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BUNDESTAG/4355: Heute im Bundestag Nr. 219 - 30.04.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 219
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 30. April 2014 Redaktionsschluss: 10:35 Uhr

1. Adoptionsrechte für Homosexuelle
2. Einsatz von US-Drohnen
3. Kritische Fragen zu Grippemitteln
4. Überprüfung der Organspendenpraxis
5. "Mögliche Bespitzelung von Journalisten"



1. Adoptionsrechte für Homosexuelle

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/KOS) Der Plan der Koalitionsfraktionen, eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr Adoptionsrechte zuzugestehen, steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag. Dem Hearing liegt ein von der Union und der SPD eingebrachter Gesetzentwurf (18/841) zugrunde, der homosexuellen Paaren die sogenannte "Sukzessivadoption" gestatten will: Danach sollen Lesben und Schwule ein Kind, das von ihrem Partner bereits adoptiert worden ist, nachträglich ebenfalls adoptieren können. Den Grünen geht diese Neuerung nicht weit genug, sie fordern in einer Gesetzesvorlage unter der Nr. 18/577 (neu), im Adoptionsrecht alle Vorschriften, die Ehepaare betreffen, in vollem Umfang auf Lebenspartnerschaften zu übertragen. Thema der Anhörung ist zudem ein Gesetzentwurf der Grünen (18/842), der die Ratifizierung des Europarats-Vertrags über die Adoption von Kindern in seiner 2008 revidierten Fassung verlangt.

Nach bisherigem Recht können Homosexuelle das leibliche Kind des Partners adoptieren, was als "Stiefkindadoption" firmiert. Verboten ist hingegen solchen Partnerschaften bislang die Sukzessivadoption, die laut Bürgerlichem Gesetzbuch Ehepaaren vorbehalten ist. Indes hat das Verfassungsgericht im Februar 2013 geurteilt, dass die Untersagung von Sukzessivadoptionen bei Lebenspartnerschaften mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei, weil auf diese Weise der Anspruch auf Gleichbehandlung verletzt werde. In dieser Entscheidung verpflichtete Karlsruhe den Bundestag, bis Ende Juni 2014 für Sukzessivadoptionen eine Regelung zu verabschieden, die mit den Anforderungen der Verfassung in Einklang steht. Mit ihrem Gesetzentwurf will die Koalition nun diese Vorgabe umsetzen.

Auf das Recht zur gemeinsamen Adoption eines Kindes müssen Lesben und Schwule jedoch weiterhin verzichten, dies soll vor allem auf Drängen der Union auch in Zukunft Ehepaaren vorbehalten bleiben. Im Februar dieses Jahres lehnte Karlsruhe den Vorstoß eines Berliner Amtsgerichts ab, das die Untersagung der gemeinschaftlichen Adoption bei Lebenspartnerschaften als grundgesetzwidrige Ungleichbehandlung gegenüber Ehepaaren kritisiert hatte.

Die Grünen machen sich dafür stark, Ehepaare und homosexuelle Partnerschaften bei der Adoption rechtlich völlig gleichzustellen. Nach dem Gesetzentwurf der Oppositionsfraktion würde Lesben und Schwulen auch die gemeinsame Adoption eines Kindes erlaubt. Das Verfassungsgericht habe in seinem Urteil erklärt, zwischen der Ehe und einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bestünden keine Unterschiede, "welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten". Zum Wohle der in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften lebenden Kinder müssten deshalb alle Vorschriften, die Ehepaare betreffen, auf Lebenspartnerschaften ausgeweitet werden.

In ihrer zweiten Gesetzesvorlage plädieren die Grünen für die Ratifizierung des revidierten Europarats-Abkommens zum Adoptionsrecht, weil in der Bundesrepublik noch die alte Version dieser Übereinkunft aus dem Jahr 1967 gelte, die eine Sukzessivadoption nur Ehepaaren gestattet. Die neue Fassung des Vertrags räumt hingegen den Mitgliedsnationen des Straßburger Staatenbunds das Recht ein, die Sukzessivadoption auch homosexuellen Partnerschaften zu erlauben - allerdings sind die Europaratsländer zu einem solchen Schritt nicht verpflichtet. Gleiches gilt für die gemeinsame Adoption von Kindern durch Lesben und Schwule: Die Mitgliedsnationen des Staatenbunds dürfen dieses Recht gleichgeschlechtlichen Paaren zugestehen, müssen dies aber nicht tun. Im Gesetzentwurf der Koalition heißt es denn auch, man werde von dieser Möglichkeit "keinen Gebrauch machen".

