Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5370: Heute im Bundestag Nr. 570 - 04.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 570
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 04. November 2015, Redaktionsschluss: 13.09 Uhr

1. Grünes Licht für Hospiz- und Klinikgesetz
2. Anerkennungsgesetz für Ausländer


1. Grünes Licht für Hospiz- und Klinikgesetz

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat grünes Licht gegeben für die Gesetzentwürfe zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung sowie zur Krankenhausstrukturreform. Beide Vorlagen sollen am (morgigen) Donnerstag im Plenum abschließend beraten und verabschiedet werden. Der Ausbau der Hospizversorgung steht dabei in unmittelbarem Zusammenhang mit der Debatte über die Sterbebegleitung. Über mehrere Gesetzesvorlagen dazu soll am Freitag im Bundestag abgestimmt werden.

Der Hospiz- und Palliativgesetzentwurf der Bundesregierung (18/5170) zielt darauf ab, schwer kranke und alte Menschen am Ende ihres Lebens besser und individueller zu betreuen, ihre Schmerzen zu lindern und ihnen die Ängste zu nehmen. Es sollen Anreize gesetzt werden zum flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung.

In den Änderungsanträgen ging es unter anderem darum, für Kinderhospize eigene Rahmenvereinbarungen zu garantieren, um den spezifischen Anforderungen dort zu genügen.

Neben den Regierungsfraktionen von Union und SPD votierte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die mehrere Änderungsanträge mit ausgearbeitet hatte, für den Gesetzentwurf. Die Fraktion Die Linke enthielt sich in der Schlussabstimmung.

Eigene Anträge der Fraktionen Die Linke (18/5202) und Bündnis 90/Die Grünen (18/4563) zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung wurden im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.

Gegen die Stimmen der Opposition angenommen wurde der Entwurf für das Krankenhausstrukturgesetz (18/5372). Mit dem Gesetzentwurf soll die Behandlungsqualität und Versorgungssicherheit in Kliniken verbessert werden. Dazu sind Förderprogramme für Hygiene und Pflege vorgesehen. Ferner steht ein Fonds für Umstrukturierungen zur Verfügung. Die Mittel sollen zum Abbau von Überkapazitäten und zur Spezialisierung der Häuser genutzt werden.

In den zahlreichen Änderungsanträgen ging es unter anderem darum, den bisherigen Versorgungszuschlag durch einen Pflegezuschlag in gleicher Höhe (500 Millionen Euro pro Jahr) zu ersetzen sowie die Notfallambulanzen der Kliniken zu stärken.

Anträge der Fraktion Die Linke (18/5369) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5381) zur Verbesserung der Krankenhausversorgung fanden im Ausschuss keine Mehrheit.

*

2. Anerkennungsgesetz für Ausländer

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Deutliche Detailkritik hatte es an dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze (18/5326) sowie dem Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 (18/5200) in der Expertenanhörung vor gut einem Monat im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gegeben, wenn auch die Experten grundsätzlich das Anerkennungsgesetz gelobt hatten. Auch deshalb hatten sich die Koalitionsfraktionen zu einem Entschließungsantrag entschlossen, den sie ebenso wie die oben genannten Drucksachen am Mittwochvormittag zur Abstimmung im Ausschuss stellten. Bündnis 90/Die Grünen lehnten die Gesetzesvorhaben ab, Die Linke enthielt sich, die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD stimmten zu.

Grundsätzlich sollen mit dem Anerkennungsgesetz die Verfahren zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes vereinfacht und für bisher nicht anspruchsberechtigte Zielgruppen geöffnet werden. Doch viele Antragsteller hätten kaum Chancen auf Begleichung der Kosten, hatten die Fachleute gemahnt und würden deshalb keine Anerkennung ihrer Qualifikation erreichen. Auch müsse die Anerkennung beruflicher Abschlüsse erhöht werden, auch wenn kein formaler Abschluss vorliege aber Berufserfahrungen nachgewiesen werden könnten. All diese soll nun verbessert werden, wie auch die Bundesregierung in ihrem Statement betonte.

Der Entschließungsantrag sieht nun die Novellierung der Berufsqualifikationsgesetze nach EU-Recht vor. Ferner begrüßen die Koalitionsfraktionen, dass sich die Länder verpflichtet haben, die für die Anerkennung der ausländischen Bildungsabschlüsse zuständigen Stellen und die von den Ländern finanzierte Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen angemessen auszustatten. Gleichwohl regt der Ausschuss die Bundesländer dazu an, noch stärker für ein transparent nachvollziehbares und vergleichbares Anerkennungsverfahren Sorge zu tragen. Ferner soll die Bundesregierung zügig prüfen, inwieweit begleitende finanzielle Unterstützungsangebote für Nachqualifizierungsmaßnahmen in Ergänzung zu bestehenden Angeboten notwendig sind. Ferner sollen die Verfahrenskosten sozialverträglich ausgestattet werden.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 570 - 4. November 2015 - 13.09 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang