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BUNDESTAG/4839: Heute im Bundestag Nr. 040 - 26.01.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 040
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 26. Januar 2015, Redaktionsschluss: 16.15 Uhr

1. Wirtschaft: Zu hoher Energieaudit-Aufwand
2. Beobachtung von DDR-Bürgern durch den BND
3. Existenzminimumbericht kommt in Kürze
4. Prüfung von Export von Kernbrennstoff
5. Brennelementefabrik in Lingen
6. Ökonomie und Schutz der Biodiversität



1. Wirtschaft: Zu hoher Energieaudit-Aufwand

Ausschuss für Wirtschaft und Energie/Öffentliche Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Industrie und Handel haben auf einen hohen Aufwand durch geplante Energieaudits in ihren Unternehmen hingewiesen. In einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag erklärten Branchenvertreter außerdem, die sich aus dem Gesetzentwurf der Regierung vorgesehene Frist zum Abschluss der Überprüfungen und Bewertungen von Energiequellen und Energieverbrauch sei nicht einzuhalten. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373, 18/3788) sieht eine Verpflichtung großer Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits in regelmäßigen Abständen vor. Die Pflicht zur Durchführung dieser Energieaudits soll einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der EU schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Energieeffizienz in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gesteigert wird.

Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) forderte in seiner Stellungnahme, bei verbundenen Unternehmen müssten Gesamtaudits ermöglicht werden, um die Kosten senken zu können. Andernfalls müssten große Unternehmen mit vielen verbundenen Tochterunternehmen für jedes Unternehmen ein separates Audit erstellen. Auch bezeichnete es der BDI als nicht möglich, bis zum 5. Dezember alle Audits abzuschließen. Es müsse dafür gesorgt werden, dass es ausreiche, wenn mit der Durchführung der Energieaudits bis zum 5. Dezember begonnen werde. Dies schlug auch Michael Mai (Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien) vor. Professor Jan Uwe Lieback (GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme) empfahl in seiner Stellungnahme, firmeninterne Experten zur Durchführung der Audits heranzuziehen, um die Frist 5. Dezember einhalten zu können. Die Berichte könnten von einer staatlich geprüften Stelle auf Konformität geprüft werden.

Der Handelsverband Deutschland warnte davor, an jedem Standort eines Unternehmens Energieaudits durchführen zu lassen. Bei einer Auditierungspflicht für alle Filialen würde dies für ein Unternehmen mit 1.000 Filialen zu Mehrkosten von 11,2 Millionen Euro führen. Es gebe Unternehmen mit bis zu 7.000 Filialen. "Eine Auditierung spart jedoch keine Energie ein, sondern zeigt lediglich Einsparpotenziale auf. Diese Investitionen in die Auditierung fehlen den Handelsunternehmen dann für die Umsetzung der eigentlichen Energieeinsparmaßnahmen." Mai erklärte, ein Energieaudit könne nur ein erster Schritt sein und setze nicht zwangsläufig einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Gang.

Dagegen begrüßte Professor Marc Ringel (Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtlingen-Geislingen) die Pflicht großer Unternehmen zur Durchführung regelmäßiger Audits: "Dies ist geeignet, die weiterhin beträchtlichen Energieeinsparpotenziale in der Industrie und im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen zu erschließen." Auch die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) begrüßte den Gesetzentwurf ausdrücklich. DENEFF-Vertreterin Charlotte Ruhbaum erklärte, für energieintensive Unternehmen gebe es durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Ökosteuer Anreize für ein Energie-Monitoring. Bei nicht-energieintensiven Unternehmen fehle dieser Anreiz jedoch. Dabei hätten die 50.000 von dem Gesetz erfassten Unternehmen einen wichtigen Anteil am Gesamtenergieverbrauch. "Damit schließt das Gesetz eine wesentliche Politiklücke und setzt Anreize mit Maß", erwartet die DENEFF in der schriftlichen Stellungnahme.

