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BUNDESTAG/5834: Heute im Bundestag Nr. 348 - 09.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 348
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 09. Juni 2016, Redaktionsschluss: 11.09 Uhr

1. Schutz vor Menschenhandel strittig
2. Digitale Flüchtlingsinitiativen
3. Experten für Staatsziel Nachhaltigkeit
4. Früherer Start für Endlager-Begleitgremium
5. Kooperationen mit Indien ausbauen


1. Schutz vor Menschenhandel strittig

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/PST) Im Ansatz richtig, aber noch mit Mängeln behaftet ist nach Ansicht von sieben Sachverständigen ein Gesetzentwurf (18/4613) der Bundesregierung, mit dem die strafrechtlichen Maßnahmen gegen den Menschenhandel an eine EU-Richtlinie von 2011 angepasst werden sollen. Bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss wurde ein Änderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in die Ausschussberatungen eingebracht haben, bereits in die Begutachtung einbezogen. Der Gesetzentwurf selbst fügt den bestehenden Straftatbeständen des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung und der sexuellen Ausbeutung Taten hinzu, bei denen ins Land gebrachte Menschen zu strafbaren Handlungen oder zum Betteln gezwungen oder ihnen Organe entnommen werden sollen. Der Änderungsantrag schlägt darüber hinaus neue Straftatbestände der Ausbeutung der Arbeitskraft, der Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung sowie eine Regelung zur Strafbarkeit von Kunden sexueller Dienstleistungen von Menschenhandelsopfern vor, die sogenannte Freier-Strafbarkeit.

Die Berliner Staatsanwältin mit Schwerpunkt Menschenhandel und Schleuserkriminalität, Leonie von Braun, äußerte in der Anhörung Einwände gegen die vorgesehenen Mindeststrafen für die einzelnen Deliktarten, die nicht immer im richtigen Verhältnis zueinander und zu denen bei anderen Verbrechen stünden. So sei die Mindeststrafe bei schwerer Ausbeutung von Opfern des Menschenhandels wesentlich niedriger als bei erpresserischem Menschenraub, obwohl die Tat genauso schlimm sei. Der Tübinger Strafrechts-Professor Jörg Eisele monierte Überschneidungen mit anderen Gesetzen beziehungsweise Gesetzesvorhaben, etwa den ebenfalls gerade in den Ausschussberatungen befindlichen Regelungen gegen Zwangsprostitution. Wenn zudem, wie zu erwarten, bei der Reform des Sexualstrafrechts eine "Nein-heißt-Nein-Lösung" für sexuelle Übergriffe beschlossen werde, erfasse diese auch Freier von Zwangsprostituierten. Dann drohe die in den Menschenhandels-Paragrafen geplante Kronzeugenregelung leerzulaufen, welche Freier von Zwangsprostituierten von Strafe freistellt, wenn sie aussagen.

An der gesamten Systematik des Gesetzesvorhabens und auch an den darin verwendeten Begrifflichkeiten hatte der Strafrechtler und Rechtstheoretiker Joachim Renzikowski von der Universität Halle-Wittenberg einiges auszusetzen. Im Ergebnis werde die Strafbarkeit in einigen Bereichen deutlich ausgeweitet, in anderen, zum Beispiel der Arbeitsausbeutung, aber eingeschränkt. Dagegen sieht der Gruppenleiter in der Staatsanwaltschaft Augsburg Christian Grimmeisen in dem Änderungsantrag eine "echte Verbesserung" des ursprünglichen Gesetzentwurfs; nur hier und da müsse man noch an einer Stellschraube drehen. So hält er es bei der Freierstrafbarkeit für notwendig, auch "leichtfertiges Handeln" unter Strafe zu stellen, damit sich Freier von Zwangsprostituierten nicht damit herausreden könnten, sie hätten nicht darauf geachtet, in welcher Situation sich die Frau befindet.

Diese Situation hatte zuvor Sabine Constabel, Sozialarbeiterin in einer Anlaufstelle im Stuttgarter Rotlichtbezirk, eindringlich dargestellt. In den dortigen Bordellen arbeiteten zu fast hundert Prozent Ausländerinnen, überwiegend aus Osteuropa, vor allem aus Rumänien. Die allermeisten seien zwischen 18 und 25 Jahre alt. Jeder ihrer Schritte werde kontrolliert. Alle litten sie unter Schmerzen, sie seien aber nicht krankenversichert und könnten sich keinen Arztbesuch leisten. Ihre Zuhälter hinderten sie zudem oft daran, die von ihrer Beratungsstelle angebotene, kostenlose ärztliche Versorgung wahrzunehmen, berichtete Constabel.