Das Hearing findet im Raum 2.600 des Paul-Löbe-Hauses statt und beginnt am 5. Mai 2014 um 13 Uhr. Zu der Anhörung sind sieben Sachverständige geladen, beispielsweise Isabelle Götz, Richterin am Oberlandesgericht München, Jacqueline Kauermann-Walter vom Sozialdienst katholischer Frauen oder Arnd Uhle, Rechtsprofessor an der TU Dresden.

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Rechtausschusses anmelden
(Tel: 030/227-32430,
Fax: 030/227-36081, e-mail: rechtsausschuss@bundestag.de).

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2. Einsatz von US-Drohnen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Einsatz von US-Drohnen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/1214) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1059). Wie die Bundesregierung darin schreibt, hat ihr die amerikanische Regierung "versichert, dass von amerikanischen Stützpunkten in Deutschland Einsätze bewaffneter ferngesteuerter Luftfahrzeuge weder geflogen noch befehligt werden". Die amerikanische Regierung habe dies auf Nachfrage der Bundesregierung versichert.

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3. Kritische Fragen zu Grippemitteln

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Kritische Fragen zu Grippemitteln richtet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1227) an die Bundesregierung. Tamiflu (Roche) und Relenza (GlaxoSmithKline) seien die derzeit meistverkauften Grippemittel, jedoch sei die Wirksamkeit der beiden Medikamente laut aktuell veröffentlichten Studien (Cochrane-Collaboration) zweifelhaft.

Demnach habe die Auswertung der vollständigen Zulassungsstudien ergeben, dass Tamiflu und Relenza nicht geeignet seien, Grippe wirkungsvoll zu bekämpfen beziehungsweise dieser vorzubeugen, schreiben die Abgeordneten. Beide Medikamente bewirkten auch nicht, dass weniger Patienten in Krankenhäuser eingewiesen werden mussten. Dafür sei das Risiko von Nebenwirkungen durch die Einnahme der Grippemittel gestiegen.

Vor diesem Hintergrund sei der weitere Einsatz der Mittel und auch die "Bevorratung" damit "deutlich zu hinterfragen", schreiben die Grünen weiter und verweisen in dem Zusammenhang auf die Entscheidung der Behörden in Bund und Ländern, nach dem Ausbruch der sogenannten Schweinegrippe 2009 beide Mittel in großen Mengen zu bestellen. Die Grünen wollen von der Regierung nun unter anderem wissen, wie die beiden fraglichen Grippemittel angesichts der neuen Studien beurteilt werden.

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4. Überprüfung der Organspendenpraxis

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will mehr wissen über die Arbeit der Kommission zur Überprüfung der Transplantationszentren in Deutschland. Die sogenannte Prüfungskommission nach Paragraf 12 des Transplantationsgesetzes (TPG) habe die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und einschlägigen Richtlinien zur Vergabe von Spenderorganen zu überwachen, schreiben die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/1226) an die Regierung.

Nachdem im Sommer 2012 bekannt geworden sei, dass am Uniklinikum Göttingen und anderen Universitätskliniken Patientendaten manipuliert worden seien, um Patienten bei der Vergabe von Spenderorganen zu bevorzugen, habe es intensive Kontrollen gegeben. Derzeit überprüfe die Kommission alle deutschen Herz- und Nieren-Transplantationsprogramme hinsichtlich möglicher Auffälligkeiten und Wartelistenmanipulationen.

Zur Überprüfung der Leber-Transplantationsprogramme habe die Kommission schon am 4. September 2013 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Im Nachgang dazu sei in der Presse "teilweise erhebliche Kritik an der Arbeit der Prüfkommission" laut geworden. Nun wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, wie die Kontrollen vor Ort abgelaufen sind.

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5. "Mögliche Bespitzelung von Journalisten"

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Eine "mögliche Bespitzelung von Journalisten und Journalistinnen durch den Verfassungsschutz auch außerhalb Niedersachsens" beschäftigt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/1235). Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, wie viele Personen unter den Berufsbezeichnungen Journalist, Rechtsanwalt oder Arzt im Zeitraum von 1998 bis 2013 in den Datenbanken der Bundesnachrichtendienste erfasst waren.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 219 - 30. April 2014 - 10:35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2014