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BUNDESTAG/5946: Heute im Bundestag Nr. 460 - 05.08.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 460
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 05. August 2016, Redaktionsschluss: 09.58 Uhr

1. Mehr Personal für Familiennachzug
2. Viele offene Familiennachzugsverfahren
3. Identifizierung vermisster Kinder
4. Linke fragt nach Flüchtlingszahl
5. Milizen in Libyen
6. Linke fragt nach Visa-Praxis


1. Mehr Personal für Familiennachzug

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein, dass Flüchtlinge in Griechenland das aktuelle Verfahren zum möglichen Familiennachzug nach Deutschland zügig durchlaufen. Hierzu seien erhebliche materielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt worden, heißt es in der Antwort (18/9303) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8957) der Fraktion Die Linke.

So habe das Auswärtige Amt die deutsche Botschaft in Athen seit Ende März 2016 gezielt personell gestärkt, um Visumanträge auf Familiennachzug zu in Deutschland anerkannten Schutzberechtigten bearbeiten zu können. Zum Personal gehörten auch qualifizierte Beschäftigte mit sehr guten Arabisch-Kenntnissen. Die Personalverstärkung werde zudem laufend überprüft. Derzeit seien vier Mitarbeiter in der Visastelle beschäftigt, die zudem durch Abordnungen von Mitarbeitern anderer Dienstorte unterstützt würden.

Vor einer Familienzusammenführung würden die jeweils zugrunde liegenden Sachverhalte von den zuständigen Behörden geprüft. So ermittle das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob sich die Familienangehörigen wirklich in Deutschland aufhalten, ihr Einverständnis zur Familienzusammenführung vorliege und das Kindeswohl berücksichtigt werde.

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2. Viele offene Familiennachzugsverfahren

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der Familiennachzug zu in Deutschland lebenden anerkannten syrischen Flüchtlingen verzögert sich offenbar häufig wegen fehlender Dokumente. Mitte Mai 2016 seien bei den betroffenen Auslandsvertretungen in der Türkei, im Libanon, Jordanien, Ägypten und Griechenland insgesamt noch rund 13.000 Verfahren nicht entschieden gewesen, heißt es in der Antwort (18/9264) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8984) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

So kam den Angaben zufolge allein die deutsche Botschaft in Beirut auf 5.650 offene Verfahren zum Familiennachzug. Beim Generalkonsulat in Istanbul waren es Mitte Mai 4.400, in Ankara 615, in Izmir 523, in Amman 1.298, in Kairo 350 und in Athen 194. Die noch offenen Verfahren könnten zumeist wegen fehlender Dokumente nicht entschieden werden.

Die Bundesregierung bemüht sich nach eigenen Angaben um erweiterte Kapazitäten in den Auslandsvertretungen zur Bearbeitung von Anträgen zum Familiennachzug. Dabei würden auch erleichterte Verfahren geprüft. Durch das Familienunterstützungsprogramm, das die Internationale Organisation für Migration (IOM) umsetze, verspreche sich die Bundesregierung eine verbesserte Vorbereitung und erweiterte Betreuung der Antragsteller. Die IOM-Zentren unterstützten die Antragsteller bezüglich der benötigten Unterlagen.

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3. Identifizierung vermisster Kinder

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung der Verordnung über die Europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken (EURODAC). Auch werde die geplante Absenkung der Registrierungsaltersgrenze von 14 auf sechs Jahre unterstützt. Jedoch sei es zu früh für eine abschließende Bewertung. Dies sei erst nach einer weiteren Prüfung möglich, heißt es in der Antwort (18/9281) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/9135) der Fraktion Die Linke.

Die Bundesregierung teilte die Auffassung der EU-Kommission, wonach durch eine Herabsenkung der Altersgrenze bei der Registrierung die Familienzusammenführung verbessert werden könne. Da Fingerabdrücke einzigartig seien, könnten durch einen solchen Abgleich Personen eindeutig identifiziert werden. Einmal registrierte, vermisste Kinder könnten mit Hilfe der Fingerabdrücke in Verbindung mit verknüpften Daten einer Familie im EURODAC-System identifiziert werden. Gleichwertige Alternativen seien nicht ersichtlich.

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4. Linke fragt nach Flüchtlingszahl

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Zahl der in Deutschland lebenden Flüchtlinge ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/9302) der Fraktion Die Linke. Asylstatistiken beinhalteten meist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungs- oder Ablehnungsdaten, heißt es in der Anfrage. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten oder nicht anerkannten Flüchtlingen sowie genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status seien hingegen nur schwer verfügbar.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun genau wissen, wie viele Asylberechtigte zum 30. Juni 2016 in Deutschland lebten.

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5. Milizen in Libyen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/EB) Die libysche Einheitsregierung kontrolliert lediglich Teile der Seegrenzen im Raum Tripolis durch ihr unterstellte Einheiten der libyschen Küstenwache. Das geht aus einer Antwort (18/9262) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8969) der Fraktion Die Linke hervor. Die Kontrolle der Flughäfen Mitiga und Misrata erfolge durch Milizkräfte, die sich zur Einheitsregierung bekennen würden, "was aber nicht mit einer Kontrolle durch die Einheitsregierung gleichzusetzen" sei, schreibt die Bundesregierung. Die See-, Luft- und Landgrenzen, die sich im Einflussgebiet der teilweise parallel agierenden Regierung in Tobruk befinden, würden von dem Milizenbündnis "Libysche Nationalarmee" kontrolliert. Derzeit seien in dem nordafrikanischen Land über 1.000 Milizen unterschiedlicher Stärke aktiv. Eine verlässliche Aussage zur Zahl der Kämpfer kann laut Bundesregierung nicht getroffen werden.

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6. Linke fragt nach Visa-Praxis

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EB) Nach der Visaerteilung im Jahr 2015 erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/9285). Die Bundesregierung soll unter anderem die Zahl der 2015 beantragten, zurückgezogenen, erteilten und abgelehnten Visa angeben und die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr darstellen. Zudem wollen die Abgeordneten wissen, welche wesentlichen Änderungen es in der allgemeinen Praxis der Visumprüfung und -erteilung in den Jahren 2015 und 2016 durch Anweisungen des Auswärtigen Amtes gegeben habe. Die Ablehnungsquoten der Bundesrepublik seien in Bezug auf einzelne Länder, aber auch innerhalb eines Landes "höchst unterschiedlich", führen die Fragesteller an. Insbesondere in ärmeren Regionen oder Ländern, aus denen viele Asylsuchende kommen, würden Visumanträge "überdurchschnittlich häufig abgelehnt".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 460 - 5. August 2016 - 09.58 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. August 2016

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