Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5574: Heute im Bundestag Nr. 088 - 17.02.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 088
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Februar 2016, Redaktionsschluss: 12.19 Uhr

1. Bei Betriebsräten vorerst alles beim Alten
2. Änderungen am Immobilienkreditgesetz
3. DEval-Institut macht Fortschritte
4. Tabakrichtlinie stößt auf geteiltes Echo
5. Minijobs in Deutschland
6. Erwerbssituation von Frauen
7. Datenlage zur Leiharbeit


1. Bei Betriebsräten vorerst alles beim Alten

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag zwei Anträge von Grünen (18/2750) und Linken (18/5327) zur Stärkung der Betriebsräte abgelehnt. CDU/CSU und SPD votierten jeweils gegen die Anträge.

Darin hatten sich die Oppositionsfraktionen unter anderem für ein erleichtertes Wahlverfahren bei der Erstwahl eines Betriebsrates auch in kleineren Betrieben ausgesprochen und gefordert, den Kündigungsschutz im Betriebsverfassungsgesetz auch auf Wahlbewerber auszudehnen.

Die Fraktion Die Linke bekräftigte in der Diskussion, dass Betriebsräte auch bessere Freistellungsmöglichkeiten bräuchten, da ihre Aufgaben immer komplexer würden. Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf hin, wie wichtig Betriebsräte für innerbetriebliches Konfliktmanagement und die Identifikation der Arbeitnehmer mit dem Betrieb seien. Sie kritisierten den Linken-Antrag jedoch als zu weit gehend.

Auch die Fraktionen von SPD und CDU/CSU betonten die unverzichtbare Rolle von Betriebsräten und zeigten sich offen für Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz. Die Sozialdemokraten bezeichneten die Anträge als "im Grundsatz" richtig, verwiesen jedoch auf Differenzen zwischen den Koalitionsfraktionen, die einer Einigung derzeit im Wege stünden. Die Union betonte, es sei wichtig, dass es zu ausgewogenen Beratungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern komme, um dann ausgewogene Änderungen am Betriebsverfassungsgesetz zu erreichen. Dem würden die vorgelegten Anträge nicht entsprechen.

*

2. Änderungen am Immobilienkreditgesetz

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/PST) Der Rechtsausschuss hat wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/5922, 18/6286) beschlossen, der morgen zur Verabschiedung auf der Tagesordnung des Plenums steht. Neben dem eigentlichen Zweck des Gesetzes, der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Wohnimmobilienkreditrechts der Mitgliedsstaaten, sollen nach dem Willen der Koalitionsfraktionen im Rahmen dieser Gesetzgebung drei zusätzliche Anliegen geregelt werden.

Zum einen soll für bestimmte ältere Wohnimmobilienkredite, für die aufgrund höchstrichterlicher Rechtssprechung wegen ungültiger Widerrufsbelehrungen derzeit ein unbegrenztes Widerrufsrecht besteht, dieser Zustand beendet werden. Drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll dieses Widerrufsrecht enden. Zweitens soll künftig auch bei Null-Prozent-Finanzierungen ein Widerrufsrecht wie bei allen anderen Immobilienfinanzierungen gelten. Dies ist bisher nicht der Fall. Damit soll der Erfahrung Rechnung getragen werden, dass Immobilienkäufer durch eine Null-Prozent-Finanzierung dazu verlockt werden können, ansonsten für sie unvorteilhaften Regelungen zuzustimmen, und dies nach geltender Rechtslage nicht mehr widerrufen können.

Eine dritte Regelung hat nichts mit dem Immobiliengeschäft zu tun, soll aber im sogenannten Omnibusverfahren mit in dieses Gesetz aufgenommen werden, um das Gesetzgebungsverfahren abzukürzen. Dabei geht es um die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung. Der dafür zu verrechnende Zinssatz soll sich künftig nach den Kapitalmarktzinsen der zurückliegenden zehn Jahre richten statt wie bisher sieben Jahre. Damit sollen die Auswirkungen der anhaltenden Niedrigzinsphase auf die vorgeschriebenen Rückstellungen gedämpft werden.

Die Oppositionsfraktionen haben diese Änderungen im Ausschuss wegen verschiedener Bedenken gegen einzelne Aspekte abgelehnt. In der Folge stimmten sie auch gegen die mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossene Ausschussempfehlung an das Plenum, dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zuzustimmen.

*

3. DEval-Institut macht Fortschritte

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Das 2013 gegründete unabhängige Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) hat nach Angaben seines Direktors, Professor Jörg Faust, die personellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass es seine Aufgaben erfüllen kann. "Das Institut befindet sich nach wie vor in einer Aufbauphase, aber bedeutende Fortschritte sind zweifelsohne erkennbar", sagte Faust am Mittwochmorgen im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Diese manifestierten an gestiegenen Output . So sei die Zahl der Evaluierungsberichte bereits im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. 2016 erwarte er erneut eine deutliche Steigerung.

