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BUNDESTAG/5589: Heute im Bundestag Nr. 103 - 22.02.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 103
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 22. Februar 2016, Redaktionsschluss: 09.41 Uhr

1. Anhörung zum Luftverkehrsgesetz
2. Grüne fordern Deutschland-Takt
3. Linke fordert Ausstieg aus Stuttgart 21
4. Rahmen für EU-weite Kontenpfändung
5. Düngegesetz soll angepasst werden
6. Personalbemessung in der Altenpflege


1. Anhörung zum Luftverkehrsgesetz

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/MIK) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung eines 15. Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (18/6988) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch, den 24. Februar 2016.

Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem klargestellt werden, dass der gesamte räumliche Einwirkungsbereich eines Flughafens, in dem abwechslungserhebliche Beeinträchtigungen durch Flugverfahren auftreten können, in die Umweltverträglichkeitsprüfung mit einbezogen werden müssen. Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf die bestehende Systematik des Nationalen Luftverkehrsrechts im erforderlichen Umfang angepasst werden.

Zudem soll sichergestellt werden, dass für die Durchführung von Rettungsflügen die erforderlichen Flächen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse (zum Beispiel Krankenhäuser) fortbestehen können. Schließlich soll das Recht zur Inanspruchnahme der militärischen Ausnahmebefugnisse des § 30 Luftverkehrsgesetzes neben jenen Staaten, deren Truppen in Deutschland stationiert sind, auch solchen Staaten eingeräumt werden, mit denen eine besondere Vereinbarung besteht.

Als Sachverständige hat der Ausschuss geladen: Ulrike Funk, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV); Professor Nikolaus Herrmann, Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF); Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht; Thomas Jühe, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF); Jörg Mendel, Luftfahrt-Bundesamt (LBA); Matthias von Randow, Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL) und Walter Schoefer, Flughafen Stuttgart GmbH.

Die Anhörung beginnt um 11 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600 und soll gegen 13 Uhr beendet sein. Besucher werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter verkehrsausschuss@bundestag.de anzumelden.

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2. Grüne fordern Deutschland-Takt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll den Deutschland-Takt umsetzen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/7554).

Deshalb soll sie auf einem gemeinsamen Beschluss von Bundestag und Bundesrat hinwirken, der eine entschlossene und zielstrebige Einführung eines bundesweiten Deutschland-Taktes sowie eine frühzeitige und umfangreiche Einbindung der Öffentlichkeit zum Ziel hat. Weiter soll sie eine aktive Rolle zur Förderung des Verkehrsträgers Schiene einnehmen und innerhalb eines Jahres eine ambitionierte und nachvollziehbare Wachstumsstrategie für den Schienenverkehr vorlegen.

Schließlich fordern die Abgeordneten unter anderem weiter, dass die Regierung eine transparente Entwicklung eines Langfristfahrplans für den Personen- und Güterschienenverkehr vorantreibt und die notwendigen Schritte einleitet, um eine Koordinierungs- und Steuerungsstelle zu schaffen, die die verantwortliche Rolle bei der Einführung eines Deutschland-Taktes übernehmen soll.

Zur Erreichung europäischer und internationaler Klimaschutzziele ist es notwendig, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, heißt es in dem Antrag. Einen wichtigen Beitrag dazu könne die Einführung des Deutschland-Taktes leisten. Der Deutschland-Takt schaffe einen bundesweit vertaktetes und verknüpftes Schienenverkehrsangebot im Personenverkehr, indem die Züge im Stunden- oder 30-Minuten-Takt von wichtigen Knotenbahnhöfen abfahren. Durch bessere Umsteigemöglichkeiten und Reisezeitreduzierungen werde die Attraktivität des Bahnfahrens erhöht, mit dem Ziel, deutlich mehr Fahrgäste für das System "Schiene" zu gewinnen. Auch für den Güterverkehr könnten feste Fahrplantrassen angeboten werden.

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3. Linke fordert Ausstieg aus Stuttgart 21

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (18/7566) den Ausstieg aus dem Bahnhofsprojekt Stuttgart 21, um die Deutsche Bahn AG (DB AG) vor einem finanziellen Desaster zu bewahren. Dazu soll die Bundesregierung in ihrer Rolle als Vertreterin des Alleineigentümers der DB AG darauf hinwirken, dass diese einen sofortigen Stopp und den Ausstieg aus dem Projekt Stuttgart 21 beschließt und auch schnellstmöglich vollzieht, um wirtschaftlichen Schaden von Unternehmen abzuwenden.