Dass gegen solche Zustände nichts unternommen werden kann, liegt, wie in der Anhörung immer wieder deutlich wurde, an der Abhängigkeit einer Strafverfolgung von der Aussage des Opfers. Diese seien dazu aus verschiedenen Gründen meist nicht bereit, unter anderem, weil im Heimatland zurückgebliebene Familienangehörige bedroht würden. Helga Gayer, die sich im Bundeskriminalamt mit diesem Deliktfeld befasst, hält es deshalb für vordringlich, von dieser Abhängigkeit von der Opferaussage wegzukommen. Von den geplanten neuen Regelungen verspreche sich die Polizei schon eine wirksamere Verfolgung, wobei einzelne auch zu neuen Umsetzungsproblemen führen könnten. Der Augsburger Staatsanwalt Grimmeisen brachte noch den Wunsch nach mehr Telekommunikationsüberwachung ein, um objektive Beweismittel zu erhalten und nicht nur von der Aussage des Opfers abhängig zu sein.

Von mehreren Sachverständigen wurde kritisiert, dass Freiern von Zwangsprostituierten bei einer Aussage automatisch Straffreiheit gewährt werden soll, während es dem Staatsanwalt überlassen bliebe, ob er auf eine Strafverfolgung des Opfers wegen Verstößen gegen das Ausländerrecht verzichtet. Naile Tanis, Geschäftsführerin des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel KOK, forderte zudem, Opfern von Menschenhandel ein Aufenthaltsrecht unabhängig von ihrer Kooperationsbereitschaft im Strafverfahren zu gewähren. Viele seien traumatisiert und bräuchten erst eine längere "Bedenk- und Stabilisierungsfrist", bevor sie vor Gericht aussagen könnten. Zudem behaupte jetzt die Gegenseite oft, dass eine Zeugin nur gegen sie aussage, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Dieser Einwand ziehe dann nicht mehr. Tanis wies zudem darauf hin, dass nach ihrer Erfahrung ein großer Teil der Opfer gar nicht dauerhaft in Deutschland bleiben, sondern zu ihren Angehörigen zurück wolle.

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2. Digitale Flüchtlingsinitiativen

Ausschuss Digitale Agenda/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Über digitale Flüchtlingsinitiativen hat sich der Ausschuss Digitale Agenda in einer öffentlichen Sitzung am Mittwoch informiert. Dabei stellte Michael Griesbeck, Vizepräsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die App "Ankommen" vor, die das BAMF, das Goethe-Institut, die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Bayerische Rundfunk (BR) als themenübergreifende App für Flüchtlinge entwickelt haben. Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), verwies auf Fortschritte bei der Digitalisierung der Asylverfahren.

Es sei gelungen, die Bearbeitungsdauer bei der Registrierung von Asylbewerbern zu reduzieren, sagte Vitt, der zugleich Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik ist. Etwa 60.000 Ankunftsnachweise seien so ausgestellt worden. Die Registrierung mit dem neuen System sei in 20 Minuten erledigt. "Wir sind auf einem guten Weg, zumindest den Teil deutlich effizienter zu gestalten", sagte Vitt. Zugleich machte er deutlich, dass man Schnittstellen zu landesspezifischen Systemen implementiert habe. Damit sei ein wichtiger Meilenstein erreicht, sagte der Staatssekretär.

Sowohl Flüchtlinge als auch Teile der ehrenamtlichen Helfer hätten Schwierigkeiten gehabt, sich in Asylfragen zu orientieren, sagte der Vizepräsident des BAMF, Michael Griesbeck. Da zudem fast alle Flüchtlinge mit Smartphones ausgestattet gewesen seien, habe die Idee nahegelegen, Informationen über diesen Weg zuzuleiten. Innerhalb von sechs Wochen sei die App "Ankommen" entwickelt worden, sagte Griesbeck. Durch sie erhielten Asylsuchende gleich nach ihrer Ankunft in Deutschland Informationen über ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren. Integriert sei zudem ein kostenloser, multimedialer Sprachkurs, der eine alltagsnahe Unterstützung für die ersten Schritte auf Deutsch bietet. "Ankommen" stehe in den Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch und Deutsch zur Verfügung und sei auf eine sehr positive Resonanz gestoßen, sagte der BAMF-Vizepräsident. Stand 1. Juni sei die APP 155.885 Mal heruntergeladen worden.

Studienmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen ist das Ziel des 2014 gegründeten Social Start-ups Kiron Open Higher Education, dessen Vertreterin Hila Azadzoy von vielen Barrieren sprach, auf die studierwillige Flüchtlingen treffen würden. Neben den Kosten, die mit der Aufnahme eines Studiums verbunden seien, betreffe das auch Sprachbarrieren und den oft ungeklärten Aufenthaltsstatus. "Kiron beseitigt diese Barrieren, in dem die Flüchtlinge erstmal bei uns standortungebunden in Englisch mit dem Studium anfangen können", erläuterte Azadzoy. Sobald die Zulassungsvoraussetzungen vorlägen, könnten die studierenden Flüchtlinge dann an eine der Partnerhochschulen wechseln. Bislang, so die Vertreterin von Kiron Open Higher Education, seien 1.250 Flüchtlinge in dem Programm. Bis Ende 2016 sollen es 5.000 sein.

Fiona Krakenbürger, Mitglied im Team der Open Knowledge Foundation Deutschland und Leiterin des Projekts "Digital Refugee Labs" im Rahmen von Code for Germany, sagte vor den Abgeordneten, viele Flüchtlingsinitiativen wünschten sich mehr Vernetzung und Schnittstellen zu Behörden und Verwaltungen. "Es fehlt an Ansprechpartnern", sagte sie. Auf der anderen Seite sei auch festzustellen, dass das Wissen der Initiativen viel zu wenig genutzt werde. Sinnvoll, so Krakenbürger, könne ein regelmäßiger Runder Tisch sein. Dabei müssten aber alle Akteure eingebunden werden, "auch die Flüchtlinge selbst".

Monic Meisel, Vorstandsmitglied vom Förderverein Freie Netzwerke und Mitbegründerin der Freifunk-Initiative machte deutlich, dass sie den Zugang zum Internet für ein Menschenrecht halte und dieser Voraussetzung für den Zugang zu digitalen Hilfen für Flüchtlinge darstelle. Die Freifunker hätten bislang mehr als 350 Einrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung mit Internetzugängen ausgestattet. Sie hätten dabei mit bürokratischen Hürden, dem Unwillen der Betreiber der Unterkünfte und mit der Angst vor Abmahnungen zu kämpfen. Letzteres habe sich auch nicht durch die kürzlich beschlossene Änderung im Telemediengesetz erledigt, da die Störerhaftung nach Ansicht Meisels nicht abgeschafft sei. "Die Abmahnkanzleien kündigen bereits öffentlich an, dass sie mit ihrer Praxis nicht aufhören werden", sagte sie.

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3. Experten für Staatsziel Nachhaltigkeit

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Die zu einer öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung am Mittwochabend geladenen Experten sprechen sich für die Aufnahme des Staatsziels der Nachhaltigkeit in das Grundgesetz aus. Damit wäre die Gesetzgebung ausdrücklich verpflichtet, Vorsorge für die dauerhafte Befriedigung von Gemeinschaftsinteressen zu treffen, sagte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Durch eine grundgesetzliche Verankerung könne das Ziel der Nachhaltigkeit stärker in die gesellschaftliche Debatte eingebracht werden, befand die Präsidentin und Mitgründerin der Humboldt-Viadrina Governance Platform gGmbH, Gesine Schwan. Für Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer ist das Staatsziel Nachhaltigkeit "keine Fesselung des Gesetzgebers sondern eher eine Ermahnung, auch an längerfristige Wirkungen zu denken".

Aus Sicht von Hans-Jürgen Papier hat das Grundgesetz sich nicht zuletzt deshalb in hohem Maße bewährt, weil es sich von Anfang an auf die Normierung präziser und justiziabler Gewährleistungen, Rechte und Pflichten beschränkt habe und es vermieden worden sei, "durch wohlklingende, rechtlich aber ziemlich sinnlose Versprechen und Verheißungen insgesamt seiner Entwertung, Injustiziabilität und Unverbindlichkeit Vorschub zu leisten". Daher, so der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sei eine "dysfunktionale Aufblähung des Grundgesetzes durch allerlei Wünschbares und semantische Wohltaten" wie etwa der Förderung der Kultur oder des Sports durchaus kritisch zu sehen. Im Falle der Nachhaltigkeit gehe es aber um die "explizite Konkretisierung eines elementaren Rechtsprinzips, nämlich des Demokratieprinzips".

Die Unschärfe des Begriffes Nachhaltigkeit ist aus Sicht von Gesine Schwan "nicht schädlich". Sie erfordere in der konkreten Anwendung eine jeweils neue Verständigung "über das inhaltlich damit Gemeinte". Die Unschärfe benötige auf Verständigung ausgerichtete Kommunikation und habe daher sogar einen Vorteil. Eine falsche Erwartung sei es aber, wenn man davon ausgehe, dass konkrete Politik sich durch gesetzliche Fixierungen ersetzen lasse, betonte die Politikwissenschaftlerin. Vielmehr müsse aus der Verfassung "etwas gemacht werden".

Wenn unter Berufung auf das Sozialstaatsprinzip Sozialleistungen gewährt werden, ohne dass zur Deckung der entstehenden Kosten für entsprechende Steuereinnahmen gesorgt wird, gerate das Sozialstaatsprinzip in ein Spannungsverhältnis zum Nachhaltigkeitsprinzip, sagte Joachim Wieland. "Eine Ergänzung des Grundgesetzes um das Staatsziel der Nachhaltigkeit scheint daher als sachgerecht", urteilte er. Als Formulierung biete sich der Satz an: "Der Staat beachtet bei seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit." Konkrete Maßnahmen ließen sich daraus nicht ableiten, so der Staatsrechtler. Der Staat müsse jedoch bei jeglichem Handeln dessen Nachhaltigkeit prüfen und in Rechnung stellen.

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4. Früherer Start für Endlager-Begleitgremium

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Das sogenannte Nationale Begleitgremium für die Endlager-Suche soll früher als bisher geplant seine Arbeit aufnehmen. Ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/8704) zur Änderung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) sieht vor, das Gremium bereits "unmittelbar nach Abgabe des Kommissionsberichts" der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) einzusetzen. Bisher ist im StandAG festgelegt, dass das Begleitgremium erst nach der Evaluierung des StandAG eingesetzt wird. Die Evaluierung des Gesetzes soll durch den Bundestag auf Grundlage des Kommissions-Berichtes erfolgen. Die Endlager-Kommission hat bis Ende Juni Zeit, ihren Bericht vorzulegen. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag als Zusatzpunkt im vereinfachten Verfahren an die Ausschüsse überwiesen werden.

Zur Begründung führt der Gesetzentwurf an, dass zwischen Abgabe des Berichts und dem Inkrafttreten des dann evaluierten StandAG einer"Beteiligungs-Lücke" zu entstehen drohe, für die es einer"Brücke" bedürfe. "Von verschiedener Seite wird befürchtet, dass der mit ersten Schritten begonnene Dialog mit der Öffentlichkeit in dieser Zeit abbricht, der Konsensgedanke sowie aufgebautes Vertrauten wieder verloren gehen und die Arbeit der Kommission nicht in adäquater Weise ihren Niederschlag im späteren Suchverfahren finden kann", heißt es in den Gesetzentwurf. Mit der früheren Einsetzung des Gremiums soll ein "Fadenriss in der gesellschaftlichen Begleitung" und ein Abreißen des gesellschaftlichen Dialoges verhindert werden.

Neben der "Begleit- und Brückenfunktion" müsse das Gremium dafür sorgen, dass es "ab Tag 1" der im Paragraf 13 StandAG geregelten Standortauswahl "ernstzunehmend und einsatzbereit ist". Laut Gesetzentwurf soll als zentrale Aufgabe des Gremiums die "vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens" festgeschrieben werden, dazu gehöre insbesondere die "Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung". Nicht zu den Aufgaben des Gremiums gehöre die erneute Evaluierung der Empfehlungen der Endlager-Kommission und ihrer Umsetzung.