Für den Zeitraum 2016 bis 2018 habe das DEval zudem drei Themenbereiche ausgewählt, die es bei seinen Evaluierungen besonders stark in den Blick nehmen wolle, berichtete Faust. Dazu zählten neben der Struktur und den Instrumenten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auch die Frage der Nachhaltigkeit der Maßnahmen sowie der Bereich fragile Staaten und Krisenprävention.

Als besondere Herausforderung für die Arbeit des Institutes bezeichnete Faust die Heterogenität der Akteure, die mit dem DEval in Beziehung träten, darunter das Parlament, die Ministerien, die Wissenschaft und die Durchführungsorganisationen. Den unterschiedlichen Erwartungshaltungen dieser Akteure gerecht zu werden, sei "durchaus anspruchsvoll", sagte Faust. So ließe die Vielzahl an Themenvorschlägen, die aus den einzelnen Bereichen kämen, eine einheitliche Strategie "nicht hundertprozentig" zu. Dabei bezog er sich auch auf Kritik aus den Reihen von Linken und Grünen.

Die Abgeordneten lobten die Fortschritte beim Aufbau des Institutes. So betonte ein Vertreter der SPD-Fraktion, das DEval könne sowohl dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als auch den Fachpolitikern im Bundestag eine große Hilfe sein. Es komme aber auch darauf an, wie die einzelnen Akteure aus den Evaulierungsergebnissen umgehen.

Nach Ansicht von Linksfraktion und Union muss auch die Umsetzung der globalen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) ein Schwerpunkt der Evaluierungen sein. Es sei wichtig zu sehen, ob die internationale Herangehensweise auch tatsächlich positive Effekte habe, betonte eine Vertreterin der Linksfraktion. Ein Abgeordneter der Unionfraktion fragte konkret, welchen Beitrag das Institut zur Umsetzung der Ziele leisten könne.

Faust verwies darauf, dass bei den SDGs bereits ein "komplexes Evaluierungs- und Monitoringsystem" angelegt sei. Die schwierige Frage sei, wie der Fortschritt in den unterschiedlichen Bereichen gemessen werden könne.

Bündnis 90/Die Grünen bemängelten, dass bei Analysen im Auftrag des BMZ Dokumente anderer Ministerien, etwa des Auswärtigen Amtes oder des Verteidigungsministeriums, nicht hinzugezogen würden. Die Evaluierung bliebe ohne diese weiteren Informationen oft "rudimentär". Dazu sagte Faust, hier seien die Ministerien selbst gefragt, eine Evaluierung auch in ihrem Bereich zuzulassen.

*

4. Tabakrichtlinie stößt auf geteiltes Echo

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Uneinheitlich bewerten Experten einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2014/40/EU (18/7218) in deutsches Recht. "Bis zum 20. Mai 2016 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Richtlinie umzusetzen, die viele Emotionen und Meinungen auslöst", nahm Alois Gerig (CDU), Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, zu Beginn einer öffentlichen Anhörung des Agrarausschusses die unterschiedlichen Positionen der Sachverständigen am Mittwochmorgen vorweg. Durch den Gesetzentwurf sollen in Zukunft zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakpackungen für Warnbilder und zusätzliche Hinweise bedruckt werden. Außerdem soll neben den neuen Text-Bild-Warnhinweisen auch das Überdecken des Tabakgeschmacks durch Aromen unterbunden werden. Um Fälschungen vorzubeugen, sollen Verpackungen künftig ein individuelles Erkennungs- sowie ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen.

Doch nach Einschätzung des Einzelsachverständigen Prof. Lutz Engisch von der Hochschule Leipzig ist die technische Umstellung der Druckwalzen zur Umsetzung der Vorgaben für den Druck von Schockbildern und vergrößerten Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln bis zum Mai 2016 nicht möglich. Der Stand der Technik erlaube kein schnelles und automatisiertes Verfahren zur Umstellung der Maschinen und erfordere für jedes individuelle Verpackungsdesign separate Arbeitsgänge. "Es existiert eine nur sehr kleine Zulieferindustrie, die entsprechende Druckwalzen nicht in der kurzen Zeit liefern kann", sagte Engisch. Michael von Foerster vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie wies indes den Vorwurf zurück, dass sich die Unternehmen nicht genügend vorbereitet hätten und deshalb die technische Umstellung nicht zügig genug erfolgen könne. "Der Mittelstand ist durch die Fristenproblematik stark betroffen", sagte er. Die Ursache dafür sah Foerster in einem "Konstruktionsfehler" der Tabakproduktrichtlinie selbst, die die Umsetzung und Gültigkeit der Richtlinie für den 20. Mai festschreibe. Foerster warb für die Möglichkeit der Einführung einer Übergangsfrist zur Lösung des Dilemmas für die Unternehmen. In seiner Stellungnahme verwies Foerster darauf, dass Unternehmen vor dem Zustandekommen eines Gesetzes keine schwer rückgängig zu machenden Investitionen tätigen müssen. Auch wenn die Tabakproduktrichtlinie recht detailliert ausgearbeitet gewesen sei, seien die schwerwiegendsten Änderungen an den Verpackungen bis Ende 2015 nicht klar gewesen, sodass es nicht möglich gewesen sei, sich rechtzeitig anzupassen. Den Unternehmern sei es zudem nicht möglich vorherzusehen, was der Gesetzgeber beschließen wird. Foerster bezifferte den Zeitaufwand für die Umstellung von Verpackungsmaschinen auf eine Dauer von bis zu 20 Monaten.