Dem Forum Ökologische Marktwirtschaft (FÖS) ging der Gesetzentwurf noch nicht weit genug. FÖS-Vertreterin Swantje Küchler forderte in ihrer Stellung die Einbeziehung energieintensiver, mittelgroßer Unternehmen in das Gesetz. Außerdem müsse die Qualität der Energieaudits und die Qualifikation der Auditoren sichergestellt werden.

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2. Beobachtung von DDR-Bürgern durch den BND

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die "Beobachtung von Funktionsträgern und sonstigen Bürgern der DDR durch westdeutsche Nachrichtendienste" ist Thema der Antwort der Bundesregierung (18/3773) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3475). Darin verweist die Regierung darauf, dass die Bürger der DDR mit dem 3. Oktober 1990 zu Staatsbürgern der Bundesrepublik geworden seien. Zuvor hätten die Organisation Gehlen (1946 bis 1956) und von 1956 bis April 1990 der Bundesnachrichtendienst (BND) im Rahmen ihres Aufklärungsauftrages zu Funktions- und Mandatsträgern des Staats- und Parteiapparates der sowjetischen Besatzungszone und später der DDR zu zirka 26.000 Personen Informationen erhoben. Der BND habe außerdem Informationen zu zirka 18.500 Angehörigen der Nationalen Volksarmee (NVA) erfasst sowie zu zirka 27.000 Personen, die erkannte Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) waren.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) "führte und führt ausschließlich personenbezogene Vorgänge zu Personen, bei denen Anhaltspunkte dafür vorlagen beziehungsweise vorliegen, dass sie Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützten/unterstützen oder im Auftrag eines fremden Nachrichtendienstes gegen die Bundesrepublik Deutschland tätig wurden beziehungsweise werden", heißt es in der Antwort weiter. Darunter hätten bis 1990 auch Bürger der damaligen DDR fallen können.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, lag es im Auftrag des BND, zu leitenden Funktionären in Partei und Staat Lebensdaten, Werdegang, Auszeichnungen, Reisen, weitere personenbezogene Daten und Kontakte zu Dritten zu erfassen. Beim Aufbau des Parteiapparates seien Informationen grundsätzlich ab der Ebene der ZK-Abteilungen erhoben worden. Beim Aufbau des Staatsapparates hätten Informationen zur Volkskammer, zum Staatsrat, zum Ministerrat sowie den Einzelministerien oder sonstigen zentralen Organen des Staatsapparates interessiert.

Eine nachrichtendienstliche Bearbeitung durch die Spionageabwehr des BfV fand den Angaben zufolge grundsätzlich nur zu Personen statt, die als Angehörige oder Agenten von Nachrichtendiensten gegen die Bundesrepublik eingesetzt waren. Zu diesem Personenkreis gehörten laut Vorlage vor allem ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des MfS und des Militärischen Nachrichtendienstes der DDR. Mitglieder und Kandidaten des Politbüros und des Zentralkomitees der SED, die SED-Kreisleitungen und SED-Bezirksleitungen sowie Mitglieder der Volkskammer seien keine Zielobjekte der Spionageabwehr gewesen.

Das BfV habe in der Vergangenheit im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung auch Informationen über die sogenannte "Westarbeit der SED" gesammelt, schreibt die Regierung weiter. Dies habe grundsätzlich auch Informationen zu Personen aus der politischen Führung sowie der Massenorganisationen der ehemaligen DDR betroffen.

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3. Existenzminimumbericht kommt in Kürze

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat angekündigt, den Zehnten Existenzminimumbericht in Kürze vorzulegen. In einer Antwort (18/3767) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3335) heißt es, danach werde zu prüfen sein, wie das Ergebnis umzusetzen sein werde. Zur Höhe der möglichen Mehrausgaben durch eine Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes wollte die Regierung jetzt noch keine Stellung nehmen.

