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BUNDESTAG/5564: Heute im Bundestag Nr. 078 - 11.02.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 078
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 11. Februar 2016, Redaktionsschluss: 10.24 Uhr

1. Anhörung zum inklusiven Arbeitsmarkt
2. Novellierung von Finanzmarktvorschriften
3. Eingliederung von Behinderten
4. Kleinwaffenexporte an Drittländer
5. Mindestlohn im Transportgewerbe
6. Änderungen der Rüstungsexportpolitik


1. Anhörung zum inklusiven Arbeitsmarkt

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Am kommenden Montag, den 15. Februar 2016, wird sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit der Situation von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt befassen.

Grundlage für die Öffentliche Anhörung ist ein Antrag (18/5227) der Fraktion Die Linke, in dem diese von der Bundesregierung unter anderem fordert, Gesetzentwürfe, Verordnungen und Regelungen auf den Weg zu bringen, die einen Politikwechsel gemäß der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen einleiten, um behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben durch eigene Berufstätigkeit zu ermöglichen. Außerdem solle ein beschäftigungspolitisches Rahmenprogramm aufgelegt werden, das schrittweise Bedingungen für eine inklusive Arbeitswelt für alle schafft.

Die Anhörung findet von 14.00 Uhr bis 15.05 Uhr im Anhörungssaal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus statt. Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden.

Als Sachverständige sind folgende Verbände und Institutionen geladen: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Deutscher Gewerkschaftsbund; Deutscher Caritasverband e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation e.V. und Wirtschaft inklusiv.

Als Einzelsachverständige wurden Dr. Hans-Günther Ritz, Alfons Adam, Barbara Vieweg und Jeanette Pella eingeladen.

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2. Novellierung von Finanzmarktvorschriften

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eines ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (18/7482) vorgelegt.

Damit sollen europäische Neuregelungen auf zahlreichen Gebieten des Kapitalmarktrechts zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Märkte und des Anlegerschutzes umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Anpassung von Regulierungsvorschriften und die Verbesserung der Überwachung von Marktmissbrauch, die Stärkung von Befugnissen und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden sowie verschärfte Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation.

Daneben sollen im Nachgang der Änderungen durch das Kleinanlegerschutzgesetz die aufsichtsrechtlichen Befugnisse ergänzt beziehungsweise die gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. So soll unter anderem die bestehende Produktinterventionsmöglichkeit der BaFin um eine Befugnis zum Erlass von Auskunfts- und Vorlageersuchen ergänzt werden, damit geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für solche Interventionsmaßnahmen vorliegen.

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3. Eingliederung von Behinderten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Zur Schaffung von mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen ist es laut Bundesregierung in erster Linie notwendig, für deren Ausbildung und Beschäftigung weitere Arbeitgeber zu gewinnen und sie zu unterstützen. Dies erfolge "insbesondere im Rahmen der beschäftigungspolitischen Aktivitäten des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention". schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/7467) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7306) und verweist dabei beispielhaft auf die "Initiative Inklusion" und die "Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung".

Arbeitslose schwerbehinderte Frauen sollten gemäß der Förderrichtlinie zur Initiative Inklusion bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze besonders berücksichtigt werden, heißt es in der Vorlage weiter. Bei der "Implementierung von Inklusionskompetenz bei Kammern" hätten Projektantragsteller darzulegen, dass und wie eine angemessene Berücksichtigung der Belange schwerbehinderter Frauen vorgesehen ist. Gefördert werden sollten insbesondere Beispiele für Vorgehens- und Verfahrensweisen, die dafür Vorbildcharakter haben.

Wie die Regierung ferner darlegt, fließt bei ihrem Programm " zur intensivierten Eingliederung und Beratung schwerbehinderter Menschen", das im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung mit 80 Millionjen Euro gefördert werde, die "durchgehende Berücksichtigung von Genderaspekten in Planung und Umsetzung der Projekte sowie die Sicherstellung der gleichen Zugangsmöglichkeiten für schwerbehinderte Frauen und Männer unmittelbar in die fachliche Bewertung der Projektanträge ein".

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4. Kleinwaffenexporte an Drittländer

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/MIK) In ihrer Antwort (18/7420) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6352) listet die Bundesregierung die von ihr erteilten Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrollen für Kriegswaffen für die Ausfuhr von Kleinwaffen in Drittländer auf, in denen ein Hinweis enthalten ist, bei der Gestaltung der Lieferverträge darauf zu drängen, den "Neu für Alt"-Grundsatz aufzunehmen.

Bis zur Verabschiedung der Kleinwaffengrundsätze am 18 März 2015 sei der "Neu für Alt"-Grundsatz in der Weise umgesetzt worden, dass der Antragsteller aufgefordert worden sei, seine Liefererträge so auszugestalten, dass die staatlichen Endempfänger sich verpflichtet hätten, Kleinwaffen, die aufgrund der Neulieferung ausgesondert würden, zu vernichten, heißt es weiter.

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5. Mindestlohn im Transportgewerbe

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2015 wurden in der Branche Speditions-, Transport- und damit zusammenhängendes Logistikgewerbe insgesamt 14 Geldbußen mit einer Gesamthöhe von 15.460 Euro wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz festgesetzt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7436) auf eine Kleine Anfrage (18/7155) der Fraktion Die Linke.

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6. Änderungen der Rüstungsexportpolitik

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über Änderungen der bisherigen Rüstungsexportpolitik und ihrer gesetzlichen Grundlagen ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/7434) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dabei geht es vor allem um Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates vom 6. November 2015.

Weiter interessiert die Abgeordneten unter anderem, warum die Bundesregierung die für 2015 angekündigte Änderung der Außenwirtschaftsverordnung, durch die künftig Empfängerländer von deutschen Rüstungsexporten Vor-Ort-Kontrollen durch deutsche Expertenteams zur Sicherung des Endverbleibs zustimmen müssen, bisher noch nicht vorgelegt hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 078 - 11. Februar 2016 - 10.24 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2016

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