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BUNDESTAG/5387: Heute im Bundestag Nr. 587 - 11.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 587
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 11. November 2015, Redaktionsschluss: 11.06 Uhr

1. Ausschuss beschließt Pflegereform II
2. Agrarausschuss für Bergerzeugnisse
3. Therapie in der Tierheilkunde
4. Humanitäre Katastrophen im Mittelmeer
5. Arbeitsweise des Grünen Klimafonds


1. Ausschuss beschließt Pflegereform II

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat das zweite Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung gebilligt. In der Schlussberatung am Mittwoch wurden zuvor noch 34 Änderungsanträge der Regierungsfraktionen von Union und SPD beschlossen. Der Gesetzentwurf (18/5926) soll am Freitag im Parlament verabschiedet werden. Die wesentlichen Neuregelungen werden mit Jahresbeginn 2017 wirksam.

Bei der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf votierte im Ausschuss die Fraktion Die Linke dagegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Nach Ansicht der Opposition ist vor allem die Personalausstattung in der Pflege weiter völlig unzureichend. Vertreter der Koalition sprachen hingegen von einem "großen Wurf" zugunsten einer besseren Pflegeversorgung.

Anträge der Fraktion Die Linke (18/5110) zur Einführung einer solidarischen Bürgerpflegeversicherung sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6066) für zukunftsfeste Rahmenbedingungen in der Pflege fanden im Ausschuss keine Mehrheit.

Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfes steht der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, mit dem festgelegt wird, wer bei bestimmten Einschränkungen welche Leistungen in Anspruch nehmen kann. Künftig soll die Pflegebedürftigkeit genauer ermittelt und behandelt werden können, unabhängig davon, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden. Dazu werden die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut.

Mit bis zu 500.000 neuen Anspruchsberechtigten wird in den nächsten Jahren gerechnet, Nachteile für Alt-Pflegefälle soll es nicht geben. Finanziert wird die Reform durch eine Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose) zum Jahresbeginn 2017. Dann sollen insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege bereit stehen. Die Beiträge sollen sodann bis 2022 stabil bleiben.

Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses Ende September hatten Experten vor Ungerechtigkeiten im Pflegealltag gewarnt. So könnten mit der neuen Pflegesystematik bestimmte Patientengruppen ab 2017 benachteiligt werden.

Im vergangenen Jahr hatte der Bundestag den ersten Teil der Pflegereform mit umfassenden Leistungsverbesserungen gebilligt. (pk)

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2. Agrarausschuss für Bergerzeugnisse

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft spricht sich für die Einführung des Qualitätsbegriffs "Bergerzeugnis" aus. Die Mitglieder des Ausschusses votierten am Mittwochmorgen einstimmig für einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes (18/6164). Mit dieser Angabe sollen Lebensmittel gekennzeichnet werden können, deren Rohstoffe aus den Bergen stammen und dort verarbeitet werden. Mit der Änderung soll das bestehende nationale Recht an EU-Recht angepasst werden. Bereits im Jahr 2012 war die freiwillige Angabe im Zuge der Novellierung der Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel durch das EU-Parlament und den Rat im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 eingeführt worden, dessen Bedingungen durch die Verordnung (EU) Nr. 665/2014 ergänzt wurden. Bergbauern soll mit der Angabe "Bergerzeugnis" auf ihren Produkten ein Wettbewerbsvorteil eingeräumt werden, um den Nachteilen "Rechnung zu tragen, denen die landwirtschaftliche Erzeugung in Berggebieten unterliegt". Danach sollen Tierprodukte wie Milch und Eier sowie Nektar und Pollen in Berggebieten erzeugt werden. Nach den Mindestanforderungen für Fleisch sollen die Tiere in den Gebieten aufgezogen worden sein. Bei Futtermitteln wird geregelt, dass zumindest die Hälfte aus entsprechenden Regionen stammt. Der Qualitätsbegriff soll auch für Erzeugnisse aus Berggebieten gelten, wenn diese außerhalb solcher Regionen verarbeitet werden. Die Verarbeitung muss aber im Umkreis von 30 Kilometern um das betreffende Gebiet stattfinden.

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3. Therapie in der Tierheilkunde

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die therapeutische Vielfalt im Bereich der Tierheilkunde soll auch nach der Überarbeitung des EU-Tierarzneimittelrechts erhalten bleiben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/6558) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu den Auswirkungen der Tierarzneimittel-Verordnung der Europäischen Union auf die alternative Tiermedizin (18/6305) hervor. Die Linksfraktion hatte eine Verschlechterung der Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln infolge der Novellierung für die komplementär-alternative Medizin (CAM) befürchtet. Dazu heißt es in der Antwort weiter, dass Tierheilpraktiker weiterhin im Rahmen der derzeit rechtlichen Möglichkeiten ihren Beruf ausüben können sollen. Die Bundesregierung ergänzt in der Antwort jedoch, dass die Verwendung von Einzelfuttermitteln und Futtermittelzusatzstoffen zu therapeutischen Zwecken oder die Umwidmung von Futtermittelzusatzstoffen wie Vitamine, Spurenelemente oder Aromastoffe zu Medikamenten ausgeschlossen bleiben soll. Eine klare Trennung der Rechtsbereiche im Tierarzneimittelrecht und im Futtermittelrecht sei von wesentlicher Bedeutung. Aufgrund von unterschiedlichen Auffassungen seitens der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission geht die Bundesregierung allerdings davon aus, dass sich die künftige EU-Verordnung vom jetzigen Entwurf noch unterscheiden werde.

