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BUNDESTAG/4962: Heute im Bundestag Nr. 163 - 25.03.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 163
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. März 2015, Redaktionsschluss: 11.40 Uhr

1. Disput um Datenspeicherung
2. Ausschuss berät über Präventionsgesetz
3. Agrarausschuss lehnt Antibiotika-Antrag ab
4. Linke scheitert mit Antrag zu Wohnungsnot
5. Technologietransfer muss gefördert werden
6. Unterschrift für UN-Vertrag gefordert


1. Disput um Datenspeicherung

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/SCR) Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung (VDS) hat im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwochmorgen für Diskussionen gesorgt, allerdings nicht auf inhaltlicher, sondern auf Ebene der Geschäftsordnung. Mit Stimmen der Vertreter von CDU/CSU und SPD wurde der eigentlich vorgesehene Tagesordnungspunkt, ein Bericht der Bundesregierung zu dem Vorhaben, vertagt.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion, die den Antrag gestellt hatte, argumentierte, dass derzeit keinerlei Informationen zu dem Vorhaben vorlägen. Es sei nicht sinnvoll, im "luftleeren Raum" zu diskutieren. Zunächst müssten Innen- und Justizministerium Vorarbeiten leisten.

Ein Vertreter der CDU/CSU schloss sich der Argumentation des Koalitionspartners an. Das Thema sei in der Vergangenheit häufig diskutiert worden und werde auch zu einem späteren Zeitpunkt debattiert werden. "Wasserstandsmeldungen" nach wenigen Tagen der Befassung lehnte der CDU/CSU-Vertreter ab.

Die Vertagung stieß auf Kritik der Oppositionsfraktionen. Ein Vertreter der Fraktion Die Linke monierte das Vorgehen mit Verweis auf das grundgesetzlich verbriefte Fragerecht von Abgeordneten. Zudem gebe es abseits inhaltlicher Fragen zum Beispiel Klärungsbedarf hinsichtlich des Zeitrahmens für das Vorhaben. Ähnlich argumentierte auch ein Vertreter der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen.

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2. Ausschuss berät über Präventionsgesetz

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/PK) Die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses haben sich am Mittwoch mit dem Präventionsgesetz der Bundesregierung (18/4282) befasst. Regierung und Opposition sind sich im Grundsatz einig, dass Gesundheitsförderung und Prävention ausgebaut werden müssen, um Risikofaktoren wie mangelnde Bewegung, unausgewogene Ernährung, Rauchen, übermäßigen Alkoholkonsum oder chronische Stressbelastungen zu reduzieren und Folgekrankheiten zu vermeiden.

Gesundheits-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) sagte, es gehe darum, die Prävention in den Lebenswelten der Menschen zu verankern, also etwa in der Kita, in Schulen, in der Arbeitswelt oder in Pflegeeinrichtungen. Neben den Krankenkassen bekämen auch die Pflegekassen einen Präventionsauftrag. Zudem würden die Private Krankenversicherung (PKV) und private Pflegeversicherungen in das Konzept einbezogen. Als Orte des Präventionsgeschehens seien die Kommunen zu betrachten.

Das Gesetz zielt auch konkret darauf ab, den Impfstatus der Bevölkerung zu verbessern, unter anderem durch eine verpflichtende Impfberatung, bevor Eltern ihre Kinder in eine Kita geben. Widmann-Mauz betonte, gerade Kleinkinder würden oft zu spät oder gar nicht geimpft. Dies werde mit Sorge gesehen.

Vertreter von SPD, Linken und Grünen erinnerten daran, dass Präventionsangebote gerade von jenen Bevölkerungsschichten oft nicht wahrgenommen werden, die sie am dringendsten benötigen. Daher sei es so wichtig, die Menschen in ihren konkreten Lebenswelten zu erreichen.

Die Opposition hat eigene Anträge zum Thema eingebracht, die im Ausschuss ebenfalls eingeführt wurden. Der Antrag der Fraktion Die Linke (18/4322) zielt auf die "Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit" ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in ihrem Antrag (18/4327) "Gerechtigkeit und Teilhabe durch ein modernes Gesundheitsförderungsgesetz".