Weiter soll die Regierung sämtliche Finanzmittel, die von Seiten des Bundes in den Bau von Stuttgart 21 fließen, einfrieren, bis ein alternatives Konzept für einen funktionsfähigen und kapazitätserweiternden Umbau des existierenden Bahnhofs vorliegt. Schließlich soll sie in Zusammenarbeit mit der Stadt Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg einen Bürgerbeteiligungsprozess initiieren, um gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern einen sinnvollen Umgang mit den schon getätigten Bauleistungen zu entwickeln.

Die Kosten des Projekts Stuttgart 21 würden immer weiter steigen bis auf die von unabhängigen Experten konservativ geschätzte Höhe von 9,8 Milliarden Euro, sodass das Projekt längst eindeutig sehr unwirtschaftlich ist, heißt es in dem Antrag zur Begründung. Ein Weiterbau stünde im krassen Gegensatz zu den ohnehin schon bestehenden wirtschaftlichen Problemen der DB AG, die alle anfallenden Mehrkosten komplett tragen müsse.

Über den Antrag wird der Bundestag am kommenden Donnerstag beraten.

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4. Rahmen für EU-weite Kontenpfändung

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/7560) in die parlamentarische Beratung eingebracht, der die Voraussetzungen für die künftige europaweite Kontenpfändung schaffen soll. Die Europäische Kontenpfändungsverordnung ist ab dem 18. Januar 2017 in allen EU-Mitgliedstaaten außer dem Vereinigten Königreich und Dänemark unmittelbar geltendes Recht, zu ihrer Durchführung sind aber nach Angaben der Bundesregierung einige Anpassungen in der Zivilprozessordnung sowie anderen Gesetzen und Verordnungen erforderlich. Das Gesetz soll insbesondere regeln, welche Gerichte, Behörden und Personen für die Durchführung der Kostenpfändungsverordnung zuständig sind. Die Verordnung soll die Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen erleichtern und die Vollstreckung vereinfachen.

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5. Düngegesetz soll angepasst werden

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) In Vorbereitung auf die Novellierung der Düngeverordnung legt die Bundesregierung dem Parlament ein Gesetzentwurf zur Änderung des Düngegesetzes (18/7557) vor. Aufgabe des Düngegesetzes sei es, den Verkehr und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten zu regeln. In der Vorlage heißt es zur Begründung des Entwurfs, dass die Gesetzesreform unter anderem die Grundlage für die Novellierung der Düngeverordnung vorbereitet, um den Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie 91/676/EWG gerecht zu werden. Ziel der Richtlinie sei es, dass der Nitratsalzbelastung der Böden und des Grundwassers durch die Landwirtschaft in Folge von Überdüngung vorgebeugt werden soll. Mit der Änderung des Düngegesetzes soll zum Beispiel das Verfahren bei der Erarbeitung von Aktionsprogrammen geregelt werden, zu denen die Mitgliedstaaten im Rahmen der Nitratrichtlinie verpflichtet sind. Des Weiteren wird eine gesetzliche Grundlage für die Datenübermittlung geschaffen, damit die für die Überwachung düngerechtlicher Vorschriften zuständigen Bundesländer auch auf Daten zugreifen können, die für andere Zwecke erhobenen wurden.

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6. Personalbemessung in der Altenpflege

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Personalbemessung in der stationären und ambulanten Altenpflege ist das Thema einer Kleinen Anfrage (18/7536) der Fraktion Die Linke. Arbeitsverdichtung, Hektik und fehlende Zeit für Zuwendung und Gespräche mit Patienten, bedingt durch Personalmangel, prägten den Arbeitsalltag von Pflegekräften.

Zusätzlich zu den physischen Belastungen entstünden psychischer Druck und Unzufriedenheit, weil die Pflegekräfte ihre in der Ausbildung gelernten Fachkenntnisse und Fähigkeiten nicht anwenden und eigene Ansprüche an die Arbeit nicht umsetzen könnten. Für die personelle Ausstattung in der stationären Pflege gebe es in jedem Bundesland unterschiedliche Richtwerte und kein bundeseinheitliches Bemessungsverfahren.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem wissen, wie das Betreuungsverhältnis in der ambulanten und stationären Pflege ausfällt und wie sich der Anteil von Menschen mit Pflegebedarf aufgrund demenzieller Erkrankungen entwickelt hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 103 - 22. Februar 2016 - 09.41 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Februar 2016

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