund erläutert. Bei der Formulierung des internationalen Abkommens 1967 gab es in Europa nirgendwo die rechtliche Möglichkeit, neben der Ehe auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften einzugehen. Seit Ende der achtziger Jahre ermöglichte indes eine wachsende Zahl von Staaten homosexuelle Lebenspartnerschaften - die auch Adoptionsrechte erhielten. Nach der 2008 revidierten Version des Europaratsvertrags steht Ehepaaren, Alleinerziehenden sowie Frauen und Männern, die in einer Partnerschaft leben, ein Adoptionsrecht zu. Zudem können die Mitgliedsnationen des Staatenbunds frei entscheiden, ob sie Adoptionsrechte auf homosexuelle Partnerschaften ausdehnen. Es liegt damit in der Kompetenz der einzelnen Länder, welche Paare sie von Adoptionsrechten ausschließen wollen. Nach Angaben der Grünen wurde das neu gefasste Adoptions-Übereinkommen von 2008 bislang von Dänemark, Finnland, Holland, Rumänien, Spanien und der Ukraine ratifiziert.

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4. Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Ausgaben der Bundesregierung für Öffentlichkeitsarbeit bis zum Jahr 2014 lassen sich noch nicht beziffern, da der Bundeshaushalt für dieses Jahr noch nicht in Kraft getreten ist. Dies antwortet die Bundesregierung (18/752) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/646).

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5. Fragen zur Extremismusprävention

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Förderung von Projekten durch die Bundesprogramme zur Extremismusprävention. In einer Kleinen Anfrage (18/745) will sie unter anderem wissen, worin der Unterschied besteht zwischen der bisherigen sogenannten Extremismusklausel und den im Zuwendungsbescheid an geförderte Projekte gemachten Ausführungen, dass Fördergelder nicht Projektpartner fließen dürfen, bei denen nach Einschätzung des Verfassungsschutzes oder der Bundesregierung die Möglichkeit einer Betätigung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung besteht. Zudem will die Fraktion darüber informiert werden, ob die Bundesregierung dieses Begleitschreiben als rechtlich verbindlich ansieht und ob sich daraus gegebenenfalls eine Pflicht zur Rückzahlung von Fördergeldern ergibt.

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6. Stromtransport durch neue Leitung

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Für die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung zwischen Lauchstädt und Meitingen interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/804). Dabei geht es vor allem um die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und um den öffentlichen Vorwurf, die Leitung diene hauptsächlich dem Transport von Braunkohlestrom nach Bayern. Die Bundesregierung soll auch angeben, ab wann Bayern auf Importe von Strom, insbesondere von Kohlestrom, verzichten kann. Erwartet werden zudem Aussagen zur Auslastung der neue Leitung mit Strom aus erneuerbaren Energien.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 140 - 19. März 2014 - 13:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2014