Die Opposition machte deutlich, dass arme Menschen und solche aus bildungsfernen Familien oft auch einen schlechteren allgemeinen Gesundheitszustand aufwiesen. Dem müsse gezielt entgegen gewirkt werden. Die betriebliche Gesundheitsförderung sei vor allem in kleinen Firmen wichtig. Gesundheitsbelastungen ergäben sich aber auch in der Alltagswelt durch Stress, Lärm und Verkehr. Die Opposition sprach sich dafür aus, die Forschung auf dem Gebiet der Prävention gezielt auszubauen und auch regelmäßige Fortschrittsberichte vorzulegen.

Der Regierungsentwurf sieht vor, die Gesundheitsförderung und Prävention auf jedes Lebensalter und in alle Lebensbereiche auszudehnen. Die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung werden ab 2016 mehr als verdoppelt. Zusammen mit dem Beitrag der Pflegekassen stehen künftig rund 511 Millionen Euro im Jahr für präventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.

Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen weiterentwickelt werden. Zur Beratung gehört die Klärung des Impfstatus. Im Rahmen einer Nationalen Präventionskonferenz sollen sich die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung des Bundes, der Länder, Kommunen und Sozialpartner auf ein Vorgehen verständigen.

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3. Agrarausschuss lehnt Antibiotika-Antrag ab

Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Berlin: (hib/EIS) Die Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung ist im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft vorläufig vom Tisch. Ein Antrag (18/3152) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde vom Ausschuss mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Fraktion Die Linke und Grüne nicht zur Annahme empfohlen. Zuvor hatten sich die Grünen froh darüber geäußert, dass "Bewegung in die Diskussion über den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung kommt". Die Fraktion berief sich auf einen kürzlich gefassten Beschluss der Agrarministerkonferenz, der die Bundesregierung aufgefordert habe, den Einsatz von Antibiotika auf den Prüfstand zu stellen. "Es ist langsam an der Zeit, die Landwirtschaft von der überflüssigen Debatte über die Tierhaltung zu befreien", sagten die Grünen, die konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen von der Regierung einforderten. In dem zur Abstimmung gestellten Antrag plädierte die Fraktion dafür, den ökonomischen Anreiz, möglichst viele Medikamente verkaufen oder kaufen zu wollen, zu minimieren. Das soll durch die Änderung des Arzneimittelgesetzes gewährleistet werden, indem ein einheitlicher Abgabepreis der Mittel für Tierärzte eingeführt und Rabatte ausgeschlossen werden. Außerdem soll der Einsatz bestimmter "kritischer" Antibiotika bei Tieren nur noch in Ausnahmefällen zugelassen sowie die Haltungsbedingungen zur Vorsorge verbessert werden.

Die CDU/CSU unterstrich in der Beratung, dass es das Ziel aller Fraktionen im Bundestag sei, den Antibiotikaeinsatz zu senken. Der von den Grünen vorgelegte Antrag wäre entbehrlich, weil die Bundesregierung in den wesentlichen Punkten "bereits auf einem guten Weg ist". Das sei bereits mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes im vorgegangen Jahr geschehen und werde mit der Tierwohlinitiative, die die Verbesserung der Haltungsbedingungen zum Ziel habe, fortgeführt. "Wir müssen auch weiter in der Lage sein, Tiere zu behandeln, wenn sie krank sind", hieß es warnend vor zu rigiden Forderungen aus der Fraktion. Die Bundesregierung wies zudem darauf hin, dass derzeit auf EU-Ebene weitere Initiativen im Rat wie im EU-Parlament beraten würden und damit das Thema weiterhin aktuell bleibe. Auch der SPD reichte es nicht aus, "nur am Arzneimittelgesetz zu drehen". Der Arzneimittelaufwand in der Tierhaltung sei seit den 90er Jahren um ein Drittel im Vergleich zu heute gesunken. Die Fraktion lenkte den Blick auf die Frage nach den Haltungsbedingungen von Nutztieren, denn dort gebe es noch Regelungsbedarf. Die Linksfraktion hingegen unterstützte den Antrag, weil man anfangen müsse, etwas zu ändern: "Auch beim Dispensierrecht der Tierärzte." Die Linke regte an, über die Einführung von "Technischen Assistenten" nachzudenken, die nach der Mittelverschreibung durch Tierärzte die Tierhalter bei der Durchführung der Kuren unterstützen sollen.

