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BUNDESTAG/6130: Heute im Bundestag Nr. 644 - 04.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 644
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 04. November 2016, Redaktionsschluss: 10.02 Uhr

1. Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung
2. Makler nur noch mit Sachkundenachweis
3. Vorsorgeprinzip ist nicht in Gefahr
4. Umsetzung des Strommarktgesetzes
5. Baukulturbericht 2016/2017 vorgelegt


1. Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Mit einer Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung soll auf den gestiegenen Bedarf und die damit verbundenen höheren Anforderungen reagiert werden. Der Gesetzentwurf (18/10186) der Bundesregierung, der jetzt im Bundestag zur Beratung vorliegt, soll für mehr Qualität und Transparenz in diesem Markt sorgen sowie die Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen (Fuß-Heilkunde) stärken.

Zu den Heilmitteln zählen Krankengymnastik, Massagen, die Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie (Logopädie) sowie die Ergotherapie, die sich mit gesundheitlichen Auswirkungen bestimmter Beschäftigungen oder Berufe befasst. Heilmittel werden von Ärzten verordnet und von zugelassenen Therapeuten erbracht.

Während Heilmittel zur Gesundung beitragen sollen, dienen Hilfsmittel dazu, bestimmte körperliche Defizite auszugleichen. Zu der breiten Palette an Hilfsmitteln gehören Rollstühle, Prothesen, Windeln, Sehhilfen, Einlagen oder Hörgeräte.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) soll der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) dazu verpflichtet werden, bis Ende 2018 das Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren. Zudem soll der Spitzenverband bis Ende 2017 eine Systematik schaffen, um das Verzeichnis auch künftig aktuell zu halten.

Die Krankenkassen sollen bei ihren Vergabeentscheidungen künftig neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Hilfsmittel und damit verbundene Dienstleistungen berücksichtigen. Zudem werden die Krankenkassen auch bei Ausschreibungen dazu verpflichtet, den Patienten eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen mehrkostenfreien Hilfsmitteln einzuräumen.

Bei der Hilfsmittelversorgung müssen die Krankenkassen die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Anbieter kontrollieren. Dazu sind Stichproben vorgesehen. Um mehr Transparenz zu schaffen, müssen die Anbieter die Versicherten künftig beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen für sie geeignet sind und von den Krankenkassen als Regelleistung bezahlt werden. Die Anbieter werden verpflichtet, die Höhe der Mehrkosten anzugeben.

Die Krankenkassen sollen die Versicherten zudem besser über ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung beraten. Sie sollen ferner über ihre Vertragspartner und die Inhalte der Verträge informieren. So können Versicherte die Angebote der Krankenkassen im Bereich der Hilfsmittel vergleichen.

Um die Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie) attraktiver zu machen, können die Krankenkassen und Verbände der Heilmittelerbringer in den Jahren 2017 bis 2019 eine höhere Vergütung beschließen. Diese Regelung ist befristet, um die Auswirkungen zu überprüfen.

Heilmittelerbringer sollen künftig außerdem über sogenannte Blankoverordnungen stärker in die Verantwortung genommen werden. Hier wird das Heilmittel weiter von einem Arzt verordnet, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl, Dauer und Abfolge der Therapie. Nach Auswertung von Modellprojekten soll dann entschieden werden, ob diese Variante in die Regelversorgung übernommen wird.

Die meisten Regelungen des Gesetzes sollen im März 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

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2. Makler nur noch mit Sachkundenachweis

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Qualität der von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen soll verbessert werden. Die Bundesregierung will daher vorschreiben, dass Immobilienmakler einen Sachkundenachweis erbringen müssen, ehe sie eine gewerberechtliche Erlaubnis erhalten. Wie aus dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum (18/10190) weiter hervorgeht, sollen Wohnungseigentumsverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. Und mit der Einführung eines Sachkundenachweises sollen Wohneigentumsverwalter einen "Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien leisten. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wird mit 18,3 Millionen Euro pro Jahr angegeben. Die Gebühr für die Ablegung der bei den Industrie- und Handelskammer abzulegenden Prüfung soll rund 400 Euro betragen.

Die Pflicht zur Erbringung eines Sachkundenachweises soll auch für Mitarbeiter von Kreditinstituten gelten, weil es sich bei der Grundstücks- und Immobilienvermittlung nicht um Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes handele. Für Makler und Wohneigentumsverwalter, die bereits länger als sechs Jahre tätig sind, sind Möglichkeiten zur Befreiung vom Sachkundenachweis vorgesehen.