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4. Humanitäre Katastrophen im Mittelmeer

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung widerspricht der Auffassung der Fraktion Die Linke, dass die EU die oft tödlichen Fluchten über das Mittelmeer durch Abschreckung und Abwehr von Flüchtlingen unterbinden wolle. "Mit Blick auf den umfassenden europäischen Gesamtansatz verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit den EU-Partnern vier Ziele", heißt es in einer Antwort (18/6544) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (18/6031). Dazu zählten die Seenotrettung, die Schleuserbekämpfung, die verstärkte Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern sowie "mehr innereuropäische Solidarität und Verantwortung bei der Aufnahme von Flüchtlingen in der EU".

Die Bundesregierung hält in diesem Zusammenhang zur Abwendung der humanitären Katastrophe im Mittelmeerraum die Operation EUNAVFOR MED für notwendig. "Ein Abwenden humanitärer Katastrophen wird jenseits der Umstände in Libyen aber nur durch eine Verbesserung der sozioökonomischen Lebensumstände insbesondere in den Krisenländern Subsahara-Afrikas zu erzielen sein."

Mit der Ausweitung dieser Mission können nunmehr bis zu 950 Bundeswehrsoldaten nicht nur im Rahmen der Seeraumüberwachung und -aufklärung die "Aufdeckung und Beobachtung von Migrationsnetzwerken unterstützen", sondern auch "auf Hoher See Schiffe anhalten und durchsuchen, beschlagnahmen und umleiten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für Menschenschmuggel oder Menschenhandel benutzt werden", heißt es im Antrag der Bundesregierung (18/6013; 18/6189), dem der Bundestag Anfang Oktober zugestimmt hatte. Zudem gelte für alle im Rahmen von EUNAVFOR MED eingesetzten Schiffe die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen fort.

Das Operationsgebiet von EUNAVFOR MED für Phase 2 erstrecke sich über die Meeresgebiete südlich Siziliens vor der Küste Libyens und Tunesiens innerhalb der Region des mittleren und südlichen Mittelmeers. Hinzu komme der Luftraum über diesen Gebieten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter. "Davon ausgenommen sind Malta sowie das umschließende Seegebiet innerhalb von 25 nautischen Meilen und die Territorialgewässer sowie das Festland Libyens." Gemäß dem Beschluss des Rates der Europäischen Union könne das Operationsgebiet für darüber hinaus gehende Phasen erst im Einklang mit noch zu schaffenden Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder mit Zustimmung eines Küstenstaates die Hoheitsgewässer und inneren Gewässern dieses Staates umfassen.

Die Gründe dafür, warum Menschen ihre Heimat Richtung Europa verlassen, seien vielschichtig und komplex. "Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin verweisen darauf, dass die derzeitige Situation vor dem Hintergrund der Lage in anderen Teilen der Welt betrachtet werden müsse, die durch gewaltsame Konflikte und Destabilisierung gekennzeichnet sei", schreibt die Bundesregierung. Es handele sich um eine Krise von beispiellosem Ausmaß, die hauptsächlich auf die Konflikte und Verfolgungen in der weiteren Nachbarschaft Europas zurückzuführen sei. Die gewaltsamen Konflikte in Syrien und Irak wie auch die Instabilität und Armut in Teilen Afrikas hätten Millionen von Frauen, Männern und Kindern zur Flucht aus ihrer Heimat gezwungen.

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5. Arbeitsweise des Grünen Klimafonds

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich nach der Arbeitsweise des Grünen Klimafonds (Green Climate Fonds, GCF). Der Fonds der Vereinten Nationen soll Klimaprojekte in Entwicklungsländern finanzieren. In einer Kleinen Anfrage (18/6498) wollen die Linken-Abgeordneten unter anderem wissen, wie die Bundesregierung zu der Kritik an der Akkreditierungspraxis des GCF steht. Spezifisch geht es unter anderem um die Akkreditierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Partnerinstitution. Die Fragesteller verweisen darauf, dass die KfW in "klimaschädliche Kohleprojekte" investiert habe und wollen von der Bundesregierung wissen, ob sie die KfW unter diesem Aspekt für eine "geeignete Partnerorganisation" halte.

Auskunft wollen die Linken-Abgeordneten unter anderem auch über Kriterien und Bewertungsskalen, nach denen Programme und Projekte gefördert werden. Zudem interessieren sich die Fragesteller für die Zahlungsmodalitäten für Staaten und den Privatsektor, die sich am GCF beteiligen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 587 - 11. November 2015 - 11.06 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2015

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