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BUNDESTAG/5747: Heute im Bundestag Nr. 261 - 06.05.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 261
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 06. Mai 2016, Redaktionsschluss: 08.46 Uhr

1. Deutscher Beitrag zu VN-Friedensmissionen
2. Nato-Abkommen mit Serbien
3. Einsatz gegen Schlepper in der Ägäis
4. Nährstoffbelastung der Ostsee


1. Deutscher Beitrag zu VN-Friedensmissionen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Deutschland ist nach Auskunft der Bundesregierung viertgrößter Beitragszahler zum Haushalt der Friedensmissionen der Vereinten Nationen (VN) und seit mehr 25 Jahren "kontinuierlich in VN-Friedensmissionen personell engagiert". Wie es in der Antwort (18/8264) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7970) heißt, lag der deutsche Gesamtbeitrag zum Haushaltsjahr 2015/2016 der friedenserhaltenden Missionen bei rund 546 Millionen US-Dollar. Insgesamt stellten die Vereinten Nationen rund acht Milliarden Euro netto in diesem Zeitraum für friedenserhaltende Maßnahmen zur Verfügung.

Im Rahmen des "Peacekeeping Summit" der Vereinten Nationen im September 2015 habe die Bundesregierung zugesagt, Teams zur Ausbildung für Personal in Hauptquartieren von VN-Friedensmissionen zu entsenden ("in-mission training"). "Die entsprechenden Ausbildungsteams umfassen bis zu fünf Ausbilderinnen/Ausbilder und sind bis zu drei Mal pro Jahr für jeweils bis zu zwei Wochen abrufbar." Zudem seien "Mobile Training Teams" zur Ausbildungsunterstützung von Peacekeeping-Kontingenten im Entsendeland vor der Entsendung in VN-Missionen zugesagt worden. Diese Ausbildungsteams könnten bis zu 20 Soldatinnen/Soldaten umfassen und seien je Ausbildungsgebiet bis zu zwei Mal pro Jahr für jeweils bis zu vier Wochen abrufbar.

Aus der Antwort geht zudem hervor, dass derzeit (Stand Anfang April) neun Polizistinnen/Polizisten aus Bund und Ländern im Rahmen der UNMISS-Mission im Südsudan sowie 19 im Rahmen der MINUSMA-Mission in Mali im Einsatz sind. Der Auswahlprozess für weitere Polizisten im Rahmen des UNSOM-Mandates in Somalia sowie des MINUSTAH-Mandates in Haiti seien derzeit noch nicht abgeschlossen.

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02. Nato-Abkommen mit Serbien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/EB) Der Individuelle Partnerschaftsplan (IPAP) zwischen Serbien und der Nato steht nicht im Widerspruch zur Bündnisneutralität des Westbalkan-Landes. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8280) auf eine Kleine Anfrage (18/7965) der Fraktion Die Linke mit. Das im März 2015 unterzeichnete IPAP sei ein Standardabkommen, das den Status der Truppen wechselseitig regle. Auf die Frage nach den spezifischen Rechten von Nato-Truppen auf serbischem Territorium schreibt die Regierung, dass der Aufnahmestaat entsprechend Artikel IX des Nato-Truppenstatuts Reiseerleichterungen wohlwollend prüfe sowie Liegenschaften, Einrichtungen und Leistungen zur Verfügung stellen solle. Nato-Truppen seien verpflichtet, sich an das Recht des Aufnahmestaats zu halten.

Die Bundesregierung geht in der Antwort außerdem auf die Rolle der Kosovo-Frage in den Beitrittsverhandlungen zwischen Serbien und EU und auf die Militärkooperation zwischen Serbien und Russland ein. Die serbische Regierung erkenne die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo vom 17. Februar 2008 nicht an. Sie definiere das Gebiet in der Verfassung als Provinz Serbiens. Im Verhandlungsrahmen, der für den EU-Beitritt beschlossen wurde, sei eine Anerkennung des Kosovo nicht gefordert. Verlangt werde dort jedoch "eine umfassende Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo in Form eines rechtlich verbindlichen Abkommens" bis Ende der Beitrittsverhandlungen.

Grundsätzlich stehe eine Militärkooperation mit Russland einer EU-Mitgliedschaft nicht entgegen. Jedoch habe sich Serbien als Beitrittskandidat verpflichtet, sich an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU anzupassen. Dies solle bis zum Beitritt geschehen.

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3. Einsatz gegen Schlepper in der Ägäis

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/FZA) Seit Ende Februar unterstützt die Nato ihre Mitgliedsstaaten Türkei und Griechenland beim Grenzschutz und bei der Bekämpfung krimineller Schleuser. Die beschlossenen Maßnahmen dienten einzig der "Aufklärung, Überwachung, und Beobachtung des Seegebiets zwischen der Türkei und Griechenland", heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (18/8248 ) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linken (18/7861). Durch eine regelmäßige, radargestütze Kontrolle des Seegebiets wolle man die türkische Küstenwache dazu befähigen, die von der türkischen Küste aus in See stechenden Flüchtlingsboote möglichst schon an Land zu stoppen und gegen die dort tätigen Schleuser vorzugehen. Weitergehende Aktivitäten, wie etwa das Aufhalten und Umlenken von Flüchtlingsbooten oder ein direkter Einsatz gegen Schlepper, seien nicht Teil des Auftrags.

Die Mission werde derzeit unter deutscher Leitung vom Ständigen Maritimen NATO-Einsatzverband 2 ausgeführt, der seit dem 12. Februar 2016 in der Ägäis operiere und seit dem 7. März auch in territorialen Gewässern zwischen dem türkischen Festland und den griechischen Inseln Lesbos und Chios patrouilliere. Neben Deutschland sind laut Antwort auch Großbritannien, Griechenland, Niederlande und Türkei mit jeweils einem Schiff beteiligt.

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4. Nährstoffbelastung der Ostsee

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EB) Nach der Nährstoffbelastung der Ostsee erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/8289). Laut Fragestellern sei die Ostsee eines der am stärksten verschmutzten Meere der Welt. Hauptursache der Verschmutzung seien landwirtschaftliche Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor, die zu toxischen Algenblüten, Sauerstoffentzug und Schwefelwasserstoffproduktion im Meer führten. Weder Pflanzen noch Tiere könnten sich in davon betroffenen Gebieten aufhalten, die als "Todeszonen" bezeichnet würden. Die Abgeordneten möchten nun von der Bundesregierung wissen, welches Volumen die "Todeszonen" im Zeitraum 2000 bis 2016 eingenommen haben. Zudem fragen sie nach dem Auftreten der Algenblüte und den Folgen für den Tourismus. Die Anfrage zielt außerdem auf die Nitrat- und Phosphatkonzentration in dem Gewässer ab.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 261 j- 6. Mai 2016 - 08.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2016

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