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4. Linke scheitert mit Antrag zu Wohnungsnot

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Die Linke ist am Mittwochmorgen im Umweltausschuss mit einem Antrag (18/2870) zur Bekämpfung von Mietsteigerungen und Wohnungsnot in Hochschulstädten gescheitert. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten gegen die Forderungen der Fraktion, ein gemeinsames Bund-Länder-Programm zum Bau von zusätzlichen Wohnheimplätzen zu finanzieren und den für Wohnzwecke veranschlagten Teil des BAföG-Satzes zu erhöhen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Die Linksfraktion argumentiert, dass die Wohnsituation in Hochschulstädten dringend verbessert werden müsse. Es fehle vielerorts an preiswerten Wohnheimplätzen. Wohnungen auf dem freien Markt seien für die Studenten zudem oft zu teuer, betonte eine Vertreterin der Fraktion im Ausschuss. Der Bund solle die Länder und Kommunen daher bei der Schaffung zusätzlicher Wohnheimplätze sowie bei Sanierungen und Modernisierungen bestehender Wohnheime unterstützen und bei seiner Bildungspolitik stärker auch soziale Aspekte mitberücksichtigen.

Die Koalitionsfraktionen verwiesen demgegenüber auf die Zuständigkeit der Länder bei der Wohnraumförderung. Der Bund leiste bereits Kompensationszahlungen in Höhe von 518 Millionen Euro jährlich an die Länder, sagte eine Vertreterin der Unionsfraktion. Außerdem habe die Bundesregierung mit der Mietpreisbremse und der BAföG-Erhöhung wichtige Maßnahmen ergriffen, um die Ausgaben von Studierenden zu senken und ihre Einnahmesituation zu verbessern.

Die SPD-Fraktion legte das Augenmerk auch auf das von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) im November 2014 angekündigte Investitionsprogramm von zehn Milliarden Euro. Ein Teil der geplanten Investitionen solle der Förderung von studentischem Wohnraum zugutekommen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnerte an einen im November 2012 vom früheren Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) einberufenen Runden Tisch zum Thema Wohnungsmangel in Hochschulstädten. Auch wenn diese Initiative leider versandet sei, habe Ramsauer damit bewiesen, dass das Thema den Bund durchaus etwas angehe, betonte ein Vertreter der Fraktion. Der Antrag der Linken greife zwar zentrale Probleme auf, ergänzte er. Doch sei ihre Forderung nach einem Mietenmoratorium für Studentenwohnheime falsch, da diese auch wirtschaftlich arbeiten müssten. Statt das BAföG allgemein zu erhöhen, sei es zudem besser, die Höhe der Förderung von den Wohnkosten in der jeweiligen Hochschulstadt abhängig zu machen.

Der Parlamentarische Staatsekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold (SPD), kündigte an, dass der Bund 40 Millionen Euro in Modellprojekte für studentisches Wohnen investieren wolle. Damit leiste der Bund - neben bereits beschlossenen Maßnahmen wie der Mietpreisbremse - einen Beitrag, um das Wohnen in Hochschulstädten bezahlbarer zu machen.

Einig waren sich alle Fraktionen in ihrem Urteil, dass die Wohnungssituation in vielen Hochschulstädten verbessert werden muss. Die Abgeordneten beschlossen daher, im September und damit vor Beginn des neuen Hochschuljahres, ein Fachgespräch zum Thema durchzuführen.

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5. Technologietransfer muss gefördert werden

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Berlin: (hib/ROL) Der Austausch zwischen den Erkenntnissen aus der Wissenschaft und die wirtschaftliche Verwertung in der Industrie funktioniert nicht so reibungslos, wie sich das die großen deutschen außeruniversitären Forschungsgemeinschaften wünschen. Das wurde bei der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum Thema "Wissens- und Innovationstransfer im Rahmen des Paktes für Forschung und Innovation" am Mittwochvormittag in Berlin deutlich. "Oft gibt es eine Lücke, einen Gap, zwischen erkenntnisorientierter Forschung und der Anwendung. Hier muss man eine Brücke schlagen", sagte der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Professor Martin Stratmann. Auch wenn die Entwicklung bei Patenten, Lizenzverträgen und Ausgründungen in der jüngsten Vergangenheit positiv verlaufen sei, gebe es immer noch eine sogenannte "Innovationslücke" im Bereich der Grundlagenforschung. Neben dem erheblichen Prüfungsaufwand von der Idee bis zu Vermarktungsreife sei es in Deutschland schwierig, eine ausreichende Finanzierung am Kapitalmarkt zu realisieren, heißt es in der Stellungnahme.

Professor Rolf Zettl, Geschäftsführer der Helmholtz-Gemeinschaft, unterstützte die Argumentation von Professor Stratmann und sagte, es müsse eine neue Transferkultur geschaffen werden, die zudem dringend einer Professionalisierung bedürfe. Außerdem müssten mehr Anreize geschaffen werden, die Lücke zwischen Wissenschaft und Markt zu schließen.

Professor Alexander Kurz, Vorstand Personal, Recht und Verwertung der Fraunhofer-Gesellschaft, hob die Erfolge seines Instituts in diesem Bereich hervor. "Die Anerkennung von Fraunhofer gründe sich entscheidend auf die nachhaltige Ausrichtung der Forschung auf Innovationen", so Kurz. Als Beispiel nannte er das neu geschaffene Discover-Programm, mit dem unkonventionelle, originelle, kreative und mit hohem wissenschaftlichem Risiko behaftete Ideen gefördert würden.

Die Leiterin der Forschungsgruppe Wissenschaftspolitik am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Dagmar Simon, sagte, man bräuchte möglicherweise gar keine neuen Förderformate sondern müsste die bisherigen vor allem ausdifferenzieren. Sie betonte, dass bei Wissens- und Technologietransfer oftmals das Hauptaugenmerk auf den Technologietransfer gelegt werde. Wenn Wissenstransfer erfolge, dann meist nur im Sinn einer wissenschaftlichen Politikberatung. Sie plädierte für ein "breites Begriffsverständnis, das auch unterschiedliche disziplinäre Zugänge in den Blick nimmt".

Matthias Kleiner, Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, betonte, dass der Transfer von Forschungsergebnissen- und Erkenntnissen eine genuine Aufgabe der Wissenschaft sei. Deshalb habe die Leibniz-Gemeinschaft eine eigene Förderlinie in ihrem, aus Mitteln des Paktes für Forschung und Innovation finanzierten Wettbewerbsverfahren etabliert.

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6. Unterschrift für UN-Vertrag gefordert

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antrag

Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung soll das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt unterzeichnen. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem gemeinsamen Antrag (18/4332), dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Ratifizierung vorzulegen.

Der UN-Sozialpakt ist ein internationales Abkommen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das im Jahr 1966 verabschiedet wurde und 1976 in Kraft trat. Die UN-Generalversammlung verabschiedete dazu im Jahr 2008 ein so genanntes Fakultativprotokoll. Es sieht unter anderem vor, dass Einzelpersonen beim zuständigen UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Beschwerde einlegen können, wenn sie ihre im Sozialpakt verankerten Rechte verletzt sehen. Das Fakultativprotokoll trat 2013 in Kraft und wurde bislang von 17 Staaten ratifiziert. 45 Staaten, darunter Frankreich, Irland und Italien, haben das Protokoll unterschrieben und damit ihre Ratifizierungsabsicht bekundet. Von deutscher Seite wurde das Fakultativprotokoll bislang weder unterschrieben noch ratifiziert.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 163 - 25. März 2015 - 11.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2015

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