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4. Prüfung von Export von Kernbrennstoff

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung unterstützt die Prüfung einer Rücknahme und Behandlung graphitbasierten Kernbrennstoffs aus Deutschland durch die USA. Dort sollen sie zu einer schadlosen Verwertung zu friedlichen Zwecken im Rahmen der zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem US-Department of Energy bestehenden Kooperation verwendet werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3759) auf die Kleine Anfrage der Linken (18/3666) zu einem eventuellen Export von abgebrannten Kugelbrennelementen aus der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich(AVR Jülich) in die USA. Für die Bundesregierung sei die Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt das Leitkriterium zum Umgang mit den Kernbrennstoffen aus dem AVR-Behälterlager in Jülich. Das Verwaltungsverfahren zur Verlängerung der Genehmigung einer Aufbewahrung der Brennelemente (AVR-BE) in Jülich habe wegen seiner Komplexität noch nicht abgeschlossen werden können.

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5. Brennelementefabrik in Lingen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen hat im Jahr 2014 insgesamt 774 Brennelemente ausgeliefert, viele davon an französische, deutsche und finnische Atomkraftwerke. Seit 2009 seien es insgesamt 1.336 Brennelemente gewesen, wie die Bundesregierung in einer Antwort (18/3771) auf eine Kleine Anfrage (18/3576) der Fraktion Die Linke schreibt.

Die Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen sei Teil der internationalen Brennelementefertigungsaktivitäten des französischen Staatskonzerns AREVA, heißt es darin weiter. Der Bundesregierung seien derzeit keine Pläne bekannt, dass Aktivitäten aus Deutschland ins Ausland verlagert werden sollen. Durch den deutschen Ausstieg aus der kerntechnischen Stromerzeugung falle für das deutsche Tochterunternehmen jedoch ein großer Teil des Heimatmarktes weg. Gleichzeitig sei die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt erschwert.

Nach Angaben der Bundesregierung setzt die ANF seit Fertigungsbeginn 1979 gadoliniumoxidhaltige Uranpellets ein. Diese würden seit Mitte des Jahres 2014 auch durch die ANF gefertigt. Im Rahmen einer aufsichtlichen Prüfung hätten sich daraus keine Auswirkungen auf das in bisherigen Genehmigungen festgelegte Sicherheitsniveau der ANF oder Änderungen sicherheitstechnischer Grenzwerte ergeben. Der Einsatz von Gadoliniumoxid in den Brennelementen habe weder einen Einfluss auf das Abklingverhalten noch auf die weitere Zwischenlagerung der Brennelemente in Castor-Behältern. Alle eingesetzten und die durch Neutronenabsorption entstehenden Gadoliniumisotope selbst seien nicht radioaktiv. Auswirkungen auf die Endlagerungsbedingungen könnten jedoch erst nach Vorliegen von konkreten Endlagerungsbedingungen bewertet werden, betont die Regierung.

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6. Ökonomie und Schutz der Biodiversität

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Bericht

Berlin: (hib/JOH) Eine stärkere ökonomische Ausrichtung der Biodiversitätspolitik ist Thema eines Berichts (18/3764), den das Büro für Technikfolgenabschätzung (TAB) dem Bundestag im Auftrag des zuständigen Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vorgelegt hat. Er soll den Parlamentariern Informationen liefern, aber auch konkrete Handlungsfelder und Regelungsoptionen für die Befassung mit dem Thema "Biologische Vielfalt" aufzeigen.

Die Wissenschaftler kommen unter anderem zu dem Fazit, dass die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Biodiversität als öffentliches Gut mehr denn je als eine gesellschaftliche und globale Gesamtaufgabe zu begreifen sei, die nicht allein dem Markt überlassen werden sollte. Auch in Zeiten knapper Haushaltskassen brauche der Erhalt der Biodiversität weiterhin politisches Engagement, öffentliche Mittel und den gesellschaftlichen Dialog.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 040 - 26. Januar 2015 - 16.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2015


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