Hingegen erachtete Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum in ihrer Stellungnahme eine nur buchstabengetreue Umsetzung der Richtlinie als unzureichend. Um die öffentliche Gesundheit wirksam zu schützen, sollten über die Richtlinie hinaus die nikotinfreien elektronischen Zigaretten, elektronische Shishas sowie herkömmliche Wasserpfeifen in die Regelung mit einbezogen werden. Denn von allen diesen Produkten würde eine Gesundheitsgefährdung ausgehen. Dass E-Zigaretten und E-Shishas bei der Tabakentwöhnung helfen könnten, bezweifelte Pötschke-Langer. "Es gibt keine soliden Daten", sagte sie in der Anhörung. Zudem plädierte die Wissenschaftlerin für ein umfassendes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse. Nach Einschätzung von Gabriele Bartsch von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen hat Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten einen tabakpolitischen Sonderweg beschritten, der hinter den in der EU üblichen Standards zurückgeblieben sei. Wenn dieser Sonderweg mit dem Gesetzentwurf beendet werde, sei dies keine Verschärfung der Tabakproduktrichtlinie, sondern ein überfälliger Schritt hin zur Angleichung an das EU-Niveau. "Deutschland hinkt bei der Umsetzung immer hinterher", kritisierte Bartsch die gesetzgeberische Praxis der Vergangenheit.

Auch nach Einschätzung des Einzelsachverständigen Tobias Effertz von der Universität Hamburg ist die Bundesrepublik kein Vorreiter im Bereich der Tabakregulierung. Effertz führte als Beispiel den Bereich der Tabakaußenwerbung an, die auch Jugendliche anspreche. "Deutschland ist das letzte Land in der EU, das diese Art der Werbung zulässt", sagte Effertz. Einer möglichen Fristverlängerung bei der Umsetzung der Richtlinie stand der Wissenschaftler skeptisch gegenüber. "Es war relativ lange klar, dass die Regelung kommen wird", sagte er. "Die Tabakindustrie neigt dazu, Regelungen aufschieben zu wollen." Eine Fristverlängerung könnte wie Sand im Getriebe der Umsetzung wirken und ein falscher Anreiz für andere Produzenten in der EU sein.

Dass mit der Umsetzung der Richtlinie E-Zigaretten und E-Shishas über Gebühr stigmatisiert werden könnten, kritisierte der Einzelsachverständigen Prof. Bernhard-Michael Mayer von der Universität Graz. Mayer plädierte dafür, dass Raucher zum Umstieg auf E-Zigaretten motiviert werden sollten. "E-Zigaretten sind Genussmittel, die Rauchern den Ausstieg aus der Inhalation von Schadstoffen ermöglichen", sagte er in der Anhörung. In E-Zigaretten gebe es keine Verbrennungsprodukte, die für Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall und COPD verantwortlich seien. In seiner Stellungnahme kritisierte er außerdem, dass die Bevölkerung durch eine mögliche Schädlichkeit unnötig verunsichert werde. Das Argument über das Fehlen von Langzeitstudien im Rahmen des Vorsorgeprinzips beurteilte der Sachverständige als Versuch zur Einschränkung der Verfügbarkeit von E-Zigaretten, obwohl die gesundheitlichen Vorteile überwiegen würden.

*

5. Minijobs in Deutschland

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/7506) zum Thema Minijobs in Deutschland gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie hoch die Zahl der Minijobs in den vergangenen zehn Jahren war. Außerdem möchten die Abgeordneten wissen, wie hoch der Anteil von geringfügig Beschäftigten an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten war. Darüber hinaus fragen sie nach den Arbeitsbedingungen von Minijobbern.

*

6. Erwerbssituation von Frauen

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Beschäftigungssituation von Frauen steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (18/7507) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sich die Erwerbsquote von Frauen seit 2005 entwickelt hat, wie hoch der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen ist und welche Kenntnis die Regierung über die Qualifikationen der weiblichen Flüchtlinge hat.

*

7. Datenlage zur Leiharbeit

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Über Fakten und Kontrollen der Leiharbeit möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen informiert werden. Sie hat deshalb eine Kleine Anfrage (18/7483) gestellt, in der sie von der Bundesregierung unter anderem wissen will, wie viele Leiharbeitsfirmen und Beschäftigte in der Branche es im Jahr 2015 gab. Ferner interessiert sie, wie viele Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2015 festgestellt wurden.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 088 - 17. Februar 2016 - 12.19 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang