Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5258: Heute im Bundestag Nr. 458 - 18.09.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 458
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 18. September 2015, Redaktionsschluss: 10.54 Uhr

1. Kontakte zu Neonazi-Netzwerken
2. Politisch motivierte Straftaten im Juli
3. Aktenführung von elektronischen Akten
4. Per- und polyflourierte Chemikalien
5. Bürgerbeteiligung bei AKW-Stilllegungen
6. Strafanzeige gegen Jülich


1. Kontakte zu Neonazi-Netzwerken

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse hinsichtlich etwaiger Kontakte von Angehörigen der Polizei zu den Neonazi-Netzwerken "Blood & Honour" oder "Hammerskins" vor. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5955) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5813) hervor. Danach sind der Bundesregierung "weder eigene Fälle bekannt noch verfügt sie über eigene Erkenntnisse zu Vorfällen in den Ländern, in denen Polizisten und Polizeianwärter und -anwärterinnen seit Januar 1998 bis heute enge Kontakte zum Neonazinetzwerk Blood & Honour und zum Neonazinetzwerk Hammerskins unterhielten".

Recherchen im "Nachrichtendienstlichen Informationssystem" des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie in den entsprechenden Informationssystemen des Bundeskriminalamtes hätten zudem auch keine den Bundesbehörden hierzu vorliegenden Ländererkenntnisse ergeben, schreibt die Bundesregierung weiter. Auch der beim Bundeskriminalamt geführte Kriminalpolizeiliche Meldedienst - Politisch motivierte Kriminalität spiegele "diesbezügliche Erkenntnisse nicht wider".

Der Bundespolizei seien seit dem Inkrafttreten der Neuorganisation der Bundespolizei am 29. Februar 2008 ebenfalls keine entsprechenden Fälle bekannt geworden, heißt es ferner in der Antwort. Für den Zeitraum 1998 bis zur Neuorganisation lägen bei der Bundespolizei hierzu keine Unterlagen mehr vor.

*

2. Politisch motivierte Straftaten im Juli

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Juli dieses Jahres sind in Deutschland 86 Menschen infolge politisch motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5936) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/5808) hervor.

Bis zum 28. August sind danach dem Bundeskriminalamt (BKA) für Juli 2015 insgesamt 1.661 solcher Straftaten gemeldet worden, darunter 166 Gewalttaten und 719 Propagandadelikte. Bis zum genannten Stichtag konnten den Angaben zufolge 854 Tatverdächtige ermittelt werden. 31 von ihnen seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Vorlage weiter heißt, wurde kein Haftbefehl erlassen.

Von den 1.661 Straftaten entfielen laut Antwort 1.146 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. Die Zahl der darunter befindlichen Gewalttaten wird mit 76 angegeben und die der Verletzten mit 51.

Die Zahl der politisch links motivierten Straftaten beläuft sich den Angaben zufolge auf 298, von denen 62 Gewalttaten waren. In diesem Bereich wurden laut Regierung 22 Verletzte registriert.

67 Straftaten, darunter acht Gewalttaten, wurden laut Vorlage der politisch motivierten Ausländerkriminalität zugeordnet; in diesem Bereich wurden zwei Verletzte verzeichnet.

Die Zahl der sonstigen politisch motivierten Straftaten lag bei 150, von denen 20 Gewalttaten waren, wie die Regierung weiter mitteilt. Hier wird die Zahl der Verletzten mit elf angegeben.

Die aufgeführten Zahlen geben der Vorlage zufolge die beim BKA mit Stand vom 28. August 2015 eingegangenen Meldungen der Länder wieder und können sich "aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch - teilweise erheblich - verändern".

*

3. Aktenführung von elektronischen Akten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Aktenführung von elektronischen, Akten beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/5937) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5809). Danach verfügt das BfV über ein "Verfahren zur Umsetzung der elektronischen Akte (eAkte) sowie des elektronischen Geschäftsgangs". Bei der Registrierung innerhalb des eAkte-Verfahrens würden durch das Verfahren jeweils ein eindeutiges Aktenzeichen vergeben sowie relevante Metadaten zu den jeweiligen Akten beziehungsweise Aktenstücken erfasst und gespeichert, berichtet die Bundesregierung. Die Ablage der aktenrelevanten Dokumente erfolge vollständig elektronisch. "Weiterhin werden Altakten (Papierform) digitalisiert und auf Mikrofilm verfilmt", heißt es in der Antwort weiter.