In der Brücken-Phase sollen dem Gremium nach dem Gesetzentwurf neun Mitglieder angehören, die vom Bundestagspräsidenten berufen werden. Sechs Mitglieder sollen "gesellschaftlich hohes Ansehen genießen" und je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat vorgeschlagen werden. Zudem sollen dem Gremium zwei Bürger sowie ein Vertreter der "jungen Generation" angehören. Bürger und Jugend-Vertreter sollen durch das "erprobte Prinzip der Planungszellen" bestimmt werden. Die Amtszeit der Mitglieder ist in dem Entwurf auf drei Jahre festgelegt, jedes Mitglied kann insgesamt dreimal berufen werden. Die Vertreter dürfen keiner gesetzgebenden Körperschaft in Bund und Ländern sowie keiner Bundes- oder Landesregierung angehören. Auch sollen sie laut Entwurf "keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben".

Die Mitglieder der Brücken-Phase sollen zudem "im Sinne der Wissens- und Vertrauenskontinuität" auch nach der Evaluierung des Gesetzes im Amt bleiben. Eine erweiterte Besetzung des Gremiums soll durch die Evaluierung festgelegt werden. In der Begründung wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass der Vorschlag "Grundpfeiler für Ausgestaltung des Nationalen Begleitgremiums" festlege, aber die Ausgestaltung noch nicht abschließend sei.

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5. Kooperationen mit Indien ausbauen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen machen sich für den Ausbau der deutsch-indischen Wissenschaftskooperation stark. Indien investiere wie kaum ein anderes Schwellenland in Bildung und Forschung und werde mit seiner gut entwickelten und ausgebauten Forschungs- und Technologielandschaft auch in den kommenden Jahren ein entscheidender Motor der Globalisierung sein, heißt es in einem gemeinsamen Antrag (18/8708), der heute auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Bereits in den vergangenen Jahren habe die Ansiedlung deutscher Unternehmen in Indien zugenommen, während gleichzeitig immer mehr gut ausgebildete junge Inder nach Deutschland kommen würden. Von diesem gegenseitigen Austausch profitiere die deutsche Wirtschafts- und Forschungslandschaft bereits heute.

Zudem sei Indien als weltweit größte Demokratie ein verlässlicher Partner mit vielfältigen Potentialen zur Kooperation. Nicht zuletzt aus diesem Grund nehme die Notwendigkeit und das Interesse an deutsch-indischen Kooperationen, insbesondere im Bildungs- und Wissenschaftsbereich, stetig zu, schreiben die Abgeordneten.

Eine wichtige Säule der deutsch-indischen Zusammenarbeit sei dabei der Austausch von Studenten sowie jungen Wissenschaftlern. So habe sich der Anteil der indischen Studenten, die nach Deutschland kommen, von 3.431 im Jahr 2007 auf 11.860 Studierende im Jahr 2015 mehr als verdreifacht.

Deutschland unterstütze die Republik Indien dabei in dem Ziel, 400 Millionen Menschen bis zum Jahr 2022 beruflich zu qualifizieren. Bereits seit Ende 2014 setze sich das Bundesministerium für wirtschaftliches Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über die technische Zusammenarbeit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) für die Modernisierung des indischen Berufsbildungswesens und die Integration dualer Elemente ein. Ein gemeinsames deutsch-indisches Projekt hierzu beginne Mitte 2016.

Die Fraktionen fordern die Bundesregierung auf, die Kooperationen mit Indien im Wissenschafts- und Forschungsbereich weiter zu vertiefen. Dazu gehöre unter anderem, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Initiative "A New Passage to India" fortzuführen und dabei die deutsch-indischen Zentren wie das "Indo-German Centre for Sustainability" am IIT Madras in Chennai weiter zu finanzieren sowie das erfolgreiche WISE-Programm ("Working Internships in Science and Engineering") für indische Bachelor-Studenten fortzusetzen und auszubauen. Bei der Programmgestaltung sollen zudem Kooperationen von Fachhochschulen mit indischen Partnern berücksichtigt werden. Des Weiteren soll der Aufbau des im Sommer 2015 gegründeten deutsch-indischen "M. S. Merian - R. Tagore International Centre for Advanced Studies in the Humanities and Social Sciences" als deutsch-indisches Gemeinschaftsprojekt für ambitionierte geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung vorangetrieben werden und die Themen Bildung und Forschung sollen bei den alle zwei Jahre stattfindenden deutsch-indischen Regierungskonsultationen eine wesentliche Rolle spielen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 348 - 9. Juni 2016 - 11.09 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2016

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