Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/4380: Heute im Bundestag Nr. 245 - 12.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 245
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 12. Mai 2014 Redaktionsschluss: 10:45 Uhr

1. Grüne: Dispozinsen begrenzen
2. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen
3. 30 Verletzte durch rechtsextreme Gewalt
4. Konflikt über Drohnenangriffe
5. Nur wenige Ermittlungen
6. Exporte über den Hamburger Hafen



1. Grüne: Dispozinsen begrenzen

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/KOS) Eine Begrenzung der zu hohen Dispositions- und Überziehungszinsen auf ein "vertretbares" Niveau per Gesetz fordern die Grünen, da sich entsprechende Selbstverpflichtungen der Banken und Mahnungen an die Adresse der Kreditinstitute als wirkungslos erwiesen hätten. In einem Antrag (18/1342) wirft die Fraktion den Banken eine "Abzocke" der Verbraucher vor. Bei einer Überschreitung des Kontos in einem vom Geldinstitut erlaubten Rahmen (Dispokredit) würden die Zinsen im Schnitt bei 11,3 Prozent liegen. Die Zinsen, die bei der Inanspruchnahme eines Kontos über den geduldeten Rahmen hinaus fällig werden (Überziehungszinsen), würden bis zu 22,5 Prozent reichen, kritisiert die Oppositionspartei. Angesichts des historisch niedrigen Leitzinses der Europäischen Zentralbank von derzeit 0,25 Prozent seien diese hohen Zinssätze "nicht akzeptabel". Seit einigen Jahren sei zu beobachten, "dass einige Banken Dispo- und Überziehungszinsen in nicht nachvollziehbarer Höhe berechnen", heißt es in dem Antrag. In jüngster Zeit hätten vereinzelt Kreditinstitute ihren Dispozins deutlich gesenkt sowie die Trennung zwischen Dispo- und Überziehungszins aufgehoben. Dies zeige, dass ein solcher Schritt die Banken nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringe. Die Grünen plädieren dafür, Dispo- und Überziehungszinsen auf ein Niveau zu begrenzen, das einerseits dem Verbraucherschutz Rechnung trage und andererseits die Refinanzierungs- und Risikokosten der Banken berücksichtige.

Aus Sicht der Fraktion reichen die von der Koalition geplanten Maßnahmen nicht aus. Nach dem Konzept von Union und SPD müsse ein Geldinstitut einen Kunden im Falle der Inanspruchnahme eines Dispokredits warnen, auch solle die Bank zur Beratung eines Kunden verpflichtet werden, dessen Konto sich über längere Zeit im Soll befinde. Auf diese Weise werde das Problem überzogener Dispo- und Überziehungszinsen nicht gelöst, kritisieren die Grünen. Die Verbraucher würden nicht vor hohen Kosten geschützt.

*

2. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im ersten Quartal 2014 haben in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung 26 rechtsextremistische Musikveranstaltungen stattgefunden, darunter elf Konzerte und 15 Liederabende. Dabei wurden die Konzerte von insgesamt etwa 1.350 Teilnehmern besucht und 14 der Liederabende von insgesamt zirka 830 Personen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/1314) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1192) hervorgeht. Bei einem Liederabend ist die Besucherzahl den Angaben zufolge nicht bekannt.

*

3. 30 Verletzte durch rechtsextreme Gewalt

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) In Deutschland sind im März dieses Jahres 30 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/1317) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1190) hervor.

Danach wurden für März 2014 nach vorläufigen Zahlen insgesamt 990 solcher Straftaten gemeldet, darunter 48 Gewalttaten. Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich den Angaben zufolge auf 447. Fünf Personen seien vorläufig festgenommen worden. Gegen einen Mann wurde laut Vorlage Haftbefehl erlassen.

*

4. Konflikt über Drohnenangriffe

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/KOS) Die Regierung lehnt es ab, die vom Generalbundesanwalt verfügte Einstellung der Ermittlungen zu der Tötung des deutschen Staatsbürgers Bünyamin E. durch eine US-Kampfdrohne im Oktober 2010 in Pakistan zu kommentieren. In einer Antwort (18/1318) wird die von der Linken in einer Kleinen Anfrage (18/1186) formulierte Kritik zurückgewiesen, beim Vorgehen des Generalbundesanwalts handele es sich um eine "politische Entscheidung, die dem Kurs der Bundesregierung geschuldet sein dürfte". Dessen Beschluss sei vielmehr "auf Grundlage einer umfassenden rechtlichen Prüfung am Maßstab von Gesetz und Recht" erfolgt. Da der Dienstaufsicht und dem Weisungsrecht des Justizministers gegenüber dem Generalbundesanwalt Grenzen gesetzt seien, heißt es in der Antwort, werde die Arbeit der Bundesanwaltschaft "in aller Regel keiner inhaltlichen Einzelfallkontrolle unterzogen". Beim Drohneneinsatz sei von Karlsruhe allein zu prüfen gewesen, ob Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuchs und des Strafgesetzbuchs verletzt worden seien.