Die Fraktion hatte sich unter anderem danach erkundigt, "über welche digitalen/elektronischen/filmischen oder fotografischen Akten/Dokumentenverarbeitungssysteme beziehungsweise Ablagesysteme" das BfV beziehungsweise der Bundesnachrichtendienst (BND) verfügt. Wie die Bundesregierung dazu weiter ausführt, ist im BND für die elektronische Verwaltung von Dokumenten administrativer Zweckbestimmung seit dem Jahr 2007 ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) auf Basis kommerzieller Software im Einsatz. Dort würden Dokumente "in diversen üblichen Formaten aufgenommen". Der Dokumenteneingang werde durch das DMS automatisch registriert und jeder Zugriff protokolliert.

Für die nachrichtendienstliche Aufklärung des BND befindet sich laut Bundesregierung seit dem Jahr 1999 "eine speziell auf die diesbezüglichen Belange hin zugeschnittene und seitdem stets weiterentwickelte elektronische Dokumentenverwaltung in Betrieb". Auch hier werde der Dokumenteneingang automatisch registriert. Jeder Zugriff auf ein Dokument werde protokolliert.

*

4. Per- und polyflourierte Chemikalien

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, wie viele Befunde von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) es in Gewässern, im Boden und im Trinkwasser insgesamt seit 2006 in Deutschland gegeben hat. Gewässer-, Boden- und Trinkwasseruntersuchungen würden von den Bundesländern durchgeführt, schreibt sie in einer Antwort (18/5905) auf eine Kleine Anfrage (18/5708) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Eine bundesweite Zusammenstellung aller PFC-Befunde erfolge nicht.

Per- und polyfluorierte Chemikalien würden in einer Vielzahl von Produkten des alltäglichen Gebrauchs sowie in industriellen Prozessen eingesetzt, betont die Bundesregierung. Dabei könnten PFC bei der Herstellung, der Verwendung und auch der Entsorgung in die Umwelt gelangen und über verschiedene Wege auch in die menschliche Nahrungskette. Sie verweist darauf, dass perfluorierte Substanzen in höheren Konzentrationen die Leber schädigen könnten und sich zudem im Tierversuch als krebsauslösend und schädlich für die Fortpflanzung erwiesen hätten.Verschiedene epidemiologische Studien sähen zudem einen Zusammenhang etwa zwischen PFC-Exposition und erhöhten Blutfettgehalten.

Sowohl das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als auch das Umweltbundesamt hätten sich an mehreren Forschungsprojekten zum Thema PFC-Chemikalien beteiligt, heißt es in der Antwort weiter. Diese seien inzwischen abgeschlossen. Im Rahmen des Förderschwerpunktes "Nachhaltiges Wassermanagement" des Bundesforschungsministeriums befassten sich aktuell zwei Verbundforschungsprojekte mit den Gefahren von perfluorierten Chemikalien (PFC) für Mensch und Umwelt. Ziel der Forschungsarbeiten sei es, das Vorkommen und die Wirkung von verschiedenen Spurenstoffen im Wasserkreislauf zu untersuchen.

*

5. Bürgerbeteiligung bei AKW-Stilllegungen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung begrüßt es, wenn über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus der Öffentlichkeit Informationen über die geplante Stilllegung von Atomanlagen zugänglich gemacht werden. Transparenz und Dialogbereitschaft von Seiten der Betreiber und der Behörden gegenüber den Bürgern seien "ein wichtiger Beitrag für eine Vertrauensbildung und gesellschaftliche Akzeptanz", schreibt sie in einer Antwort (18/5934) auf eine Kleine Anfrage (18/5811) der Fraktion Die Linke.

Die Bundesregierung setze gerade im Bereich der Zwischenlagerung und Entsorgung radioaktiver Abfälle auf Transparenz, heißt es darin weiter. Beispielhaft hierfür sei die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Programms für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm). Allerdings verweist die Bundesregierung darauf, dass die Genehmigungsverfahren zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen wie auch die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Verfahren in der Zuständigkeit der jeweiligen Genehmigungsbehörden der Länder lägen. Daher habe sie in der Regel keine detaillierten Kenntnisse zu solchen Prozessen.

*

6. Strafanzeige gegen Jülich

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Strafanzeige wegen unerlaubtem Umgang mit Kernbrennstoffen im Forschungszentrum Jülich ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/5947) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen erfahren, wie genau die Bundesregierung den rechtlichen Zustand der in Jülich gelagerten hochradioaktiven Kugel-Brennelemente einordnet. Außerdem fragen sie, warum die vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte befristete atomrechtliche Genehmigung im Juli 2013 ausgelaufen ist, ohne dass der Betreiber für die beantragte weitere atomrechtliche Genehmigung die erforderlichen Antragsunterlagen rechtzeitig erbracht hat.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 458 - 18. September 2015 - 10.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang