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BUNDESTAG/5851: Heute im Bundestag Nr. 365 - 16.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 365
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 16. Juni 2016, Redaktionsschluss: 16.10 Uhr

1. Experten äußern sich zu Abschalt-Lasten
2. Anhörung zum Berufskraftfahrergesetz
3. Abschlussbericht wird weiter beraten
4. Piraten am Horn von Afrika inaktiv
5. Mehr Information über Internet-Zugänge


1. Experten äußern sich zu Abschalt-Lasten

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (18/8561) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Die Anhörung soll am Mittwoch, den 22. Juni, ab 11.00 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses stattfinden.

Die Verordnung soll dazu beitragen, dass das Elektrizitätsversorgungssystem durch eine bessere Laststeuerung effizienter wird. Großen und flexiblen Stromverbrauchern wird damit die Möglichkeit gegeben, den Netzbetreibern gegen Vergütung abschaltbare Lasten zur Verfügung zu stellen, durch die der Stromverbrauch gesenkt werden kann. Wie es in der Verordnung heißt, werden die abschaltbaren Lasten durch Ausschreibungen ermittelt. Es werde zwei Produktkategorien zu zunächst je 750 Megawatt geben.

Als Sachverständige sind geladen: Michael Niese (Wirtschaftsvereinigung Metalle), Christof Bauer (Verband der Chemischen Industrie), Johannes Kindler (Bird & Bird), Markus Stobrawe (Amprion), Tobias Weissbach (TransnetBW), Eva Hauser (Institut für ZukunftsEnergieSysteme), und Andreas Jahn (Regulatory Assistant Project).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Anhörung zum Berufskraftfahrergesetz

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/MIK) Um den Entwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (18/8183) geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch, dem 22. Juni 2016.

Mit dem Gesetz sollen verschärfte Sanktionierungsmaßnahmen eingeführt werden, um Missbrauchsfälle bei der Aus- und Weiterbildung wirkungsvoll zu begegnen. Zudem sollen die Voraussetzungen im Hinblick auf die Anerkennung und Überwachung von Ausbildern, Unterrichtsorten, der Teilnehmerzahl sowie die Mitteilung von Daten der geplanten Weiterbildungsveranstaltungen konkretisiert werden. Außerdem sollen Bußgeldtatbestände zur Bekämpfung von Missbrauch erweitert und mit einer strengeren Sanktion versehen werden. Schließlich soll im deutschen Recht auch außerhalb des Führerscheins ein europaweit anerkannter Nachweis für die Weiterbildung geschaffen werden.

Der Ausschuss hat zur Anhörung geladen: Wolfgang Baumeister (Deutscher Industrie- und Handelskammertag), Frank Faßbender (Bundesamt für Güterverkehr), Dieter Quentin (Berufsvereinigung der Fahrlehrerverbände), Jörn-Michael Satz (Moving International Road Safety Association), Karlheinz Schmidt (Bundesverband Güterverkehr Logistik und Entsorgung) sowie Ralph Werner (ver.di).

Die öffentliche Anhörung beginnt um 12.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer-Straße 1, Raum E 600. Zuschauer werden gebeten, sich beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter verkehrsausschuss@bundestag.de anzumelden.

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3. Abschlussbericht wird weiter beraten

Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) setzt am Montag, 20. Juni 2016, ihre Beratungen zum Abschlussbericht fort. Beginn im Sitzungssaal E.700 im Paul-Löbe-Haus ist um 11 Uhr.

Gäste werden gebeten, sich bis 17. Juni unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum telefonisch unter (030) 227-32978 oder per E-Mail an kommission.endlagerung@bundestag.de anzumelden. Drucksachen der Kommission sind unter www.bundestag.de/endlager abrufbar.

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4. Piraten am Horn von Afrika inaktiv

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Am Horn von Afrika sind im gesamten letzten Jahr keine Piratenangriffe mehr bekannt geworden. Der letzte Angriff auf ein Handelsschiff datiere aus dem Februar 2014, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (187/8716) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8464). Dies sei das Ergebnis mehrerer Faktoren, zu denen neben der militärischen Präsenz auch der Einsatz privater bewaffneter Sicherheitsteams an Bord von Handelsschiffen zähle. Die für die Angriffe in der Vergangenheit verantwortlichen kriminellen Netzwerke an Land seien jedoch weiterhin intakt, räumt die Bundesregierung ein und spricht sich dafür aus, den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in Somalia weiter voranzutreiben.

Die Zahl der weltweiten Piraterievorfälle stagniere, berichtet die Bundesregierung unter Berufung auf Zahlen des "Piracy Reporting Center". So seien 2015 246 Piraterievorfälle weltweit gezählt worden, darunter 15 Schiffsentführungen. Im Jahr 2014 seien es 245 Vorfälle gewesen, darunter 21 Entführungen. Der Anstieg der Fallzahlen in Südostasien setze sich fort. Dort fänden 60 Prozent der Überfälle statt: "Südostasien hat sich sowohl quantitativ als auch qualitativ als eindeutiger Brennpunkt für Piraterie etabliert", berichtet die Regierung. Auch im Golf von Guinea und Westafrika seien die Fallzahlen nach jahrelangem Rückgang in den ersten vier Monaten des Jahres 2016 wieder deutlich angestiegen.

Dass nur zwei Sicherheitsunternehmen aus Deutschland für die Bewachung von Seeschiffen zugelassen sind, begründet die Bundesregierung mit dem starken Rückgang der Piraterievorfälle am Horn von Afrika.

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5. Mehr Information über Internet-Zugänge

Wirtschaft und Energie/Verordnung

Berlin: (hib/HLE) Kunden von Telekommunikationsunternehmen werden bald bessere Informationen über die Qualität ihrer Internetzugänge erhalten. Die Unternehmen müssen den Kunden vor Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen, das die wesentlichen Vertragsbestandteile aufzeigt, heißt es in der von der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorgelegten Verordnung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (18/8804).

In dem Produktinformationsblatt ist eine Reihe von wichtigen Angaben zu machen: So müssen die Anbieter die Vertragslaufzeiten, die minimale, normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Datenübertragungsrate ebenso nennen wie die Rahmenbedingungen zu einer etwaigen Reduzierung der Datenübertragungsrate ("Drosselung").

Auch nach der Freischaltung des Anschlusses erhalten die Kunden zusätzliche Informationen. So gibt es für die Kunden einen Rechtsanspruch auf Information zur aktuellen Datenübertragungsrate ihrer Mobilfunk- beziehungsweise Festnetzanschlüsse. Außerdem werden die Anbieter verpflichtet, dem Endnutzer die vertraglich vereinbarte minimale und maximale Datenübertragungsrate sowie die tatsächlich gemessene Datenübertragungsrate darzustellen. "Die Messergebnisse müssen speicherbar sein und im Online-Kundencenter hinterlegt werden können", wird vorgeschrieben. Eine weitere Neuregelung betrifft die Mindestvertragslaufzeit, deren Ende für Verbraucher oft nur schwer zu ermitteln ist. Vorgeschrieben wird jetzt der regelmäßige Abdruck dieses Datums in der Monatsrechnung. Damit werde "eine zuverlässige und für den Verbraucher praktikable Informationsmöglichkeit geschaffen", erwartet die Bundesnetzagentur.

Bei Verträgen mit beschränktem Datenvolumen wird eine Informationspflicht eingeführt. Die Kunden sollen erfahren können, wie hoch ihr bislang verbrauchtes Datenvolumen ist. Dies soll geschehen, "auf mindestens tagesaktueller Basis und zum anderen nach Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes im Wege einer Gegenüberstellung des vertraglich vereinbarten und des tatsächlich verbrauchten Datenvolumens", wird in der Verordnung vorgeschrieben.

In der Verordnung wird heftige Kritik an den Anbietern geübt. Messungen hätten gezeigt, "dass die Anbieter gar keine oder nur wenig belastbare Aussagen zur realisierbaren Datenübertragungsrate machen. Der Endkunde weiß nicht, mit welcher Leistung er konkret rechnen kann. Auch nach Vertragsabschluss und erfolgter Schaltung gibt es keine standardisierten Prozesse, dem Endkunden einen transparenten Überblick über die Leistungsfähigkeit des konkreten Anschlusses zu bieten."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 365 - 16. Juni 2016 - 16.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2016

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