Auf dieser Basis seien neben dem Verfahren im Fall von Bünyamin E. auch Ermittlungen zu einer in Pakistan im März 2012 erfolgten Drohnenattacke mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, schreibt die Regierung. Ein weiteres Verfahren wegen der mutmaßlichen Verletzung einer deutschen Staatsbürgerin durch eine Drohne im Oktober 2012 in Pakistan sei noch nicht beendet. Laut Antwort haben zudem fünf Beobachtungsvorgänge im Zusammenhang mit "vermeintlichen Drohnenangriffen" nicht zu Ermittlungen geführt. Ein aufgrund einer Strafanzeige von Abgeordneten der Linken gegen die Regierung wegen Unterstützung des Einsatzes von Kampfdrohnen eingeleiteter Beobachtungsvorgang sei ebenfalls nicht in Ermittlungen gemündet. Zwei weitere Beobachtungsvorgänge sind nach Angaben der Regierung noch nicht abgeschlossen.

In ihrer Anfrage hatte die Fraktion den Justizminister aufgefordert, den Generalbundesanwalt mit Ermittlungen zu beauftragen, wenn es die Regierung ernst meine mit der Aufklärung von "außergerichtlichen Hinrichtungen mit US-Kampfdrohnen". In der Anfrage hatte sich die Fraktion kritisch mit der Begründung auseinandergesetzt, mit der Karlsruhe die Ermittlungen im Fall von Bünyamin E. beendet hatte. In Pakistan sei ein bewaffneter Konflikt in Gang, zitierte die Oppositionspartei die Einstellungsverfügung, bei dem "gegnerische Kombattanten bzw. feindliche Kämpfer" zum "Ziel von Kampfhandlungen" gemacht werden könnten. Die Anfrage gab den Karlsruher Beschluss mit den Worten wieder, bei Bünyamin E. habe es sich um ein Mitglied "organisierter bewaffneter Gruppen" gehandelt, der getötet werden dürfe. Der Generalbundesanwalt erkenne in seiner Entscheidung an, so die Linke, dass Drohneneinsätze im pakistanischen Grenzgebiet im Verantwortungsbereich der CIA und damit einer zivilen Behörde lägen, doch würden aus Karlsruher Sicht CIA-Angehörige unter den "Streitkräfte-Begriff" fallen. Die Fraktion verwies darauf, dass das Vorgehen des Generalbundesanwalts bei Ermittlungen zu Drohnen-Angriffen auch von Menschenrechtsgruppen beklagt werde.

In ihrer Anfrage hatte die Linke den früheren Drohnenpiloten Brandon Bryant mit den Worten zitiert, ohne Deutschland sei "der gesamte Drohnen-Krieg des US-Militärs nicht möglich", stets flössen die Daten über die US-Basis Ramstein. In der Antwort der Regierung heißt es dazu, Washington habe versichert, dass Drohneneinsätze der US-Streitkräfte nicht aus Deutschland befehligt oder geflogen würden. Die Linke wiederum führte in ihrer Anfrage aus, Bryant habe in diesem Zusammenhang nicht von "befehligt" und "geflogen" gesprochen, sondern über eine enge Kooperation mit Ramstein und über eine Nutzung der dortigen digitalen Infrastruktur berichtet. Bryant habe zudem auf das "Distributed Ground System 4" (DGS-4) in Ramstein aufmerksam gemacht, mit dessen Hilfe Videobilder von US-Drohnen "überwacht, analysiert und an die zuständigen Stellen verbreitet" würden. Dazu schreibt die Regierung, ihr lägen keine eigenen Erkenntnisse zu DGS-4 vor. Insbesondere verfüge man nicht über Informationen, "die auf eine unmittelbare Steuerung von Drohnen durch DGS-4 hindeuten".

*

5. Nur wenige Ermittlungen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/KOS) Der Generalbundesanwalt hat im vergangenen Jahr nach Paragraph 89a des Strafgesetzbuches, der sich gegen die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat" richtet, zwei Ermittlungsverfahren gegen insgesamt sieben Beschuldigte eingeleitet, und zwar im Bereich des Islamismus. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung (18/1295) auf eine Kleine Anfrage der Linken (18/1114) heißt, hat der Generalbundesanwalt als Folge dieser 2013 begonnenen Ermittlungen inzwischen in diesem Jahr gegen vier Beschuldigte Anklage erhoben, wobei die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch ausstehe. Laut Antwort richtete sich eines der beiden Verfahren gegen deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts, außerhalb der EU gegen Paragraph 89a verstoßen zu haben. Nach Angaben der Regierung leitete der Generalbundesanwalt 2013 keine Ermittlungen nach Paragraph 89b und nach Paragraph 91 ein. Beim Paragraphen 89b geht es um die "Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat" und beim Paragraphen 91 um die "Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat".

In ihrer Kleinen Anfrage hatte die Linke von der Regierung auch wissen wollen, wie sie die praktische Wirksamkeit der 2009 ins Strafgesetzbuch integrierten drei Anti-Terror-Paragraphen 89a, 89b und 91 beurteilt und wie sie die Konsequenzen dieser Bestimmungen für die Bürgerrechte einschätzt. Dazu heißt es in der Antwort, dass die Neuregelung erst seit August 2009 in Kraft sei und dass deshalb für eine Bewertung nur eine "schmale Datenbasis" vorhanden sei. Eine abschließende Beurteilung sei erst möglich, wenn ein breiteres Datenmaterial zur Verfügung stehe. Die Frage, ab wann eine ausreichend große Datenbasis vorliege, könne "nicht abstrakt" beantwortet werden, schreibt die Bundesregierung.

*

6. Exporte über den Hamburger Hafen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach bestimmten über den Hamburger Hafen ausgeführten Gütern erkundigt sich die Fraktion die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/1231). Erwartet werden Angaben zu den Werten bestimmter Positionen und zu den Bestimmungshäfen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 245 - 12. Mai 2014 - 10:45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2014