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BUNDESTAG/5152: Heute im Bundestag Nr. 353 - 07.07.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 353
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 07. Juli 2015, Redaktionsschluss: 09.25 Uhr

1. Endlager: Fahrplan für Bericht steht
2. Bauordnung für Bahnhöfe


1. Endlager: Fahrplan für Bericht steht

Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Die Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) haben sich auf einen ersten Fahrplan für den Abschlussbericht verständigt. Bei der Sitzung am vergangenen Sonnabend einigten sich die Mitglieder darauf, den ersten Gesamtentwurf des Berichts bis Anfang Januar 2016 vorzulegen. In der Folge soll der Entwurf mit der Öffentlichkeit diskutiert und gegebenenfalls überarbeitet werden. Die finale Version des Berichts soll dann Ende Juni 2016 an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung übergeben werden.

Bereits bei der Sitzung am Freitag hatten die stimmberechtigten Mitglieder der Kommission beschlossen, die Arbeit des Gremiums um ein halbes Jahr bis Ende Juni 2016 zu verlängern. Diese Möglichkeit sieht das Standortauswahlgesetz (StandAG) vor, das die Arbeit der Endlager-Kommission grundlegend regelt. Stimmberechtigt sind in Fragen des Abschlussberichtes nur die Vertreter der Wissenschaft und der gesellschaftlichen Gruppen in der Kommission.

Der Bericht soll unter anderem wissenschaftliche und gesellschaftliche Kriterien für eine Suche nach einem Endlager für hoch radioaktiven Atommüll beinhalten. Auch auf eine mögliche Überarbeitung des StandAG kann die Kommission hinweisen.

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2. Bauordnung für Bahnhöfe

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung zur Erhöhung der Sicherheit im Eisenbahnverkehr ändern. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/5406). Die Abgeordneten fordern deshalb die Bundesregierung auf, Paragraf 7 Absatz 2 der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung so zu ändern, dass die Längsneigung von Bahnhofsgleisen bei Neubauten im Regelfall 0,5 Promille nicht überschreitet. Höchstens sollen 2,5 Promille erlaubt sein.

Die Längsneigung von Gleisen in Bahnhöfen hat in Zeiten moderner Züge, die sehr leicht in Bewegung zu setzen sind, eine immer stärkere Bedeutung für die Sicherheit des Bahnverkehrs, schreibt die Fraktion zur Begründung. Deshalb sollten Bahnhöfe im Normalfall völlig eben gebaut werden, um ein selbständiges Wegrollen von Zügen prinzipiell zu verhindern. Für den im Bau befindlichen Tiefbahnhof "Stuttgart 21", der eine bislang in keinem großen Bahnhof realisierte Längsneigung von 15,1 Promille und somit eine mehr als sechsfache Überschreitung des Grenzwerts aufweisen soll, sei laut Gutachten "alle viereinhalb bis fünfeinhalb Jahre mit einem gravierenden Schadenseintritt zu rechnen", heißt es in dem Antrag

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 353 - 7. Juli 2015 - 09.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2015

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