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme neben einigen kleineren Änderungen von der Bundesregierung die Vorlage eines Berichts über die Auswirkungen des Gesetzes auf die Gewerbetreibenden und die Verbraucher. Der Bericht soll spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgelegt werden. Denn es werde tief in die Berufsfreiheit eingegriffen. Und dass in Immobilienvermittlung und der Wohneigentumsverwaltung tatsächlich Fehlentwicklungen mit daraus resultierenden Missständen festzustellen seien, sei mangels empirischer Daten hierzu fraglich. "Auch der Nationale Normenkontrollrat konnte im Rahmen einer von ihm durchgeführten Anhörung keine Belege für Schäden finden, die durch einen Sachkundenachweis hätten vermieden werden können", schreibt der Bundesrat. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länder, das Gesetz solle spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden.

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3. Vorsorgeprinzip ist nicht in Gefahr

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung sieht das Vorsorgeprinzip durch europäische Handelsverträge wie TTIP mit den USA oder CETA mit Kanada nicht in Gefahr. In einer Antwort (18/10166) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9781) weist die Regierung darauf hin, dass das Vorsorgeprinzip auf Seiten der EU auf Ebene des Primärrechts verankert sei und von völkerrechtlichen Verträgen nicht außer Kraft gesetzt werden könne. Die Regierung weist darauf hin, "dass der Text von CETA nach Abschluss der Verhandlungen keine Verpflichtung enthält, die dazu führt, dass in der EU geltende Vorschriften etwa im Bereich der Lebensmittel- oder Produktsicherheit geändert werden müssten oder auf kanadische Produkte oder Unternehmen nicht angewandt werden dürften". Auch das Verhandlungsmandat für TTIP gebe der EU-Kommission als Verhandlungsführerin auf, das Vorsorgeprinzip zu wahren.

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4. Umsetzung des Strommarktgesetzes

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung geht weiterhin von Gesamtkosten in Höhe von 230 Millionen Euro für die Sicherheitsbereitschaft von Braunkohlekraftwerken über sieben Jahre aus. Außerdem werde es zu Netzentgelterhöhungen von 0,05 Cent pro Kilowattstunde kommen, heißt es in der Antwort (18/10165) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9726). Die Antwort enthält darüber hinaus eine Übersicht über Gespräche der Bundesregierung mit Vertretern der Energiebranche.

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5. Baukulturbericht 2016/2017 vorgelegt

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung begrüßt den von der Bundesstiftung Baukultur vorgelegten Baukulturbericht 2016/2017. Der Bericht bilde eine "gute Grundlage" für Diskussionen über die zukünftige Entwicklung der Baukultur und ihrer Rahmenbedingungen, heißt es in einer Stellungnahme in einer Unterrichtung über den Bericht (18/10170).

Der Bund spiele bei der Förderung der Baukultur eine bedeutende Rolle, schreibt die Bundesregierung. Vorbildfunktion hätte der Bund etwa als Bauherr: "Seine Bauwerke sollen, insbesondere wenn sie herausgehobenen gesamtstaatlichen Funktionen dienen und an exponierten Standorten stehen, das baukulturelle Niveau und Verständnis in unserem Land widerspiegeln und nationale Visitenkarte sein." Entscheidend präge der Bund die Baukultur zudem als Gesetzgeber und als Förderer (Städtebauförderung, Wettbewerbe und Forschungsvorhaben).

Der Baukulturbericht 2016/2017 der 2007 eingerichteten Bundesstiftung hat Klein- und Mittelstädte sowie den ländlichen Raum als Schwerpunkt seiner Ausführungen. Im Fokus stehen dabei die Themen "Vitale Gemeinden", "Infrastruktur und Landschaft" sowie "Planungskultur und Prozessqualität", zu denen jeweils Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Vorgeschlagen wird etwa, Ortsbilder baukulturell durch ortsspezifisches Bauen zu prägen. Dies stärke die Identität. Auch die Stärkung und Vitalisierung von Ortskernen wird gefordert. Zudem soll unter anderem auf "lebendige Formate bei der Beteiligung und Vermittlung" von Planungsprozessen geachtet werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 644 - 4. November 2016 - 10.02 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2016

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